EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftungsinstrumente in der Fischerei

Die Kommission eröffnet eine Debatte über die Zukunft der auf Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftungssysteme im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Sie schlägt vor, die Analyse der aktuellen einzelstaatlichen Systeme und die Möglichkeit zu deren Verbesserung durch die gemeinsame Nutzung bewährter Praktiken in den Mittelpunkt dieser Debatte zu stellen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2007: Auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftungsinstrumente in der Fischerei [COM(2007) 73 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Alle Bewirtschaftungssysteme weltweit haben Zugangsrechte zu den Fischereiressourcen und/oder zu deren Nutzung eingeführt. Dies gilt insbesondere für die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), die unter anderem die Erteilung von nationalen Lizenzen und Quoten, die Begrenzung der Zahl der Tage auf See für bestimmte Fanggründe und verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Flottenkapazitäten vorsieht. Obgleich sich die Basismaßnahmen der GFP zur Aufteilung der Fangrechte auf die verschiedenen Mitgliedstaaten als wirksam erwiesen haben, hat die GFP in anderen Teilbereichen ihre Ziele nicht erreicht, was an der Verringerung zahlreicher Fischbestände und den schlechten wirtschaftlichen Ergebnissen in bestimmten Flottensegmenten abzulesen ist. Das derzeitig vorrangige Ziel der GFP besteht daher darin, die Bestände zu erhalten, damit die Ökosysteme geschützt werden und der Fortbestand der Wirtschaftstätigkeit gewährleistet wird.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die große Bandbreite der derzeit in der Gemeinschaft verwendeten Bewirtschaftungssysteme nicht genug Transparenz, Effizienz und zum Teil auch nicht genug Kohärenz aufweist, wodurch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fischereisektors noch zusätzlich verstärkt werden. Mit dieser Mitteilung sollen verschiedene Optionen zur Steigerung der Effizienz der Bewirtschaftung im Fischereisektor untersucht und zugleich die Umsetzung der grundlegenden GFP-Ziele erleichtert werden. Die Kommission regt an, mit den Mitgliedstaaten und dem Fischereisektor eine pragmatische, transparente und fruchtbare Debatte zu führen. Zu den Themen gehören die Bewertung und Verbesserung bestehender Systeme und die gemeinsame Nutzung bewährter Praktiken.

Gemeinschaftskontext

Die Bewirtschaftungssysteme in der Fischerei liegen in den gemeinsamen Zuständigkeitsbereichen der Europäischen Union (EU) und der Mitgliedstaaten. Die Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft erstrecken sich auf

  • die Begrenzung der Gesamtflottengröße
  • die Festsetzung von Fangmengen und Fischereiaufwand
  • technische Maßnahmen (Nutzungsbeschränkung für bestimmte Schiffe oder Fangeräte) um die Bestände besser zu schützen.

Die einzelstaatlichen Behörden sind zuständig für die Erteilung und Verwaltung der Lizenzen, der Quoten und des Fischereiaufwands auf nationaler und regionaler Ebene.

All diese Managementmaßnahmen tragen dazu bei, die Zugangs- und Befischungsrechte einzelner Fischer zu definieren und zu charakterisieren. Diesen Rechten können wirtschaftliche Werte beigemessen werden, doch geschieht dies oftmals in einer Art und Weise, die weder transparent noch vorhersehbar ist.

Auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftungssysteme in der Fischerei

Die auf Nutzungsrechten beruhenden Bewirtschaftungssysteme in der Fischerei sind nur ein Mittel, den Fischern zu einer höheren Wirtschaftlichkeit ihrer Arbeit zu verhelfen. Es ist daher immer notwendig, mittels verschiedener Bewirtschaftungsmaßnahmen der Fanggründe (zum Beispiel Quoten) Erhaltungsziele zu definieren. Immerhin kann die Formalisierung der Fangrechte dazu beitragen, diese Ziele bei niedrigen Kosten zu erreichen. Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit müsste sich deswegen auch in einer besseren biologischen Nachhaltigkeit manifestieren, da ein leistungsfähiges, auf Nutzungsrechten basierendes Bewirtschaftungssystem in der Fischerei zu einem höheren Interesse der Fischer und der Fischereiindustrie an der Nachhaltigkeit der Ressourcenbasis führen dürfte.

Die Übertragbarkeit der Fangrechte stellt den umstrittensten Aspekt dieser Managementsysteme dar. Die Ressourcennutzung hat einen Handelswert, der steigen kann, was unter Umständen mit erheblichen Auswirkungen auf die Entwicklung des Sektors verbunden ist. Durch die Übertragbarkeit der Rechte wird die Leistungsfähigkeit der Fischereibetriebe verbessert, es besteht aber auch die Tendenz, dass es in dem Sektor zu einer Konzentration auf Quoten, Lizenzen, geografische Verteilung und Zusammenstellung der Flotte kommt. Es muss darauf hingewiesen werden, dass eine solche Konzentration auch aus der Verringerung der Fangmöglichkeiten resultiert. Zum Ausgleich einer übermäßigen Konzentration können die auf Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftungssysteme in der Fischerei so gestaltet werden, dass Konzentrationen oberhalb einer bestimmten Grenze eingeschränkt werden, so dass das geografische Gleichgewicht der Fischereitätigkeit und die jeweilige kulturelle, soziale und berufliche Struktur erhalten bleiben, indem insbesondere die handwerklich betriebene Küstenfischerei geschützt wird. Gleichwohl müssen die neuen Maßnahmen zur Begrenzung der Konzentration der Rechte mit den Vorschriften in Bezug auf den Binnenmarkt und den Wettbewerb vereinbar sein. Die Kommission muss die Übereinstimmung der Methoden zur Begrenzung der Konzentration und der Standortverlagerungen mit dem Binnenmarkt und den Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft kontrollieren.

Die auf Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftungssysteme in der Fischerei können auch bei den Problemen des Highgrading * und der Rückwürfe ins Meer eine Rolle spielen, durch die die Bestandserhaltung beeinträchtigt und die Bewertung der tatsächlichen Fangmengen erschwert wird. Diese Probleme existieren bereits, und zwar unabhängig von den auf Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftungssystemen in der Fischerei. Die Kommission hat einen Plan zur Vermeidung von Rückwürfen vorgelegt. Eine verstärkte Kontrolle der Fischereitätigkeit ist zudem eine wesentliche Voraussetzung für den endgültigen Erfolg jedes Bewirtschaftungssystems.

Einleitung einer Debatte

Da die GFP den Grundsatz der „relativen Stabilität" für die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten anerkennt, die einen, „auf einer Schätzung beruhenden Anteil eines jeden Mitgliedstaats an den Beständen" sichern soll, erweist sich die Einführung eines auf frei abtretbaren Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftungssystems in der Fischerei auf Gemeinschaftsebene als wenig aussichtsreich. Die Bewirtschaftungsmethoden und die Abtretung der Fangrechte sollen ausdrücklich auf nationaler Ebene entwickelt werden. Ein Quotenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, wie es ihn bereits gibt, soll hierdurch natürlich nicht verhindert werden.

Bei den Diskussionen der Kommission mit den Mitgliedstaaten und dem Fischereisektor haben sich einige sensible Themen ergeben, bei denen es um die Einführung von auf Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftungssystemen in der Fischerei geht, und zwar

  • die Frage der „relativen Stabilität"
  • die Übertragbarkeit von Fangrechten, die eine übermäßige und oftmals unumkehrbare Konzentration solcher Rechte mit sich bringen könnte
  • die Erstzuteilung und Gültigkeitsdauer der oben genannten Rechte
  • die möglicherweise negativen Konsequenzen für die handwerklich betriebene Fischerei dort, wo sie mit Industriebetrieben koexistieren muss
  • Probleme im Zusammenhang mit der Aufwertung der Fänge („Highgrading") und Rückwürfen ins Meer
  • der Bedarf an wirksamen Kontrollen bei der Durchführung.

Die Debatte in der Gemeinschaft, die so breit wie möglich angelegt sein soll, könnte auch folgende Themen berühren:

  • Analyse der bestehenden einzelstaatlichen Systeme
  • Steigerung der Effizienz dieser Systeme durch gemeinsame Nutzung bewährter Praktiken
  • transnationale Fragen wie die Suche nach Synergien zwischen den Systemen der Mitgliedstaaten oder Einführung eines Quotenaustauschs unter den Mitgliedstaaten.

Diese Themen sollten im Rahmen einer notwendigen und dringlichen Debatte über die Zukunft der auf Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftungsinstrumente in der Fischerei besprochen werden. Die Kommission wird zu dieser Diskussion eine Reihe von Untersuchungen und Sachverständigengutachten beisteuern. Sie plant Anfang 2008 einen zusammenfassenden Bericht abzugeben, den Bedarf für ein weiteres Tätigwerden zu bewerten und dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem gegebenenfalls Vorschläge oder Empfehlungen in Bezug auf Folgemaßnahmen enthalten sind.

Schlüsselbegriffe des Rechtsakts

  • Highgrading (Aufwertung der Fänge): Ein Teil des Fangs wird aus wirtschaftlichen Gründen zurück ins Meer geworfen, beispielsweise wenn die Transportkosten über dem Marktpreis der Fische liegen oder wenn der Laderaum für die Lagerung und den Transport von Arten mit höherem Wert reserviert ist.

Letzte Änderung: 05.12.2007

Top