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Diskussion über Fischerei-Umweltsiegel

Welche Regelungen sollen für Fischerei-Umweltsiegel in der EU gelten? Ende Juni 2005 hat die Kommission eine Diskussion zu diesem Thema eingeleitet, die geltenden Bestimmungen untersucht und die Ziele sowie die verschiedenen Regulierungsmöglichkeiten durch staatliche Stellen vorgestellt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2005 an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - Einleitung einer Diskussion über eine Gemeinschaftsregelung für Fischerei-Umweltsiegel [KOM(2005) 275 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In der Mitteilung der Kommission über die Zukunft des Marktes für Fischereierzeugnisse vom Dezember 1997 wurde erstmals die Notwendigkeit einer Diskussion über Fischerei-Umweltsiegel, auch Öko-Siegel * genannt, angesprochen. Da die Ansichten über eine künftige Gemeinschaftsregelung auseinander gingen, konnten zunächst keine Fortschritte erzielt werden. Mit der im Jahre 2002 reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik trat das Ziel einer nachhaltigeren Nutzung der Meeresumwelt schließlich deutlich stärker in den Vordergrund. Angesichts des wachsenden Verbraucherinteresses an Umweltsiegeln und der inzwischen erzielten Fortschritte wird das Fischerei-Umweltsiegel nunmehr als geeignetes Instrument gesehen, den Umweltschutz stärker in der Gemeinsamen Fischereipolitik zu verankern. Auf der Grundlage des bisher Erreichten kann das Thema Umweltsiegel jetzt konkreter erörtert werden.

Andererseits stellt die wachsende Zahl von Produkten mit Umweltsiegeln die Wettbewerbs-, Handels- und Verbraucherschutzpolitik inzwischen vor Probleme. Auch vor diesem Hintergrund ist es also angebracht, diese Frage erneut zu diskutieren.

Ferner hat die Organisation der Vereinten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) mit ihren „Leitlinien für die Ökokennzeichnung von Fisch und Fischereierzeugnissen aus der Seefischerei" die Diskussion auf internationaler Ebene vorangebracht. Die Arbeit der FAO und der Welthandelsorganisation (WTO) sollte daher aufmerksam verfolgt werden.

Bestehende Regelungen für Umweltsiegel

Derzeit gelten für Umweltsiegel ganz unterschiedliche Zertifizierungskriterien, die teilweise den Marktzugang erschweren können. Auch gibt es gewisse Vorbehalte von Seiten der Entwicklungsländer, die befürchten, dass ihre Produkte vom Markt der entwickelten Länder ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist es manchmal schwer festzustellen, inwiefern die Umweltangaben auf den Etikettierungen tatsächlich stimmen und nach welchen Kriterien das Umweltsiegel vergeben wird.

Beratungen über Umweltsiegel in internationalen Gremien

Trotz der Verpflichtungen der Entwicklungsagenda von Doha haben die Diskussionen im Rahmen der WTO bislang noch nicht zu einem besseren Zusammenwirken von Handels-, Entwicklungs- und Umweltpolitik geführt. Dagegen hat der Fischereiausschuss der FAO auf seiner 26. Sitzung im März 2005 Leitlinien für Umweltsiegel verabschiedet. Die Kommission war an der Ausarbeitung beteiligt und unterstützt diese Leitlinien voll und ganz.

Ziele einer Gemeinschaftsregelung

Nach Ansicht der Kommission soll das Umweltsiegel das Bewusstsein der Verbraucher für die Umweltaspekte der Fischerei stärken und dadurch gleichzeitig für die Verantwortlichen des Fischereisektors einen finanziellen Anreiz schaffen, über die bestehenden Umweltvorschriften hinauszugehen. Die Gemeinschaftspolitik sollte daher Folgendes gewährleisten:

  • eine nachhaltige Fischerei und einen angemessenen Schutz des Ökosystems;
  • eine EU-weit abgestimmte Regelung;
  • eine transparente und objektive Information der Verbraucher: Die Informationen müssen klar und überprüfbar sein und im Einklang mit der Verbraucherschutzpolitik stehen;
  • lauteren Wettbewerb;
  • kleine und mittlere Unternehmen sowie Entwicklungsländer dürfen von der Vergabe von Umweltsiegeln nicht ausgeschlossen werden.

Mögliche Optionen

Nach Ansicht der Kommission gibt es drei Optionen: Die staatlichen Stellen können

  • den Status quo aufrechterhalten;
  • ein für alle verbindliches EU-Ökokennzeichnungsprogramm verabschieden;
  • Mindestanforderungen festlegen für freiwillige Umweltsiegel, die durch öffentliche und/oder private Initiativen vergeben werden.

Nach eingehender Prüfung der Vor- und Nachteile aller Optionen befürwortet die Kommission die dritte Alternative. Sie gewährleistet neben ausreichender Flexibilität und einem vertretbaren Kostenrahmen auch einen angemessenen Verbraucherschutz.

Die Bewertung der Kommission basiert dabei insbesondere auf folgenden Kriterien:

  • Höhe der Verwaltungsausgaben der öffentlichen Hand sowie erforderliche Fachkenntnisse der Behörden für die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen
  • leichter Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Entwicklungsländern zu diesen Regelungen
  • Transparenz, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der im Rahmen der Vergabe von Umweltsiegeln durchgeführten Bewertung
  • Einbeziehung einer dritten Stelle in die Zertifizierung
  • Risiko einer Wettbewerbsverzerrung oder gar einer Marktfragmentierung, sowie Beschränkung des freien Warenverkehrs und des Marktzutritts
  • Trennung zwischen Initiativen auf privater Ebene und staatlichen Regulierungstätigkeiten
  • Flexibilität der Programme und Möglichkeit, die Auflagen an die jeweiligen Fortschritten anzupassen, ohne dass sich dies diskriminierend auswirkt
  • Kohärenz verschiedener Umweltsiegel, wenn sich die Vergabe nach unterschiedlichen Kriterien wie etwa der nachhaltigen Bestandsbewirtschaftung, dem Schutz des Ökosystems oder der Fangtechnik richtet.

Die Diskussion

Bevor eine Gemeinschaftsregelung für Umweltsiegel gefunden wird, müssen folgende grundlegenden Fragen erörtert werden:

  • Was soll mit den Umweltsiegeln bescheinigt werden?
  • Wie lässt sich sicherstellen, dass das Konzept frei von Widersprüchen ist und dabei ein großes Maß an Freiwilligkeit und Machbarkeit bietet?
  • Wie kann man Umweltsiegel optimal zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei nutzen und gleichzeitig Fischern, fischverarbeitenden Betrieben und Verbrauchern echte Vorteile einräumen?
  • Sollte der Ansatz eher ergebnis- oder maßnahmenorientiert sein?

Kontext

Mit der vorliegenden Mitteilung fordert die Kommission den Rat, das Europäische Parlament, den Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie interessierte Kreise auf, sich an der Diskussion über eine Gemeinschaftsregelung für Umweltsiegel zu beteiligen.

Im Anschluss an die Diskussion wird die Kommission gegebenenfalls geeignete Vorschläge für Rechtsakte unterbreiten.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Umweltsiegel: Mit der Vergabe eines Umweltsiegels dürfen Produkte ein besonderes Zeichen oder eine Aufschrift tragen, die dem Verbraucher gewährleistet, dass bei der Herstellung bestimmte Umweltstandards beachtet wurden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 1997 „Die Zukunft des Markts für Fischereierzeugnisse in der Europäischen Union: Verantwortung, Partnerschaft, Wettbewerbsfähigkeit" [KOM(1997) 719 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission vom 28. Mai 2002 über einen Aktionsplan der Gemeinschaft zur Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes in die Gemeinsame Fischereipolitik [KOM(2001)143 [KOM(2002) 186 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 24.07.2006

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