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Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus: Informationsaustausch, Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Finanztransaktionen

Seit den Anschlägen in Madrid vom März 2004 verstärkt die Europäische Union ihren Kampf gegen den Terrorismus in allen Bereichen einschließlich der Finanzierung der Terroranschläge und der Terroristennetze. Dabei verfolgt sie mit drei Aktionsschwerpunkten das Ziel, die Terrorismusfinanzierung zu unterbinden: vertiefter Informationsaustausch, Rückverfolgbarkeit der Finanztransaktionen und erhöhte Transparenz bei den juristischen Personen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Oktober 2004: Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung mit Hilfe von Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustauschs und zur Förderung der Transparenz und der Rückverfolgbarkeit von Finanztransaktionen [KOM (2004) 700 endg. - Amtsblatt C 14 vom 20.1.2005].

ZUSAMMENFASSUNG

In seiner Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus vom 29. März 2004 hat der Europäische Rat die Mitgliedstaaten darauf verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang der Terroristen zu finanziellen und anderen wirtschaftlichen Ressourcen einzudämmen.

In dieser Mitteilung wird aufgezeigt, welche Mittel sich im Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus als wirksam erweisen könnten. Um ein feindliches Umfeld für die Geldgeber des Terrorismus zu schaffen, müssen bei der Aufspürung der Finanzierungsmethoden nicht nur Techniken zur Bekämpfung der Geldwäsche, sondern auch ergänzende Methoden angewandt werden.

Ein erstes Einsatzgebiet wäre die Erhöhung der Transparenz bei Finanztransaktionen und juristischen Personen, um die Mobilisierung von Geldern für die Terroristen zu erschweren. Das Rückverfolgen der Finanztransaktionen und sonstigen Operationen ist ebenfalls ein wirksames Mittel, um diese Gruppen und ihre Sympathisanten aufzuspüren und ihre Tätigkeiten zu stören. Außerdem müssten die Zusammenarbeit und die Mechanismen des Informationsaustausches auf nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene sowohl innerhalb der zuständigen Behörden als auch zwischen diesen und dem Privatsektor gestärkt werden.

Austausch und Auswertung von Informationen

Im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung der Informationen zwischen den zuständigen Behörden müssten Strukturen der Zusammenarbeit und des Austausches gebildet werden, worin die Steuerbehörden, die Organe der Finanzüberwachung, die Justizminister, die Nachrichtendienste, die Sicherheitskräfte und die für das Einfrieren der Gelder zuständigen Behörden einzubeziehen wären. Gemäß dem der Mitteilung über den Terrorismus im Anhang beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates sind alle beteiligten Dienste einschließlich Europol und Eurojust zu beauftragen, ihre Informationen über terroristische Akte auszutauschen KOM(2004) 221.

Eine wichtige Aufgabe bei der gemeinsamen Nutzung der Informationen wird dem von den Mitgliedstaaten und der Kommission finanzierten Informationsnetz CRF.NET zukommen, mit dem der Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen (FIU) informatisiert werden soll. Der Einsatz von gemeinsamen Untersuchungsteams wird für grenzüberschreitende Nachforschungen über die Finanzierung des Terrorismus dringend empfohlen.

Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Privatwirtschaft spielt auch eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus: Um den Informationsaustausch zwischen Behörden und Wirtschaft zu gewährleisten, wäre es angebracht, den FIU zu ermöglichen, auf die einschlägigen Datenbanken der Finanzwelt frei zurückzugreifen. Auch würde es sich empfehlen, hochrangige Kontakte zwischen den Sondereinheiten der Polizei für den Kampf gegen den Terrorismus und den Vertretern der Privatwirtschaft aufzubauen und zu pflegen.

Rückverfolgbarkeit der Finanztransaktionen

In folgenden vier Bereichen müssten Maßnahmen ergriffen werden, um die Finanzierungswege von der Geldquelle bis hinunter zu den Terrorzellen zu verfolgen:

  • besonderen Schwerpunkt auf die Finanzermittlungen legen, gegebenenfalls durch ein Eintreten für die Schaffung oder Benennung nationaler Einrichtungen für das Erkunden, Verfolgen, Einfrieren und Beschlagnehmen der (im Allgemeinen) widerrechtlich erlangten Vermögenswerte von Terroristen, worin polizeiliche, rechtliche und steuerliche Befugnisse zusammengefasst werden könnten;
  • möglichst schnelle Inkraftsetzung des Verordnungsentwurfs über die Angaben zum Auftraggeber in den Geldüberweisungen;
  • Nutzung z.B. der Verordnung über die Geldwäsche zur besseren Verfolgung von Transaktionen außerhalb des förmlichen Finanzsystems, z.B. von Barzahlungen durch die Zusammenarbeit der Zollbehörden [KOM(2002) 328].
  • bessere Identifizierung der Kunden durch die Festlegung gemeinsamer Mindestnormen für die Finanzinstitute bei der Datenerfassung oder auch über eine elektronische Datenbank mit Mustern von EU-Ausweispapieren zur Nutzung durch die Polizei und die Privatwirtschaft.
  • Transparenz bei juristischen Personen und dem gemeinnützigen Sektor

Das Fehlen internationaler Normen zur Behandlung der hauptsächlichen weltweit für Finanztransaktionen genutzten Strukturen wie z.B. internationale Handelsgesellschaften, Treuhandgesellschaften und Offshore-Finanzierungsgesellschaften schafft ein für die Finanzierung des Terrorismus günstiges Maß an finanzieller Undurchsichtigkeit. Das gleiche gilt für den gewinnorientierten Sektor. Die Einführung von Mechanismen für Rechtsverluste gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die wegen terroristischer Handlungen oder organisierter Kriminalität verurteilt worden sind, würde diese unrechtmäßige Inanspruchnahme des Privatsektors sichtbarer machen und abgrenzen helfen.

Horizontale Maßnahmen

Andere noch zu verbessernde Mechanismen könnten bei der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus nützlich sein, wie z.B.:

  • die gemeinsame Stellungnahme 2001/931/CFSP und die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001, die das Einfrieren terroristischer Einkünfte ermöglicht;
  • die Einschaltung des europäischen Polizeikollegiums CEPOL für die angemessene Ausbildung der Finanzinspektoren;
  • die Initiativen betreffend die Erforschung der Terrorismusbekämpfung (die von der Kommission im Jahr 2003 eingesetzte „Gruppe von Persönlichkeiten" hat die Durchführung eines europäischen Forschungsprogramms im Sicherheitsbereich - PERS - ab 2007 empfohlen);
  • die Außenpolitik der Europäischen Union, um gegen die Steuerparadiese vorzugehen.

Hintergrund: Die Bekämpfung der Terrorismusbekämpfung

Diese Mitteilung ist Teil einer Serie von vier Mitteilungen, in denen Lösungen zu zwei vorrangigen Problemen vorgeschlagen werden, die auf dem Europäischen Rat in Brüssel vom 18. Juni 2004 in dem „ Überarbeiteten Aktionsplan der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus " (EN) [pdf] festgelegt wurden, nämlich:

  • Verhinderung terroristischer Anschläge und Bewältigung ihrer Folgen und
  • Schutz der kritischen Infrastrukturen.

In seinem Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus hat der Rat der Europäischen Union den Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung gelegt.

Im Dezember 2004 wurde die Strategie der Europäischen Union für den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung vorgelegt. In diesem strategischen Papier, das anhand der gemeinsam von der Kommission und dem Generalsekretär/Hohen Vertreter für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ausgearbeitet wurde, wird eine Bilanz der in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen gezogen und eine Liste von Empfehlungen zur Stärkung des Vorgehens der Union erstellt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss - Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch bessere Koordinierung auf nationaler Ebene und größere Transparenz des gemeinnützigen Sektors [KOM(2005) 620 endg. - Amtsblatt C 122 vom 23. Mai 2006].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Oktober 2004 mit dem Titel „Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion" [KOM(2004) 698 endg. - im Amtsblatt nicht veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat das Europäische Parlament vom 20. Oktober 2004 mit dem Titel „Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung bei der Terrorismusbekämpfung" [KOM(2004) 701 endg. - im Amtsblatt nicht veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Oktober 2004 mit dem Titel „Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung" [KOM(2004) 702 endg. - im Amtsblatt nicht veröffentlicht].

See also

Zusätzliche Informationen unter:

Website „Freiheit, Sicherheit und Recht" der Generaldirektion JLS der Europäischen Kommission:

Die Finanzierung des Terrorismus - Europäische Kommission (EN)

Website des Rats der Europäischen Union:

Bekämpfung des Terrorismus

Letzte Änderung: 28.08.2006

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