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Der EU-Ausschuss für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 94/140/EG der Kommission zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung in der EU

WAS IST DAS ZIEL DIESES BESCHLUSSES?

Mit diesem Beschluss wird der Beratende Ausschuss für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (Cocolaf) eingerichtet, dessen Ziel der Aufbau der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und der Europäischen Kommission zu Zwecken der Vorbeugung und der Gewährleistung der Strafverfolgung von Betrug* ist.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Cocolaf gehören zwei Vertreter aus jedem EU-Land an, die von zwei Vertretern der zuständigen nationalen Behörden unterstützt werden können. Den Vorsitz im Ausschuss führt ein Vertreter der Kommission.
  • Im Hinblick auf eine effizientere Organisation der regelmäßigen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der EU-Länder bei der Betrugsbekämpfung kann Cocolaf gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union von der Kommission zu allen Fragen angehört werden, die folgende Tätigkeiten betreffen:
    • die Vorbeugung und Bekämpfung betrügerischer Praktiken und sämtlicher anderer rechtswidriger Handlungen, die sich nachteilig auf die finanziellen Interessen der EU auswirken können;
    • die Zusammenarbeit der EU-Länder untereinander und mit der Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der EU.
  • Cocolaf unterstützt die Arbeit des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), das Fälle von Korruption und Fehlverhalten innerhalb der EU-Institutionen sowie von Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts untersucht. Cocolaf ergänzt zudem das Programm „Hercule III“, über das Projekte unter anderem zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern, der Kommission und OLAF bei der Betrugsbekämpfung finanziert werden.
  • Im Einvernehmen mit der Kommission kann Cocolaf Arbeitsgruppen einsetzen, in denen spezifische Fragen behandelt werden. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden vier Untergruppen eingerichtet:
    • Gruppe Betrugsbekämpfung: Anregung der Zusammenarbeit unter den zuständigen nationalen Behörden der EU-Länder und der Kommission durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung (z. B.
      • Erfahrungen im Bereich Betrugsrisikobewertung,
      • Austausch zu aufgespürten betrügerischen Praktiken,
      • Erfahrungen mit der Entwicklung und Umsetzung nationaler oder sektorbezogener Strategien, Politiken oder Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung usw.).
    • Gruppe Berichterstattung und Analyse betrügerischer und anderer Unregelmäßigkeiten: Konzentration auf die Einführung und Diskussion einer statistischen Analyse gemeldeter Fälle und Erörterung weiterer Themen, die für die Erstellung des Berichts zur Durchführung des Artikels 325 relevant sind.
    • Gruppe vom Dienst zur Koordinierung der Betrugsbekämpfung: Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahrensweisen im Bereich der ermittlungsbezogenen Zusammenarbeit zwischen OLAF und den nationalen Behörden gemäß der Rechtsvorschrift über die Untersuchungen von OLAF (Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013).
    • OLAF-Netz von Kommunikationsbeauftragten im Bereich der Betrugsbekämpfung (OAFCN): Zusammenführung von Sprechern und Beauftragten der Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen nationalen Behörden und von OLAF zum Austausch von Medienstrategien und zur Förderung der Kommunikation zur Verhinderung und Bekämpfung von Betrug.
  • Die Kommission beruft Sitzungen ein und führt die Sekretariatsgeschäfte von Cocolaf.

HINTERGRUND

Gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ergreifen die EU-Länder zur Bekämpfung von Betrügereien auf EU-Ebene die gleichen Maßnahmen, die sie auch zur Bekämpfung von Betrügereien ergreifen, die sich gegen ihre eigenen finanziellen Interessen richten, während die Kommission für die ordnungsgemäße Ausführung des EU-Haushalts zuständig ist. Aus diesen Gründen wurde die Einsetzung eines Ausschusses beschlossen, der die gesamte Problematik der betrügerischen Praktiken zu Lasten des EU-Haushalts erfasst.

* SCHLÜSSELBEGRIFF

Betrug: unrechtmäßige Täuschung, die darauf ausgerichtet ist, einen finanziellen oder kriminellen Gewinn zu erzielen.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 94/140/EG der Kommission vom 23. Februar 1994 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (ABl. L 61 vom 4.3.1994, S. 27-28)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Beschlusses 94/140/EG wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 25.07.2016

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