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Aktionsplan zur Drogenbekämpfung (2000-2004)

Um die Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene zu intensivieren, wurde ein europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch und -handel ins Leben gerufen. Auf der Grundlage dieses Plans hat die Kommission die allgemeinen Leitlinien der Unionspolitik bei der Bekämpfung von Drogen und Drogenmissbrauch festgelegt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 26. Mai 1999 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 26. Mai 1999 betreffend einen Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung (2000-2004) [KOM(1999) 239 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Drogen nahm Mitte der Achtzigerjahre ihren Anfang. Seit 1990 hat der Europäische Rat mehrere Aktionspläne und -programme zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch und illegalem Drogenhandel gebilligt. Im Anschluss an seine Treffen in Cardiff (Juni 1998) und Wien (Dezember 1998) beauftragte er den Rat, die Kommission und das Parlament, eine globale Drogenbekämpfungsstrategie zu entwickeln, die an die im Zeitraum 1995-1999 durchgeführten Maßnahmen anschließt. Diesem Auftrag kommt die Kommission mit ihrer neuen Mitteilung nach, in der sie die aktuellen Entwicklungen bei Drogenkonsum und illegalem Drogenhandel in der Europäischen Union (EU) beschreibt und Leitlinien für Maßnahmen der Union in den nächsten fünf Jahren festlegt.

Dank der Tätigkeit zweier Stellen - der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und der Europol-Drogenstelle (seit dem 1. Juli 1999 Europäisches Polizeiamt - Europol) konnte eine bessere Kenntnis der Drogenproblematik gewonnen werden; die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Sammlung und dem Austausch von Informationen wird durch die EBDD und Europol ebenfalls erleichtert.

Die von der EBDD und der Europol-Drogenstelle 1998 bereitgestellten Daten zeigen Tendenzen beim Drogenkonsum und Drogenhandel auf. So ist eine Stagnation beim Gebrauch von Cannabis, der am weitesten verbreiteten Droge in der EU, festzustellen, während die Einnahme von Amphetaminen und der Medikamentenmissbrauch zunehmen. Die im Drogenhandel benutzten Routen sind bekannt: Heroin-, Kokain- und Cannabis-Handel laufen meist über die Länder Mittel- und Osteuropas und den Balkan. Dagegen werden synthetische Drogen in großem Maßstab in der EU selbst produziert.

Der Aktionsplan der Kommission zielt auf ein umfassendes, multidisziplinär ausgerichtetes, integriertes Vorgehen, das eine wirksame Drogenbekämpfung ermöglicht. Die sozialen und gesundheitlichen Implikationen des Drogenproblems sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Zusammenhang zwischen dem Gebrauch von Drogen und Kriminalität. Daher ist ein ausgewogenes Vorgehen vonnöten, bei dem die Reduzierung des Angebots und die Verringerung der Nachfrage gleichrangige Ziele sind. Daneben sind Anstrengungen zur Verringerung der Produktion erforderlich. Hier bedarf es einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Hersteller- und Konsumländern, mit dem Ziel, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Herstellerländer zu fördern.

Die Kommission befürwortet eine systematischere Beurteilung der von der EU beschlossenen Aktionen, Politiken und Strategien im Drogenbereich, die von unabhängigen Sachverständigen vorzunehmen wäre. Sie selbst wird eine Evaluierung nach der halben Laufzeit des neuen Aktionsplans durchführen. Im Übrigen lässt sich die Entwicklung bei Drogenkonsum und -handel dank den von der EBDD und Europol übermittelten Daten verfolgen; bei Bedarf können so die Maßnahmen der Union entsprechend angepasst werden.

Der Aktionsplan 2000-2004 stützt sich auf folgende Schwerpunkte:

  • Bekämpfung des Konsums und der Herstellung von Cannabis, Amphetaminen und Ecstasy;
  • Einleitung von integrierten Projekten zur Bekämpfung der Großstadtkriminalität insbesondere bei Kindern und Jugendlichen;
  • Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit (Hepatitis), Soziales und Strafrecht;
  • Vorbereitung der Erweiterung durch die Beteiligung der Beitrittsländer an den Drogenbekämpfungsprogrammen der EBDD und der EU sowie an Maßnahmen im Rahmen des PHARE-Programms.

Der Amsterdamer Vertrag bietet einen neuen Rechtsrahmen zur Verwirklichung dieser Ziele. Artikel 152 EG-Vertrag verpflichtet die Gemeinschaft zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen. Die Drogenbekämpfung zählt zu den Prioritäten der Gemeinschaft im Gesundheitsbereich. Der Kampf gegen Drogen ist auch ein prioritäres Thema der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (Titel VI des Vertrags über die Europäische Union). Die Maßnahmen umfassen:

  • die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Mitgliedstaaten, sowohl unmittelbar als auch unter Einschaltung des Europäischen Polizeiamtes (Europol);
  • die Zusammenarbeit der Justizbehörden;
  • die Annäherung der Strafvorschriften der Mitgliedstaaten, soweit dies erforderlich ist.

Die internationale Zusammenarbeit im Drogenbereich ist weiterhin von großer Bedeutung, neue Instrumente sind jedoch nicht geplant. Die laufenden multi- und bilateralen Aktionen werden fortgeführt.

Der Aktionsplan dient mehreren allgemeinen Zielen und soll

  • sicherstellen, dass die Drogenbekämpfung auch künftig eine vorrangige Stellung bei den internen und externen Maßnahmen der EU einnimmt;
  • den integrierten, ausgewogenen Ansatz zur Drogenbekämpfung, bei dem Angebots- und Nachfragereduzierung sich gegenseitig verstärken, weiterführen;
  • die Aufbereitung der einschlägigen Daten durch die EBDD und Europol weiterhin sicherstellen;
  • die internationale Zusammenarbeit voranbringen und insbesondere die Anstrengungen der Vereinten Nationen unterstützen;
  • bewusst machen, dass für die Durchführung der Maßnahmen angemessene Mittel bereitgestellt werden müssen.

Für die fünf Aktionsbereiche gelten folgende Einzelziele:

  • Information: Zur Festlegung einer Gesamtstrategie bedarf es verlässlicher Informationen, mittels derer Art und Umfang des Drogenkonsums regelmäßig bewertet werden (REITOX-Netz der EBDD, Zusammenarbeit zwischen der EBDD und Eurostat), sowie der Ergebnisse einschlägiger Forschungsarbeiten und der bereits abgeschlossenen Programme.
  • Maßnahmen zur Nachfragereduzierung:Innerhalb von fünf Jahren sollen der Drogenkonsum in der Gruppe der unter 18-Jährigen beträchtlich verringert und die Zahl der Drogentoten deutlich gesenkt werden. Hierzu sind vor allem Maßnahmen auf der Ebene des Gesundheitswesens, eine zielgerechte Aufklärung sowie eine Sensibilisierung erforderlich (Informationskampagnen für Schüler). Im Zusammenhang mit dem Fünften Rahmenprogramm sollen einschlägige Forschungsvorhaben durchgeführt werden. Es gilt, die Faktoren des Drogenkonsums sowie dessen gesundheitliche und soziale Folgen weiter zu klären und wirksamere Behandlungsstrategien zu entwickeln. Andere wichtige Forschungsthemen sind Autofahren unter Drogeneinfluss und Doping im Sport.
  • Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen:Nur ein gezieltes Vorgehen gewährleistet die wirksame Überwachung der Abzweigung von chemischen Grundstoffen und psychotropen Substanzen. Im UN-Übereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen sind 22 chemische Substanzen aufgelistet. Nicht genannte Stoffe müssen Gegenstand einer „besonderen Kontrolle" in Zusammenarbeit mit der Industrie sein.Teil der Drogenproblematik ist die Geldwäsche. Die Kommission wünscht den Anwendungsbereich der einschlägigen Richtlinie von 1991 auszuweiten. Außerdem werden im Rahmen der Programme PHARE und TACIS dazu mehrere internationale Projekte durchgeführt.Bei der Nutzung der neuen Technologien, insbesondere des Internets, muss Sicherheit noch stärker in den Vordergrund gerückt werden (ein diesbezüglicher Aktionsplans wurde im Januar 1999 gebilligt). Für die Verfolgung von Straftaten und die Verhängung von Strafen sind einzig die nationalen Behörden zuständig, die Unterstützung von Europol anfordern können.Besondere Aufmerksamkeit gilt den synthetischen Drogen, die nach einem dreistufigen Ansatz bekämpft werden sollen: Erlass einschlägiger Rechtsvorschriften, praktische Zusammenarbeit innerhalb der Union und internationale Zusammenarbeit.Schließlich beinhaltet der Aktionsplan zahlreiche kurz- und mittelfristig angelegte Maßnahmen zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
  • Maßnahmen auf internationaler Ebene:Die Maßnahmen stützen sich u.a. auf nationale und regionale Drogenbekämpfungspläne. Maßgebliche Grundsätze sind geteilte Verantwortung, Einbeziehung der Drogenbekämpfung in die Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Menschenrechte. Die wichtigsten Zielländer und -regionen sind die beitrittswilligen Länder, Lateinamerika, die Karibik sowie Zentralasien (bis Transkaukasien), die Mittelmeeranrainerstaaten (vornehmlich Marokko), Afrika und Asien (einschließlich China). Angestrebt wird eine engere Zusammenarbeit auf der Ebene der Industrieländer und der einschlägig tätigen internationalen Foren (z. B. G8), um so den Dialog zu verbessern und die Umsetzung integrierter bzw. regionaler Konzepte und Programme zu unterstützen. Die Zusammenarbeit mit den in der Drogenbekämpfung tätigen Organisationen und dem UN-Drogenkontrollprogramm (UNDCP) soll ausgebaut werden.
  • Koordinierung:Die Drogenproblematik wirkt sich auf mehrere Bereiche aus, und es gelten jeweils unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Für die Kommission ist Koordinierung daher oberstes Gebot. Sie muss auf sämtlichen Ebenen unter Beteiligung aller EU-Organe und -Einrichtungen stattfinden.

Der Anhang enthält eine Bewertung des Aktionsplans für den Zeitraum 1995-1999, eine Übersicht über aktuelle Trends bei der Nachfragereduzierung, die Entwicklung der Rechtsvorschriften und Verfahren sowie ein Verzeichnis der Haushaltslinien, die für die Finanzierung von Drogenbekämpfungsmaßnahmen in Frage kommen.

VERWANDTE RECHTSAKTE

BEWERTUNG

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 22. Oktober 2004 über die Ergebnisse der Abschlussbewertung der EU-Drogenstrategie und des EU-Drogenaktionsplans (2000-2004) [nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der EU-Drogenaktionsplan (2000-2004) sieht die Durchführung einer Halbzeit- sowie einer Abschlussbewertung durch die Kommission vor. Die vorliegende Mitteilung enthält die Ergebnisse der Abschlussbewertung. Darüber hinaus stellt sie die Weichen für die künftige Entwicklung der EU-Drogenpolitik auf der Grundlage der aus der aktuellen Politik gewonnenen Erkenntnisse.

Die Mitteilung nennt die Hauptmaßnahmen des Drogenaktionsplanes sowie die Bereiche, in denen weitere Fortschritte notwendig sind.

Schlussfolgerungen:

Generell beinhaltet die Mitteilung folgende Feststellungen:

  • Ca. 95 % der im EU-Drogenaktionsplan enthaltenen Maßnahmen wurden durchgeführt oder sind zumindest eingeleitet worden.
  • Fast alle Mitgliedstaaten haben eine Drogenstrategie oder einen Drogenaktionsplan verabschiedet.
  • Die Bewertungsinstrumente lassen nicht eindeutig darauf schließen, dass das Ziel einer erheblichen Verringerung des Drogenkonsums, erreicht wurde oder dass weniger Jugendliche zu Drogen greifen. Jedoch kann man feststellen, dass der Aufwärtstrend beim Drogenkonsum insgesamt abflachen dürfte.
  • Ebenso lassen die vorliegenden Informationen nicht den Schluss zu, dass die Verfügbarkeit der Drogen erheblich reduziert wurde. Dennoch konnte eine Reihe von Initiativen auf EU-Ebene die Strafverfolgungsmaßnahmen zur Bekämpfung des Drogenhandels und -angebots verstärken.
  • Außerdem wurde eine Reihe bedeutender Maßnahmen getroffen, um die Geldwäsche zu bekämpfen. Die Mitgliedstaaten beteiligten sich an wichtigen Initiativen, wie der European Joint Unit on Precursors (Gemeinsame europäische Stelle für Grundstoffe), mit denen gegen die Abzweigung von Grundstoffen vorgegangen wird.

Vorschläge:

Betreffend der künftigen Drogenstrategie unterbreitet die Mitteilung folgende Vorschläge:

  • Die künftige EU-Drogenstrategie sollte klare und präzise Ziele und Schwerpunkte enthalten, die in künftigen Aktionsplänen in operative Indikatoren und Maßnahmen umgewandelt werden können, wobei die Umsetzungsverpflichtungen und -fristen genau anzugeben sind.
  • Es bedarf kontinuierlicher Fortschritte hinsichtlich der Verfügbarkeit, Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen zur Überwachung der Drogensituation.Die Ziele der neuen Drogenstrategie und der Aktionspläne sollten sich im Mehrjahresprogramm zur Festigung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts widerspiegeln.
  • Die Tätigkeit der Horizontalen Ratsgruppe „Drogen" sollte schwerpunktmäßig darauf ausgerichtet sein, die Durchführung der in den EU-Drogenaktionsplänen beschriebenen Maßnahmen voranzutreiben und zu überwachen sowie eine führende Rolle bei der Koordinierung der Tätigkeit der anderen mit Drogenfragen befassten Ratsgruppen zu übernehmen.
  • Die Ergebnisse dieser Aktivitäten sollten stärker ausgetauscht werden, damit woanders ähnliche Maßnahmen gefördert werden können.
  • Diese Abschlussbewertung ist bei der Ausarbeitung der neuen EU- Drogenstrategie für den Zeitraum 2005-2012 zu berücksichtigen.

Die Kommission wird Anfang 2005 einen Vorschlag für einen Drogenaktionsplan (2005-2008) vorlegen. Außerdem wird sie die Fortschritte bei der Durchführung dieses Aktionsplans einer jährlichen Überprüfung unterziehen und 2008 mit Blick auf einen weiteren Aktionsplan für den Zeitraum 2009-2012 eine Analyse der Auswirkungen vornehmen. 2012 wird sie die EU-Drogenstrategie und die Aktionspläne einer Gesamtbewertung unterziehen.

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 4.11.2002 über die Halbzeitbewertung des Drogenaktionsplans der EU (2000-2004) [KOM (2002) 599 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Bewertung erstreckt sich auf die fünf Schwerpunktbereiche des Aktionsplans: Koordinierung, Information und Evaluierung, Verringerung der Nachfrage nach Drogen und Verhütung des Drogenkonsums und von Drogenstraftaten, Verringerung des Angebots und internationale Zusammenarbeit. Zur Bewertung wurden im Wesentlichen vier Informationsquellen herangezogen:

  • die Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragebogen über die Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene;
  • die aktualisierte Follow-up-Übersicht über die Fortschritte der Kommission, der EBDD und von Europol;
  • die im Rahmen des Rats durchgeführte Peer-Evaluierung der Strafverfolgungsbehörden und deren Rolle bei der Bekämpfung des Drogenhandels;
  • die Initiativen der Kommission oder der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene, die verabschiedet wurden oder noch beraten werden.

Ergebnisse der Halbzeitbewertung

Nach einer detaillierten Bewertung aller fünf Schwerpunktbereiche des Plans kommt die Kommission zu dem Schluss, dass trotz der erzielten Fortschritte noch viel zu tun bleibt, und zwar insbesondere in Bezug auf:

  • die Problematik der synthetischen Drogen;
  • das Vorantreiben der Bewertung der Drogenpolitik und der Drogenbekämpfungsmaßnahmen auf nationaler und EU-Ebene auf der Grundlage fundierter Daten (wichtige Rolle der Forschung);
  • die enge Kooperation mit den Kandidatenländern;
  • die effizientere Koordinierung der Maßnahmen in Drittländern (insbesondere den wichtigsten Produktions- und Transitländern).

Um die Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU voranzutreiben, schlägt die Kommission Folgendes vor:

  • Bestimmte Maßnahmen des Aktionsplans sollten besondere Priorität erhalten, um eine Konzentration auf die Schlüsselmaßnahmen zu ermöglichen (beispielsweise durch die Festlegung von Fristen zur Verwirklichung der Prioritäten).
  • 2003 sollte eine Lenkungsgruppe mit Vertretern der Kommission, des Ratsvorsitzes, von Europol und der EBDD vom Ratsvorsitz und von der Kommission eingerichtet werden. Das Europäische Parlament sollte ebenfalls einen Vertreter entsenden. Die Lenkungsgruppe soll die Arbeiten zur Vorbereitung der Abschlussbewertung überwachen und diesbezügliche Anregungen geben.
  • Die ins Auge gefassten Initiativen sollten sich vornehmlich auf die Verwirklichung der im Plan vorgesehenen Maßnahmen richten.
  • Die EBDD und Europol sollten im Zusammenhang mit der Abschlussbewertung des Aktionsplans die Drogendaten für 2003 mit den Ausgangsdaten für 1999 vergleichen.
  • 2004 könnte eine Konferenz organisiert werden, um die Bürgergesellschaft an der künftigen Gestaltung der EU-Drogenpolitik zu beteiligen.

Die Kommission legt bis Ende 2004 eine Mitteilung über die Abschlussbewertung des Aktionsplans vor.

KOORDINIERUNG DER DROGENPOLITIK

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 12. November 2003 zur Koordinierung der Drogenpolitik in der Europäischen Union [KOM(2003) 681 endg.- Amtsblatt C 96 vom 21.4.2004]

Die Kommission ist bestrebt, die Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung auf europäischer Ebene zu intensivieren. Sie legt die Herausforderungen und Notwendigkeiten bei der Koordinierung dar, nennt noch einmal die wichtigsten bestehenden Koordinierungsmodelle und streicht die wesentlichen Punkte einer effizienten Abstimmung der Politik heraus. Sie empfiehlt insbesondere die Einbindung aller Aspekte der Drogenpolitik (soziale und Gesundheitsaspekte, Strafverfolgungsmaßnahmen, Jugendpolitik), die enge Zusammenarbeit zwischen den für die Anwendung des Gesetzes zuständigen Behörden, zwischen diesen und den Gesundheits- und Sozialdiensten sowie die systematische Entwicklung der Prüfung der Strategien und Arbeiten in diesem Bereich.

UMSETZUNG

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 8. Juni 2001 über die Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU (2000-2004)[KOM (2001) 301 endg.- nicht im Amtsblatt veröffentlicht.]

In der Mitteilung werden Maßnahmen für eine bessere Evaluierung des Drogenaktionsplans vorgeschlagen, die geplante Evaluierungsmethodik der Kommission erläutert und bisherige Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans vorgestellt. Die Mitteilung stützt sich auf Beiträge der EBDD sowie von Europol.

Die Kommission schlägt ein neues Instrument, die so genannte „Follow-up-Übersicht" vor, um den Stand der Umsetzung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen zu evaluieren.

Die Bewertung, wie die durchgeführten Maßnahmen die Drogensituation tatsächlich beeinflusst haben, wird teilweise davon abhängen, welche Informationen die EBDD und Europol liefern. Die beiden Einrichtungen haben zwei Arbeitsgruppen eingerichtet, die Evaluierungskriterien aufstellen sollen. Allerdings weist die Kommission in ihrer Mitteilung darauf hin, dass sich die für 2002 vorgesehene Halbzeitevaluierung auf den Stand der Umsetzung des Aktionsplans beschränken wird, da zurzeit keine verlässlichen und vergleichbaren Angaben zu den epidemiologischen und kriminalitätsbezogenen Aspekten des Drogenproblems in der EU vorliegen.

Was die Erweiterung angeht, so stellt die Intensivierung der Drogenbekämpfung in den Kandidatenländern nach wie vor eine vorrangige Aufgabe dar. Die Gemeinschaft hat in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen eingeleitet und unter anderem Verhandlungen über die Mitwirkung der Kandidatenländer am REITOX-Netz der EBDD aufgenommen. Außerdem will die Kommission eine Datenbank einrichten, in der sämtliche Informationen über Projekte der Mitgliedstaaten und der Kommission in diesen Ländern zusammengefasst werden, um Überschneidungen zu vermeiden.

Im Außenbereich setzt die EU ihre bedeutsame Tätigkeiten fort und will sich dabei auch in Zukunft vor allem auf die wichtigsten Transportwege konzentrieren, über die Drogen in die Europäische Union gelangen (insbesondere die Kokain- und die Heroin-Route).

Die Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren ist im Kampf gegen Drogen von zentraler Bedeutung. Entsprechend dem Aktionsplan hat die Kommission eine Studie über die Koordinierungsverfahren in diesem Bereich erstellt, die demnächst vorgelegt werden soll. Die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission muss verstärkt werden. Auf der Ebene der horizontalen Gruppe „Drogen" des Rates wird die Kommission Vorschläge vorlegen, wie dies in der Praxis geschehen könnte.

Letzte Änderung: 14.04.2005

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