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Hypothekarkredite in der Europäischen Union (Grünbuch)

Der Markt für Hypothekarkredite variiert von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat innerhalb der Europäischen Union erheblich. Gleiches gilt auch für den Verbraucherschutz in diesem Bereich. Die Kommission wirft in einem Grünbuch (der zu erörternden Maßnahmen) die Frage auf, ob auf diesem Markt Eingriffe mit dem Ziel erforderlich sind, die Wahlmöglichkeiten bei grenzübergreifenden Hypothekarkrediten zu fördern. Sie schlägt beispielsweise die Festlegung von Mindestregeln hinsichtlich der vorzulegenden Informationen zu derartigen Krediten und die Einführung einer Euro-Hypothek vor.

RECHTSAKT

Grünbuch: Hypothekarkredite in der Europäischen Union [KOM (2005) 327 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Schaffung eines länderübergreifenden Marktes für Hypothekarkredite, der die Vielzahl bestehender Märkte ablösen soll, kann nach den Feststellungen des Grünbuchs einen Beitrag zum Wachstum in Europa leisten. Ein länderübergreifender Markt würde für den Verbraucher Vorteile mit sich bringen, da er Impulse für Wettbewerb und für eine größere Vielfalt bei der Wahl eines Hypothekarkredits setzt und zugleich die Arbeitskräftemobilität fördert. Gegenwärtig wird die Entstehung eines länderübergreifenden Kreditmarktes allerdings noch durch die unterschiedlichen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften verhindert.

Von der Kommission wurde eine Debatte um die möglichen Maßnahmen und darüber, inwieweit gemeinschaftliche Eingriffe erwünscht sind, in Gang gebracht, um eine bessere Integration dieses Marktes zu erreichen. Auf diese Weise ließen sich die Hindernisse bei Angebot und Nachfrage nach Hypothekarkrediten beseitigen und sowohl die Vielfalt der angebotene Produkte als auch eine Konvergenz der Preise vorantreiben. Dies wäre für den Verbraucher und für die wirtschaftliche Entwicklung eine lohnende Entwicklung.

Zudem ist dieser Markt einer der bedeutendsten Märkten Europas und wächst weiter. So entsprach laut dem Grünbuch der europäische Markt für Hypothekarkredite Ende 2004 bereits rund 40 % des BIP Europas.

Vorteile eines möglichen Eingreifens der Gemeinschaft

Ein Eingreifen der Kommission könnte zu folgenden Ergebnissen führen:

  • eine allgemeine Senkung der Kosten von Hypotheken;
  • eine Komplettierung des Angebots an Nebenprodukten (z. B. Ausfallversicherungen usw.) und im eigentlichen Hypothekarkreditgeschäft (z. B. flexible Hypothekarkredite);
  • eine Senkung des Kreditrisikos durch eine grenzüberschreitende Diversifizierung,
  • einen umfassenderen Schutz der Verbraucher.

Darüber hinaus brachte die Kommission eine Aussprache über die Möglichkeit in Gang, Maßnahmen unterschiedlicher Zielrichtung in den folgenden Bereichen einzuleiten:

  • Informationen für den Verbraucher;
  • Vorfälligkeitsentschädigungen;
  • das Verfahren zur Berechnung des effektiven Jahreszinses für Hypothekarkredite, das dem Verbraucher den Vergleich der unterschiedlichen Kreditangebote erleichtern würde;
  • Obergrenzen in Bezug auf Wucher und variable Zinssätze;
  • Standardisierung von Kreditvertragskonditionen;
  • grenzübergreifende außergerichtliche Maßnahmen;
  • Bonität des Kunden und Zugang zu Datenbanken;
  • Bewertung von Grundstücken und Gebäuden;
  • Zwangsversteigerungsverfahren;
  • die mögliche Einführung einer Euro-Hypothek, eines Instruments, das die Konstituierung von Hypotheken und deren Übertragung vereinfachen soll.

Besserer Verbraucherschutz

Der Verbraucher muss sämtliche Informationen erhalten, die er benötigt, um eine freie Wahl zu treffen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert ein freiwilliger Verhaltenskodex zu den vor Vertragsabschluss vorzulegenden Informationen über Hypothekarkredite.

Die Kommission spricht die Zukunft dieses Kodex an, d. h. ob es beispielsweise wünschenswert wäre, den Kodex verbindlich einzuführen, und ob das Informationsgebot, das für den Kreditgeber gilt, auch auf andere, beispielsweise auf Makler, ausgedehnt werden soll.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Grünbuch: Hypothekarkredite in der EU [KOM(2005) 327 endg . - Amtsblatt C65 vom 17.3.2006]b)

Empfehlung der Kommission vom 1. März 2001 über vorvertragliche Informationen, die Darlehensgeber, die wohnungswirtschaftliche Darlehen anbieten, den Verbrauchern zur Verfügung stellen müssen [Amtsblatt L069 vom 10.3.2001].

See also

Weitere Informationen zu Hypothekarkrediten sind auf der Website der Generaldirektion Binnenmarkt zu finden.

Letzte Änderung: 06.10.2006

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