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Aktionsplan der Gemeinschaft für radioaktive Abfälle (1980-1999)

1) ZIEL

Aufstellung eines Aktionsplans für die Jahre 1980-1999 im Hinblick auf die Entsorgung der wachsenden Menge an radioaktiven Abfällen in der Gemeinschaft.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Entschließung des Rates vom 18. Februar 1980 zur Durchführung eines Aktionsplans der Gemeinschaft auf dem Gebiet der radioaktiven Abfallstoffe.

Entschließung des Rates vom 15. Juni 1992 über die Erneuerung des Aktionsplans der Gemeinschaft für radioaktive Abfälle.

3) INHALT

Mit der Entwicklung der Kernenergie soll die Gemeinschaft in die Lage versetzt werden, ihren Bedarf an elektrischer Energie zu decken und - dank einer Diversifizierung der Brennstoffquellen - gleichzeitig Versorgungssicherheit zu bieten.

Da mehr elektrische Energie durch Kernkraft erzeugt wird, fallen auch mehr radioaktive Abfälle an.

Radioaktive Abfälle fallen in allen Mitgliedstaaten an, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. In der Gemeinschaft haben sich bereits bedeutende Mengen radioaktiver Abfälle angesammelt, die zur Endlagerung anstehen.

Die ionisierende Strahlung dieser Abfälle darf weder für die Gesundheit der Bürger der Gemeinschaft noch für die Umwelt eine Gefahr darstellen.

Mit seiner Entschließung vom 18. Februar 1980 hat der Rat einen Aktionsplan der Gemeinschaft für radioaktive Abfälle aufgestellt. Dieser Plan betraf radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen, insbesondere die Handhabung und Lagerung hochaktiver und/oder langlebiger Abfälle.

Der Plan für die Jahre 1980-1992 gründete sich auf 5 Punkte:

  • ständige Analyse der Lage mit dem Ziel, die erforderlichen Lösungen zu entwickeln und festzulegen;
  • auf Gemeinschaftsebene vorzunehmende Prüfung von Maßnahmen zur langfristigen oder endgültigen Lagerung radioaktiver Abfälle unter optimalen Bedingungen;
  • Konsultation über die Entsorgungspraktiken für radioaktive Abfälle;
  • Kontinuität der Forschung und Entwicklung in der Gemeinschaft während der Laufzeit des Aktionsplans;
  • regelmäßige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation bei den radioaktiven Abfällen.

Der Aktionsplan 1980-1992 hat vor allem dadurch zu positiven Ergebnissen geführt, daß die technischen, rechtlichen, administrativen und sozialen Fragen und insbesondere die Fragen im Zusammenhang mit der Information der Öffentlichkeit in ein und demselben Rahmen behandelt werden konnten. Deshalb wurde der Plan mit der Ratsentschließung vom 15. Juni 1992 bis Ende 1999 verlängert.

Nach Auffassung des Rates sollten die Bemühungen der Gemeinschaft zur Lösung dieser Fragen fortgesetzt und ergänzt werden, und zwar unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Forschungsprogramme, einer Vertiefung der Sicherheits- und Umweltschutzfragen, der neuen Bedingungen, die durch die aus der Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der Gemeinschaft resultierenden technischen und praktischen Fragen entstehen, sowie der fortschreitenden Erweiterung der Gemeinschaft.

Zwischen der Gemeinschaft und Drittländern, insbesondere den mittel- und osteuropäischen Ländern, ist die Zusammenarbeit im Bereich der Handhabung und Lagerung radioaktiver Abfälle auszubauen, wobei neue Herausforderungen, die sich möglicherweise bei der künftigen Demontage mehrerer Kernkraftwerke mit veralteter Technik stellen, zu berücksichtigen sind.

Im Zuge der Erneuerung des Plans hat der Rat beschlossen, die Handlungsbereiche auf 7 auszudehnen:

- Ständige Analyse der Lage

Die Kommission übermittelt dem Rat regelmäßig eine Analyse der Lage und Perspektiven der Entsorgung radioaktiver Abfälle in den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen sowie der Bedürfnisse der Nuklearprogramme und der Tätigkeiten, in denen Radioisotope von Bedeutung sind. Die Kommission unterrichtet auch jeweils das Europäische Parlament über diese Analyse.

Die Analyse umfaßt folgendes:

  • den Stand der laufenden oder vorgesehenen technologischen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten;
  • den Stand der Technik, der Arbeiten und der bereits abgeschlossenen, noch laufenden oder geplanten Errichtung von Anlagen;
  • eine Liste der Lagereinrichtungen, die die Mitgliedstaaten bauen und in Betrieb nehmen möchten;
  • eine Liste der Entsorgungspraktiken und -strategien, die bereits in den Mitgliedstaaten nach den jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften festgelegt worden sind oder noch festgelegt werden müssen;
  • den Stand der Verwaltungs-, Regelungs- und Rechtseinrichtungen und -grundlagen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in den einzelnen Mitgliedstaaten und in der Gemeinschaft.

- Ausbau der technischen Zusammenarbeit in der Gemeinschaft bei der langfristigen oder endgültigen Lagerung radioaktiver Abfälle

Die Mitgliedstaaten müssen folgende Aufgaben übernehmen:

  • Konzertierung und Informationsaustausch bei der Untersuchung und Errichtung langfristiger oder endgültiger Abfallager;
  • Prüfung der technischen Alternativen und Programme für die Demonstrationstätigkeiten der Mitgliedstaaten;
  • Förderung der technischen Zusammenarbeit bei der Abfallagerung.

- Konzertierung in Sicherheitsfragen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle

Die Konzertierung der zuständigen nationalen Behörden besonders bei Sicherheitsfragen muß fortgesetzt und gegebenenfalls verstärkt werden. Das Ziel sollte dabei folgendes sein:

  • Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts auf Gemeinschaftsebene und, soweit möglich, Harmonisierung von Strategien und Praktiken zur Entsorgung radioaktiver Abfälle;
  • Angleichung der Praktiken und der nationalen Sicherheitsvorschriften für die Abfallagerung, vor allem im Hinblick auf die verschiedenen Abfallarten;
  • Ausarbeitung von Empfehlungen und Kriterien für die Beurteilung der Sicherheit bei der Lagerung radioaktiver Abfälle;
  • Erreichung eines gleichwertigen und zufriedenstellenden Schutzes durch das Höchstmaß an Sicherheit, das sich in der Praxis erreichen läßt.

Konsultation über Entsorgungspraktiken und -strategien im Rahmen der Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der Gemeinschaft

Es ist festzustellen, welche bestehenden oder geplanten nationalen Vorschriften für die Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle im Zusammenhang mit der Abschaffung dieser Kontrollen berücksichtigt werden sollten, um unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse zum Schutz der Öffentlichkeit und der Arbeitnehmer sowie der Umwelt vor ionisierenden Strahlen nötigenfalls Lösungen zu suchen.

- Kontinuierliche Wechselwirkung zwischen Forschungsprogrammen einerseits und Verwaltungs-, Rechts- und Regelungsfragen andererseits

Im Beratenden Ausschuß zur Verwaltung des Plans werden regelmäßige Konsultationen durchgeführt, um

  • die Fragen, die mit der Verbesserung der Endlagertechnik verbunden sind, in ein und demselben Rahmen zu behandeln;
  • zur Orientierung der Forschungsarbeiten über radioaktive Abfälle beizutragen.

- Information der Öffentlichkeit

Die Mitgliedstaaten setzen ihre Bemühungen, die Öffentlichkeit über ihre Maßnahmen auf dem Gebiet der Handhabung und Lagerung radioaktiver Abfälle bestmöglich zu informieren, fort und verstärken sie, indem sie nach Möglichkeit eine gemeinsame Informationsstrategie ausarbeiten.

Die Kommission stellt den Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit die im Rahmen der gemeinschaftlichen Forschung erzielten Ergebnisse und gewonnenen Kenntnisse zur Verfügung.

- Internationaler Konsens

Dem Plan zufolge empfiehlt es sich, die Haltung der Mitgliedstaaten in den internationalen Organisationen wie der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Internationalen Normenorganisation (ISO) und der Kernenergie-Agentur der OECD (NEA) nach den üblichen Gemeinschaftsverfahren aufeinander abzustimmen.

4) frist für den erlass einzelstatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

Amtsblatt C 51 vom 29.02.1980Amtsblatt C 158 vom 25.06.1992

7) weitere arbeiten

Entschließung des Rates vom 19. Dezember 1994 über radioaktive Abfälle [Amtsblatt C 379 vom 31.12.1994].

In seiner Entschließung begrüßt der Rat die Gemeinschaftsstrategie und fordert die Kommission auf, ihre Arbeiten mit Unterstützung des durch den Aktionsplan eingesetzten Beratenden Ausschusses fortzusetzen.

Er fordert sie auch auf, die Bedingungen festzulegen, nach denen Materialien, die geringfügig radioaktiv kontaminiert sind, zum Recycling und zur Wiederverwendung freigegeben werden können, und bekräftigt erneut, wie wichtig es ist, die Bemühungen um Minimierung des Volumens und der Radiotoxizität radioaktiver Abfälle fortzusetzen.

8) durchführungsmassnahmen der kommission

Empfehlung - SEK(1999) 1302 endg. - Amtsblatt L 265 vom 13.10.1999 Am 15. September 1999 hat die Kommission eine Empfehlung für ein Klassifizierungssystem für feste radioaktive Abfälle angenommen.

In der Entschließung vom 15. Juni 1992 wurde unterstrichen, wie wichtig eine Abstimmung auf dem Gebiet der sicheren Entsorgung und Lagerung radioaktiver Abfälle im Hinblick auf folgende Ziele ist:

  • Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts auf Gemeinschaftsebene und Harmonisierung von Strategien und Praktiken zur Entsorgung radioaktiver Abfälle;
  • Angleichung der Praktiken und der nationalen Sicherheitsvorschriften für die Abfallagerung.

Die vorgeschlagene Klassifizierung läßt sich wie folgt zusammenfassen:

  • radioaktive Abfälle in der Übergangsphase (vorwiegend aus der Medizin), die während der Zwischenlagerung abklingen und die dann, sofern die Freigabegrenzen erreicht werden, einer Entsorgung zugeführt werden können, die nicht der atomrechtlichen Aufsicht unterliegt;
  • schwach- und mittelaktive Abfälle (LILW), bei denen die Radionuklidkonzentration so gering ist, daß dieWärmeentwicklung bei der Endlagerung unkritisch bleibt;
  • hochaktive Abfälle, die eine so hohe Radionuklidkonzentration haben, daß während der gesamten Zwischen- und Endlagerung von Wärmeentwicklung auszugehen ist.

Da die Klassifizierungssysteme für Abfälle in den einzelnen Staaten derzeit so unterschiedlich ist, könnte das gemeinschaftliche System bis zum 1. Januar 2002 neben den bestehenden nationalen Systemen Anwendung finden.

Eine solche Klassifizierung wird den beitrittswilligen Ländern bei der Festlegung ihrer Strategie für die Entsorgung radioaktiver Abfälle nützlich sein.

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