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Sechstes Aktionsprogramm für die Umwelt

Die Europäische Union (EU) legt die Prioritäten und Ziele der europäischen Umweltpolitik bis 2010 und darüber hinaus fest und beschreibt die Maßnahmen, die nötig sind, um einen Beitrag zur Umsetzung ihrer Strategie für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 24. Januar 2001 zum sechsten Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft für die Umwelt. 'Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand' [KOM(2001) 31endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Das sechste Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Umwelt mit dem Titel 'Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand' betrifft den Zeitraum vom 22. Juli 2002 bis 21. Juli 2012. Das Programm stützt sich auf das fünfte Umweltaktionsprogramm, das 1992-2000 durchgeführt wurde, und auf den Beschluss, dieses Programm zu überprüfen.

Ein strategisches Konzept

In der Mitteilung wird hervorgehoben, dass zur Bewältigung der heutigen umweltpolitischen Herausforderungen ein strategischer Ansatz und nicht ein rein gesetzgeberischer Ansatz erforderlich ist. Bei diesem Konzept müssen verschiedene Instrumente und Maßnahmen zur Anwendung kommen, um auf die Entscheidungen der Wirtschaft, der Verbraucher, der Politik und der Bürger Einfluss zu nehmen.

Die Mitteilung schlägt fünf prioritäre strategische Aktionsschwerpunkte vor:

  • Verbesserung der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften,
  • Einbeziehung der Umweltschutzziele in andere Politikbereiche,
  • Zusammenarbeit mit dem Markt, Einbeziehung der Bürger,
  • Bewirkung einer Verhaltensänderung
  • Berücksichtigung von Umweltbelangen in Entscheidungen über die Flächennutzungsplanung und Raumordnung.

Für jeden dieser Schwerpunktbereiche werden spezielle Aktionen vorgeschlagen.

Zur Verbesserung der Umsetzung der Rechtsvorschriften sind folgende Aktionen vorgesehen:

  • Unterstützung des IMPEL-Netzes (EN) und dessen Ausweitung auf die Beitrittsländer;
  • Ausarbeitung von Berichten über die Umsetzung der Umweltrechtsvorschriften;
  • Veröffentlichung der besten und schlechtesten Beispiele für die Umsetzung der Umweltrechtsvorschriften;
  • Verbesserung der Umweltkontrollnormen;
  • Bekämpfung der Umweltkriminalität;
  • Sicherstellung der Umsetzung von Rechtsvorschriften mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofes.

Zur Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche schlägt die Mitteilung Folgendes vor:

  • Schaffung von sich ergänzenden Mechanismen zur Einbeziehung der Umweltbelange;
  • Anwendung der Bestimmungen des EG-Vertrags über die Einbeziehung der Umweltbelange;
  • Festlegung von Indikatoren zur Kontrolle des Prozesses der Einbeziehung der Umweltbelange.

Die Zusammenarbeit mit dem Markt könnte sich auf Folgendes konzentrieren:

  • umfassendere Anwendung des Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS);
  • Aufforderung der Unternehmen, ihre Umweltleistung zu veröffentlichen und die Umweltschutzanforderungen zu befolgen;
  • Einführung einer Belohnungsregelung für umweltfreundliche Unternehmen;
  • Förderung freiwilliger Vereinbarungen;
  • Einführung einer integrierten Produktpolitik;
  • Förderung der Verwendung von Umweltzeichen und Beurteilung von deren Wirksamkeit;
  • Förderung einer umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffungspolitik;
  • Verabschiedung von Rechtsvorschriften über die Umwelthaftung.

Zur Einbeziehung der Bürger und Veränderung ihres Verhaltens werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Hilfestellung an Bürger bei der Messung und Verbesserung ihrer Umweltleistung;
  • Erweiterung des Informationsangebots über die Umweltqualität.

Im Hinblick auf die Berücksichtigung der Umweltbelange in der Flächennutzungs- und Raumordnungsplanung werden folgende Aktionen vorgeschlagen:

  • Veröffentlichung einer Mitteilung über die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Umweltbelange in der Raumordnungsplanung;
  • Verbesserung der Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung;
  • Verbreitung der besten Praxis und Förderung eines Erfahrungsaustausches über eine nachhaltige Raumplanung, darunter auch für städtische Gebiete;
  • Verankerung einer nachhaltigen Raumplanung in der Regionalpolitik der Gemeinschaft;
  • Förderung von Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik;
  • Schaffung einer Partnerschaft für einen umweltgerechten Fremdenverkehr.

Das sechste Umweltaktionsprogramm konzentriert sich auf vier prioritäre Aktionsbereiche: Klimawandel, biologische Vielfalt, Umwelt und Gesundheit sowie nachhaltige Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und Abfällen.

Klimawandel

Im Sechsten Umweltaktionsprogramm wird bekräftigt, dass der Klimawandel in den kommenden zehn Jahren die wichtigste Herausforderung darstellen wird. Ziel in diesem Bereich ist eine Verminderung der Treibhausgasemissionen auf ein Niveau, das zu keiner künstlichen Veränderung des Weltklimas führt.

Das kurzfristige Ziel der Europäischen Union besteht in der Umsetzung der Ziele des Kyoto-Protokolls, d.h. die Verminderung der Treibhausgasemissionen bis 2008 - 2012 um 8 % gegenüber dem Niveau von 1990. Längerfristig müssen diese Emissionen mit Hilfe eines wirksamen internationalen Übereinkommens bis 2020 um 20 bis 40 % gesenkt werden.

Die Gemeinschaft wird verschiedene Anstrengungen zur Bewältigung des Klimawandels unternehmen:

  • Berücksichtigung der Klimaschutzziele in den verschiedenen Politikbereichen der Gemeinschaft, insbesondere in der Energie- und der Verkehrspolitik;
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch Maßnahmen speziell zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien, zur Förderung von Vereinbarungen mit der Industrie und zum Energiesparen;
  • Entwicklung des Handels mit Treibhausemissionszertifikaten innerhalb der Gemeinschaft;
  • Ausbau der Klimaforschung;
  • Verbesserung der Information der Bürger über den Klimawandel;
  • Überprüfung der Subventionen in der Energiewirtschaft und ihrer Vereinbarkeit mit den Zielen des Klimaschutzes;
  • Vorbereitung der Gesellschaft auf die Auswirkungen des Klimawandels.

Natur und biologische Vielfalt

Das in der Mitteilung angegebene Ziel in diesem Bereich besteht im Schutz und der Wiederherstellung der Struktur und des Funktionierens natürlicher Systeme, indem der Verarmung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union und in der Welt ein Riegel vorgeschoben wird.

Die im Hinblick auf dieses Ziel vorgeschlagenen Aktionen sind:

  • Umsetzung der Umweltrechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Wasser- und Luftreinhaltung;
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs der Seveso-II -Richtlinie;
  • Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten bei Unfällen und Naturkatastrophen durch die Gemeinschaft;
  • Untersuchung des Schutzes von Tieren und Pflanzen vor ionisierender Strahlung;
  • Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Landschaften;
  • Waldschutz und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in der Forstwirtschaft;
  • Einführung einer Bodenschutzstrategie der Gemeinschaft;
  • Schutz und Wiederherstellung der marinen Lebensräume und der Küsten und Ausweitung des Netzes Natura 2000 auf diese Lebensräume;
  • Verbesserung der Kennzeichnung, der Überwachung und Rückverfolgbarkeit von GVO;
  • Verankerung des Naturschutzes und des Schutzes der biologischen Vielfalt in der Handelspolitik und der Politik der Entwicklungszusammenarbeit;
  • Einführung von Programmen zur Sammlung von Informationen über Natur und biologische Vielfalt;
  • Unterstützung der Forschung im Bereich des Naturschutzes.

Umwelt und Gesundheit

Das in der Mitteilung genannte Ziel für diesen Bereich besteht in der Erreichung einer Umweltqualität, die die Gesundheit der Menschen nicht gefährdet oder negativ beeinflusst.

Die Mitteilung schlägt Folgendes vor:

  • Ermittlung der Risiken für die menschliche Gesundheit, darunter auch für Kinder und ältere Menschen, und Verabschiedung einschlägiger Rechtsvorschriften;
  • Einräumung hoher Priorität für die Umwelt und Gesundheit in anderen Politikbereichen und in den Wasserschutz-, Luft-, Abfall- und Bodenschutzvorschriften;
  • Ausbau der Forschung im Bereich Gesundheit und Umwelt;
  • Einführung eines neuen Systems für die Beurteilung und Bewältigung der von Chemikalien ausgehenden Risiken;
  • Verbot oder Einschränkung der Verwendung von gefährlicheren Pestiziden und Gewährleistung der Anwendung der besten Praxis bei ihrer Verwendung;
  • Gewährleistung der Umsetzung der Wasserschutzvorschriften;
  • Gewährleistung der Anwendung von Luftqualitätsnormen und Festlegung einer Strategie für die Bekämpfung der Luftverschmutzung;
  • Annahme und Umsetzung der Lärmschutzrichtlinie.

Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Abfalls

Es soll dafür gesorgt werden, dass der Verbrauch erneuerbarer und nicht erneuerbarer Ressourcen die Tragfähigkeitsgrenzen der Umwelt nicht übersteigt. Das soll erreicht werden, indem das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch abgekoppelt wird, die Ressourcen effizienter genutzt werden und das Abfallaufkommen reduziert wird. Das Ziel speziell für Abfall besteht in einer Verminderung des endgültig zu entsorgenden Abfalls um 20 % bis zum Jahr 2010 und um 50 % bis zum Jahr 2050.

Folgende Maßnahmen sind durchzuführen:

  • Ausarbeitung einer Strategie für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement, die Prioritäten und die Einschränkung des Verbrauchs vorsieht;
  • Besteuerung der Ressourcennutzung;
  • Streichung von Subventionen, die einen Raubbau an Ressourcen fördern;
  • Verankerung des Grundsatzes der rationellen Ressourcennutzung im Rahmen der integrierten Produktpolitik, der Systeme für die Vergabe des Umweltzeichens, der Systeme für die Umweltverträglichkeitsprüfung, usw.;
  • Ausarbeitung einer Strategie für das Abfallrecycling;
  • Verbesserung der vorhandenen Systeme für die Abfallbeseitigung sowie Investition in die quantitative und qualitative Abfallvermeidung;
  • Einbeziehung der Abfallvermeidung in die integrierte Produktpolitik und in die Gemeinschaftsstrategie für Chemikalien.

Die thematischen Strategien

Gemäß dem Aktionsprogramm sollen sieben thematische Strategien in folgenden Bereichen angenommen werden: Bekämpfung der Luftverschmutzung, Meeresumwelt, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, Abfallvermeidung und -recycling, nachhaltige Verwendung von Pestiziden, Bodenschutz, städtische Umwelt.

Den Strategien liegt ein ganzheitlicher und umfassender Ansatz nach Themen zugrunde; dabei wird nicht wie bisher nach Schadstoffen oder Art der wirtschaftlichen Tätigkeit unterschieden. Es werden langfristige Ziele festgelegt, die sich auf eine Evaluierung der Umweltprobleme stützen und denen das Streben nach einer Synergie zwischen die verschiedenen Strategien und den Wachstums- und Beschäftigungszielen der Lissabon-Strategie zugrunde liegt. Gleichzeitig bietet sich die Gelegenheit, die bestehenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen und klarer zu gestalten.

Das internationale Umfeld

Die Einbeziehung der Umweltbelange in sämtliche Bereiche der auswärtigen Beziehungen der Europäischen Union ist ein Ziel des sechsten Umweltaktionsprogramms. Das Programm trägt der Erweiterung der Europäischen Union Rechnung. Es schlägt vor, vertiefte Gespräche mit den Behörden der Beitrittsländer zum Thema nachhaltige Entwicklung zu führen und eng mit NRO und Unternehmen dieser Länder zusammenzuarbeiten. Das Programm fordert ferner, dass die internationalen Umweltschutzübereinkommen umgesetzt werden sollten.

Eine solide wissenschaftliche Grundlage

Das sechste Umweltaktionsprogramm schlägt ein neues Konzept für die Konzipierung von Umweltschutzmaßnahmen vor, damit die Beteiligten und die Öffentlichkeit stärker in die Umsetzung einbezogen werden. Dieses Konzept umfasst einen breit angelegten Dialog und die Beteiligung der Industrie, der NRO und der Behörden.

Das Programm wird sich stärker auf wissenschaftliche und ökonomische Analysen sowie auf Umweltindikatoren stützen. Dazu wird die Kommission eng mit der Europäischen Umweltagentur (EEA) zusammenarbeiten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft [Amtsblatt L 242 vom 10. September 2002].

Mit diesem Beschluss wurde das sechste Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft verabschiedet. Darin werden Ziele, Fristen und Prioritäten, die Hauptachsen der strategischen Annäherung und die vier Hauptaktionsbereiche festgelegt, die im sechsten Umweltaktionsprogramm „Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand" beschrieben werden. Spätestens vier Jahre nach der Annahme dieses Beschlusses müssen in jedem Aktionsbereich Maßnahmen durchgeführt werden.

Die Kommission legt dem Europäischem Parlament und dem Rat im Laufe des vierten Jahres der Durchführung des Programms sowie zum Ende des Programms Bewertungsberichte vor.

Letzte Änderung: 01.09.2011

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