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Das Programm „Saubere Luft für Europa" (CAFE)

Mit dem Programm „Saubere Luft für Europa" soll eine integrierte und langfristige Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung und ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt entwickelt werden.

RECHTRSAKT

Mitteilung der Kommission vom 4. Mai 2001 über das Programm „Saubere Luft für Europa" (CAFE): Eine thematische Strategie für die Luftqualität.

ZUSAMMENFASSUNG

Derzeitige Situation im Mai 2001

Im Hinblick auf die Verbesserung der Luftqualität wurden bereits 1996 eine Rahmenrichtlinie und später mehrere Tochterrichtlinien angenommen. Außerdem wurden Strategien zur Bekämpfung der Versauerung, einer erhöhten Ozonkonzentrationen und der Eutrophierung - insbesondere über die Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen - entwickelt. Die derzeitigen Maßnahmen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Luftqualität erstrecken sich auf die Festlegung von

  • Zielwerten für die Luftqualität;
  • nationalen Emissionshöchstgrenzen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung;
  • integrierten Programmen zur Verminderung der Luftverschmutzung in konkreten Bereichen;
  • spezifischen Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung oder zur Anhebung der Produktstandards.

Das Programm „Saubere Luft für Europa" ist der Grundstein zur ersten der thematischen Strategien, die im Rahmen des sechsten Umweltaktionsprogramms angekündigt wurden.

Ziele des Programms

Mit dem Programm „Saubere Luft für Europa" werden folgende Ziele verfolgt:

  • Es sollen wissenschaftlich fundierte Daten zu den Auswirkungen der Luftverschmutzung erarbeitet, erfasst und validiert werden. Dies schließt die Validierung von Emissionsverzeichnissen, Luftqualitätsbewertungen, Emissions- und Luftqualitätsvorhersagen, Kosten-Nutzen-Analysen und integrierten Bewertungsmodellen ein.
  • Die ordnungsgemäße Umsetzung und Überprüfung der Wirksamkeit der geltenden Rechtsvorschriften sollen gefördert und erforderlichenfalls neue Vorschläge vorgelegt werden.
  • Es soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen Maßnahmen auf der entsprechenden Ebene getroffen und Verbindungen zu sektoralen und quellenspezifische Strategien hergestellt werden.
  • Es soll (bis spätestens 2004, siehe unter „Verbundene Rechtsakte bzw. Initiativen") eine integrierte Strategie vorgelegt werden, die konkrete Ziele und kostenwirksame Maßnahmen enthält. Die Ziele der ersten Programmphase beziehen sich auf Partikelbestandteile und bodennahes Ozon sowie auf die Versauerung, Eutrophierung und Schädigung von Objekten des kulturellen Erbes.
  • Die mit der Umsetzung des Programms im Zusammenhang stehenden Informationen sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Weitere wichtige Aspekte des Programms

Die Einbeziehung der Wissenschaft ist für die Umsetzung des Programms „Saubere Luft für Europa" von entscheidender Bedeutung. Daher wird die Festigung der Verbindungen mit den Rahmenprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung eine wichtige Priorität dieses Programms sein.

Das Programm „Saubere Luft für Europa" ist durch ein hohes Maß an Transparenz gekennzeichnet, d.h. Berichte, Studien usw. werden regelmäßig auf dem Internetportal der Europäischen Kommission veröffentlicht. Interessengruppen haben während der gesamten Programmlaufzeit Gelegenheit, Informationen zu liefern und Stellungnahmen abzugeben.

Darüber hinaus werden auch die Beitrittsländer ersucht, am Programm teilzunehmen.

Ferner wird mit dem Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der UN-Wirtschaftskommission für Europa sowie mit der Weltgesundheitsorganisation eine enge Zusammenarbeit angestrebt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 21. September 2005: Thematische Strategie zur Luftreinhaltung [KOM(2005) 446 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Basierend auf den Arbeiten des Programms „Saubere Luft für Europa" werden in der von der Kommission verabschiedeten Strategie Ziele zur Verringerung bestimmter Schadstoffe (SO2, NOx, VOC, Ammoniak und PM2,5) festgelegt und der Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung anhand von zwei Schwerpunkten verschärft: Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften im Umweltbereich und Einbeziehung der Luftqualitätsproblematik in andere betroffene Politikbereiche.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission zum CAFE-Programm.

Letzte Änderung: 16.06.2006

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