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Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU 2004

Im Grünbuch der Kommission „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" wird auf die starke Abhängigkeit der Europäischen Union (EU) im Energiebereich hingewiesen. So ist sie derzeit zur Deckung ihres Energiebedarfs zu 50 % von Energieeinfuhren abhängig. Diese Abhängigkeit wird 2030 70 % erreichen, wobei der Anteil von Erdöl und Erdgas immer weiter steigt. Diese Situation birgt zahlreiche wirtschaftliche, politische und umweltbezogene Risiken. Vor diesem Hintergrund ist es auch angesichts der Tatsache, dass die konventionellen fossilen Energieträger und die Kernenergie (EN) immer noch Schlüsselenergien sein werden, Aufgabe der EU, ihren Beitrag zur Entwicklung der erneuerbaren Energien zu leisten.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU. Bericht der Kommission gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2001/77/EG, Bewertung der Auswirkung von Rechtsinstrumenten und anderen Instrumenten der Gemeinschaftspolitik auf die Entwicklung des Beitrags erneuerbarer Energiequellen in der EU und Vorschläge für konkrete Maßnahmen [KOM(2004) 366 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung wird der Stand der Entwicklung erneuerbarer Energien (EN) in der EU untersucht. Die Mitteilung dient einem dreifachen Zweck:

  • Sie ist der offizielle Bericht, den die Kommission gemäß der Richtlinie 2001/77/EG vorlegen muss, um den Fortschritt der EU-15 im Hinblick auf die nationalen Ziele für die erneuerbaren Energiequellen bis zum Jahr 2010 zu bewerten.
  • Sie enthält eine Bewertung der Aussichten für die Erreichung des Ziels, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU-15 bis zum Jahr 2010 auf 12 % zu steigern.
  • Sie enthält Vorschläge für konkrete Maßnahmen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene, die dazu beitragen sollen, die Ziele der EU für die erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2010 zu erreichen.

Um Fortschritte zu ermöglichen, hat die Europäische Union im Jahr 2000 auf dem Gesetzgebungsweg zwei als Leitwerte dienende Ziele für die erneuerbaren Energien festgelegt:

  • Steigerung des Anteils der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf 22 % bis zum Jahr 2010 in der EU-15 (gegenüber 14 % im Jahr 2000);
  • Steigerung des Anteils der im Verkehr eingesetzten Biokraftstoffe bei Diesel und Benzin auf 5,75 % bis zum Jahr 2010 (gegenüber 0,6 % im Jahr 2002).

Die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten unterliegen den Anforderungen der Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Daher sind im Beitrittsvertrag einzelstaatliche Richtziele für den Anteil der Elektrizität aus erneuerbaren Energien in jedem neuen Mitgliedstaat festgelegt. Aus diesen Zielen ergibt sich als Gesamtziel für die EU-25, dass der Anteil der erneuerbaren Energien 21 % erreichen soll.

Bericht der Kommission über die nationalen Fortschritte

Gemäß der Richtlinie 2001/77/EG haben alle Mitgliedstaaten nationale Ziele für den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen festgelegt. Nach Einschätzung der Kommission ist die EU-15 mit den bestehenden Maßnahmen auf dem besten Weg, den Anteil erneuerbarer Energiequellen bis zum Jahr 2010 auf 10 % zu steigern.

Jedoch lässt es sich derzeit nur schwer vorhersagen, ob sich diese Ziele mit den in den Mitgliedstaaten der EU verfolgten Strategien und verabschiedeten Maßnahmen bis zum Jahr 2010 erreichen lassen. Wenn die derzeitige Entwicklung anhält, lässt sich trotz allem für das Jahr 2010 ein Anteil erneuerbarer Energien am Elektrizitätsmarkt von 18 bis19 % extrapolieren.

Die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten stellt sich laut Bericht recht unterschiedlich dar. Grob lassen sich drei Gruppen von Ländern unterscheiden, die auf dem Weg zu einem größeren Anteil erneuerbarer Energien mehr oder weniger weit vorangeschritten sind:

  • Deutschland, Dänemark, Spanien und Finnland verfolgen eine Energiepolitik, die es ihnen erlauben dürfte, die nationalen Ziele, die sie sich gesetzt haben, zu erreichen.
  • Österreich, Belgien, Frankreich, Irland, die Niederlande, das Vereinigte Königreich und Schweden haben begonnen, politische Strategien und Maßnahmen zu beschließen, die auch ihnen die Erreichung ihrer nationalen Ziele erlauben könnten.
  • Griechenland und Portugal müssen ihre politischen Strategien verbessern, die es ihnen in ihrer jetzigen Form nicht erlauben werden, ihre Ziele zu erreichen.

Für Italien und Luxemburg liegen keine hinreichenden Informationen vor. Die Lage in den neuen Mitgliedstaaten wird 2006 erstmals bewertet.

Was die verschiedenen zur Stromerzeugung eingesetzten erneuerbaren Energien angeht, so scheint die Entwicklung der Technologien zur Nutzung von Wind-, Sonnen- und Biomasseenergie für die EU am viel versprechendsten.

  • Windenergie: Auf die europäische Windkraftindustrie entfallen 90 % des weltweiten Ausrüstungsmarktes. Deutschland, Spanien und Dänemark allein stellen 84 % der europäischen Windenergiekapazität.
  • Biomasse: Die Entwicklung der Biomassetechnologien krankt an fehlender Koordinierung der politischen Konzepte und unzureichender finanzieller Unterstützung. Lediglich Dänemark, Finnland und das Vereinigte Königreich dürfen sich bei dieser Energiequelle derzeit eines deutlichen Wachstums erfreuen. In den meisten neuen Mitgliedstaaten bestehen jedoch erhebliche Potenziale für die Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und zu Heizungszwecken.
  • Fotovoltaik: Obwohl die Leistung des Fotovoltaik-Sektors noch gering ist, ist bei diesem Energieträger in der EU langfristig mit größeren Entwicklungen zu rechnen. Diese werden nur möglich sein, wenn zuverlässige politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Fotovoltaik-Industrie ihre Investitionen amortisieren kann.

Förderprogramme und Maßnahmen der Mitgliedstaaten

In den letzten beiden Jahren haben die Mitgliedstaaten neue politische Strategien im Bereich der erneuerbaren Energien eingeführt. Der Rechtsrahmen ist strukturierter und die Finanzbedingungen sind klarer geworden. In dieser Hinsicht stehen der Gemeinschaft nur begrenzte Mittel zur Finanzierung der erneuerbaren Energien zur Verfügung. Folgende Maßnahmen wurden ergriffen:

  • „Intelligente Energie für Europa" (2003-2006) : Das Programm „Intelligente Energie" soll beitragen zur Verbesserung der Energieeffizienz (Save-Maßnahmen), zur Förderung neuer und erneuerbarer Energiequellen (Altener-Maßnahmen), zur Unterstützung von Initiativen im Bereich der energiespezifischen Aspekte des Verkehrs (Steer) sowie zur Förderung der erneuerbaren Energie und der Energieeffizienz in den Entwicklungsländern (Coopener).
  • Sechstes Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (2002-2006) : Im Zentrum des Programms stehen die nachhaltige Entwicklung und die wissensgestützte Wirtschaft. Der Schwerpunkt liegt auf fünf Forschungsprioritäten: der kostenwirksamen Bereitstellung erneuerbarer Energien, der großmaßstäblichen Integration erneuerbarer Energien, der ökologischen Gebäudetechnik, der gekoppelten Energieerzeugung und alternativen Fahrzeugkraftstoffen.

Die Energieeffizienz ist so wichtig wie erneuerbare Energien, wenn es darum geht, die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen und die Treibhausgasemissionen zu verringern. Am Anfang der Politik für erneuerbare Energien stand ein allgemeines Ziel (das „12 %-Ziel").

Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen die Mitgliedstaaten der EU die Biokraftstoffe und die Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen fördern. Das Schicksal der Biokraftstoffe wird nach wie vor stark von Steuerbefreiungen bestimmt. Derzeit haben sieben Mitgliedstaaten entsprechend den geltenden Gemeinschaftsvorschriften Biokraftstoffe teilweise oder ganz steuerbefreit (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich).

Biokraftstoffe sind vergleichsweise teuer, wobei die zusätzlichen Kosten jedoch durch Nutzeffekte in verschiedenen Politikbereichen gerechtfertigt sind.

Die Nutzung erneuerbarer Energien für Heizsysteme muss entschlossener gefördert werden. Dieser Sektor wird noch immer stark durch die traditionelle Nutzung von Biomasse (Brennholz) bestimmt. Wärme aus Sonnenenergie und der Biogassektor haben jedoch jeweils ein ausbaufähiges Wachstumspotenzial. Fördermaßnahmen sind auch nötig, um die Holznutzung kostenwirksamer zu gestalten und andere Formen der Biomasse zu fördern.

Mehr Investitionen in die erneuerbaren Energien: neue Initiativen

Einem Bericht aus dem Jahr 2003 zufolge müssten jährlich 10 bis 15 Mrd. Euro investiert werden, um 2010 auf dem Gebiet der EU auf die Erreichung des Ziels eines Anteils der erneuerbaren Energien von 12 % hoffen zu dürfen. Im Laufe der Zeit sind jeder Energiequelle erhebliche öffentliche Mittel und die Risikoübernahme bei der Entwicklung zugute gekommen. Zur Unterstützung erneuerbarer Energien stehen den Mitgliedstaaten verschiedene Mittel zur Verfügung, z. B. Einspeisetarife, Umweltzertifikate, marktbasierte Mechanismen, Steuerbefreiungen usw.

Zusätzliche Maßnahmen könnten in den folgenden Bereichen untersucht werden:

  • Schaffung eines neuen Finanzierungsinstruments, das auf die Anforderungen, die sich aus der Vielfalt und Besonderheit der Sektoren der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz ergeben, zugeschnitten werden könnte. Dieses Instrument sollte die ersten Markteinführungen von Technologien von europäischer Relevanz unterstützen und könnte die Hauptkomponente des Nachfolgeprogramms des derzeitigen Programms „Intelligente Energie - Europa" bilden.
  • Das künftige Gemeinschaftsprogramm „Intelligente Energie - Europa" sollte auch die Unterstützung von Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene stärken. Ziel ist es, die Bürger in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen in Energiefragen zu treffen, und dazu beizutragen, dass nichttechnologische Barrieren für eine umweltfreundliche Energie beseitigt werden.
  • Ausweitung der öffentlichen Unterstützung für Forschung und technologische Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien.

Folgende weitere Maßnahmen sind geplant:

  • Gemeinschaftsplan für Biomasse: Die Kommission wird bis Ende 2005 einen koordinierten Biomasseplan mit einem klaren Konzept für die Sicherung ausreichender Biomasseverfügbarkeit durch europäische, nationale und regionale/lokale Maßnahmen in den Politikbereichen Energie, Landwirtschaft, Abfall, Forstwirtschaft, Industrie, ländliche Entwicklung und Umwelt vorlegen.
  • Entwicklung der Nutzung erneuerbarer Energien für Heizzwecke: Die Gemeinschaft hat bereits Richtlinien zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Kraft-Wärme-Kopplung erlassen. Die Kommission wird weitere Initiativen vorschlagen, um das Potenzial der drei Schlüsseltechnologien moderne Biomasseheizung, Solarheizung und Erdwärmeheizung beschleunigt auszunutzen.
  • Windkraftanlagen vor der Küste: Die Kommission wird die Hemmnisse und Einwände, die die Entwicklung der Windkraft vor der Küste blockieren könnten, sowie die zu erfüllenden Umweltanforderungen prüfen. Die Kommission wird auch Forschung und Entwicklung unterstützen, die sich auf die Verbesserung der Turbinentechnik und der Netzstabilität zur Erreichung eines Windenergieanteils von über 20 % bezieht.
  • Solarstrom: Die EU benötigt eine fortgesetzte und gezielte Finanzierung von Forschung und technologischer Entwicklung, damit immer umweltfreundlichere Produktionstechnologien entwickelt werden können, wie die solarthermische Stromerzeugung, für die derzeit in Südeuropa einige Erfolg versprechende Pilotprojekte angelaufen sind.
  • Nutzung der größeren gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente: Die Kommission beabsichtigt, ab 2004 den Schwerpunkt auf die Einführung erneuerbarer Energien und von Energieeffizienzmaßnahmen durch Nutzung der Struktur- und Kohäsionsfonds der EU zu legen.
  • Platzierung von Biokraftstoffen am Markt: In der Richtlinie 98/70/EG zur Kraftstoffqualität sind Spezifikationen festgelegt, die die Beimischung von Biokraftstoffen zu Otto- und Dieselkraftstoffen begrenzen. Die Mitgliedstaaten können vorschreiben, dass jedes Unternehmen auf dem Markt im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats eine bestimmte Menge Biokraftstoffe platzieren muss, jedoch nicht, dass allen verkauften Kraftstoffen Biokraftstoffe beizumischen sind.
  • Zeitnahe Daten: Amtliche europäische Daten zum Beitrag erneuerbarer Energiequellen sind derzeit rund 18 Monate nach dem Ende des betreffenden Kalenderjahrs verfügbar. Die Kommission wird die Daten schneller verfügbar machen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007 - Fahrplan für erneuerbare Energien - Erneuerbare Energien im 21. Jahrhundert: Größere Nachhaltigkeit in der Zukunft [KOM(2006) 848 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in Futtermitteln in Bezug auf Dioxine und dioxinähnliche PCB [Amtsblatt L 114 vom 27.4.2006]

Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates [Amtsblatt L 191 vom 22.7.2005]

Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG [Amtsblatt L 52 vom 21.2.2004]

Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor [Amtsblatt L 123 vom 17.5.2003]

Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom [Amtsblatt L 283 vom 31.10.2003]

Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden [Amtsblatt L 1 vom 4.1.2003]

Verordnung (EG) Nr. 2422/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte [Amtsblatt L 332 vom 15.12.2001]

Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt [Amtsblatt L 283 vom 27.10.2001]

Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen [Amtsblatt L 279 vom 1.11.2000]

Letzte Änderung: 22.11.2007

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