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Aktionsplan staatliche Beihilfen

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Aktionsplan „staatliche Beihilfen" leitet eine umfassende Reform der Beihilfepolitik ein, die sich über fünf Jahre, von 2005 bis 2009, erstrecken wird. Das Ziel besteht darin, den Mitgliedstaaten einen klaren und vorhersehbaren Rahmen zu garantieren, der ihnen die Gewährung staatlicher Beihilfen erlaubt, die auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie von Lissabon ausgerichtet sind.

RECHTSAKT

Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005-2009 [nicht im Amtsblatt veröffentlichtes Konsultationspapier].

ZUSAMMENFASSUNG

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Aktionsplan besteht aus einer Roadmap für die Reform der Beihilfepolitik, die sich über einen Zeitraum von fünf Jahren, von 2005 bis 2009, erstrecken wird.

Diese Reform zielt insbesondere darauf ab, die Mitgliedstaaten zu ermuntern, zur Verwirklichung der Ziele der Strategie von Lissabon beizutragen. Die neue Beihilfepolitik wird die Mitgliedstaaten somit bei der Ausrichtung ihrer öffentlichen Beihilfen auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen unterstützen.

Die Reform wird überdies darauf abzielen, die Verfahren zu rationalisieren und zu vereinfachen, um den Mitgliedstaaten einen klaren und vorhersehbaren Rahmen im Bereich der staatlichen Beihilfen zu garantieren.

Argumente für eine gemeinschaftliche Beihilfepolitik

Die Kontrolle der staatlichen Beihilfen, die wesentlicher Bestandteil der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik ist, trägt zur Aufrechterhaltung von Wettbewerbsmärkten bei. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft untersagt staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb auf dem Gemeinsamen Markt verfälschen oder zu verfälschen drohen (Artikel 87 Absatz 1 EG). Die staatlichen Beihilfen können in der Tat durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Ihre Kontrolle garantiert somit gleiche Wettbewerbsbedingungen für sämtliche Unternehmen, die innerhalb des Binnenmarkts tätig sind.

Der Vertrag genehmigt dennoch bestimmte Ausnahmen, wenn die Beihilfen positive Auswirkungen für die Europäische Union im Allgemeinen haben. Staatliche Beihilfen erweisen sich in der Tat manchmal als sehr nützlich zur Verwirklichung von Zielen von gemeinsamem Interesse (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, sozialer und regionaler Zusammenhalt, Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, nachhaltige Entwicklung, Förderung der kulturellen Vielfalt usw.) sowie zur Korrektur von bestimmtem „Marktversagen". Aus verschiedenen Gründen (externe Effekte, Marktmacht, Abstimmungsprobleme zwischen den Marktteilnehmern usw.) bringt der Markt manchmal kein wirtschaftlich effizientes Ergebnis hervor. Die Mitgliedstaaten können dann intervenieren, indem sie öffentliche Beihilfen bewilligen. Sie erhöhen somit die Effizienz des Marktes und erzeugen Wachstum.

Staatliche Beihilfen können also mit dem Vertrag vereinbar sein, wenn sie klar definierte Ziele von gemeinsamem Interesse verfolgen und nicht den Wettbewerb in einem Maß verfälschen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Die Kontrolle staatlicher Beihilfen besteht daher darin, zwischen ihren negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und ihren positiven Auswirkungen auf Ziele im gemeinsamen Interesse abzuwägen, wobei die voraussichtlichen Vorteile für das gemeinsame Interesse größer als die Wettbewerbsverzerrungen sein müssen. Diese Aufgabe wird durch den EG-Vertrag der Europäischen Kommission übertragen.

Immer komplexere und zahlreichere Vorschriften für staatliche Beihilfen, die Erweiterung der Europäischen Union um zehn neue Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und das zwingende Erfordernis, der Lissabon-Strategie neue Impulse zu verleihen, haben die Notwendigkeit unterstrichen, die Beihilfepolitik zu rationalisieren und ihre grundlegenden Prinzipien zu klären.

Leitlinien des Aktionsplans

Die Reform der Beihilfepolitik soll umfassend und kohärent sein. In dem Aktionsplan werden die Leitlinien dieser Reform vorgestellt, die für die verschiedenen Instrumente zur Durchführung der Reform gelten.

  • Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen: Das Ziel besteht darin, die staatlichen Beihilfen auf Aktivitäten auszurichten, für die die Finanzmärkte nur zögerlich Mittel bereitstellen, oder auf Aktivitäten, die zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit oder der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen beitragen. Die Verwirklichung dieses Ziels hängt jedoch teilweise von einer verfeinerten wirtschaftlichen Betrachtungsweise ab.
  • Eine verfeinerte wirtschaftliche Betrachtungsweise: Es geht darum, die Gründe zu beleuchten, aus denen der Markt ohne öffentliche Intervention nicht zu einem optimalen Ergebnis gelangt, sei es weil ein „Marktversagen" besteht oder weil der Markt soziale oder regionale Ungleichheiten erzeugt, die korrigiert werden müssen. Es empfiehlt sich also zu prüfen, ob staatliche Beihilfen berechtigt sind, ob sie das am besten geeignete Mittel sind und wie sie einzusetzen sind, ohne den Wettbewerb in einem Maß zu verfälschen, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Eine derartige Betrachtungsweise wird somit erlauben, die Genehmigung der Beihilfen, die den Wettbewerb am wenigsten verfälschen, zu erleichtern und zu beschleunigen und parallel dazu die Aufmerksamkeit auf diejenigen Beihilfen zu konzentrieren, die zu den schwersten Wettbewerbsverzerrungen führen können.
  • Effizientere Verfahren, bessere Rechtsanwendung, größere Berechenbarkeit und mehr Transparenz: Die Verbesserung der Vorschriften für staatliche Beihilfen wird effizientere und transparentere Verfahren, die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Gruppenfreistellungen, die Reduzierung der Zahl der anzumeldenden Beihilfen, eine beschleunigte Beschlussfassung und an eine erweiterte Europäische Union angepasste Verfahrensregeln erfordern. Dies wird zu einer größeren Rechtssicherheit führen, und die Verwaltungsaufgaben werden für die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten erleichtert. Überdies werden infolge einer größeren Transparenz Unternehmen, Wettbewerbsexperten, Verbraucher und die breite Öffentlichkeit leichter gegen unzulässige Beihilfen, insbesondere vor den einzelstaatlichen Gerichten, einschreiten können.
  • Geteilte Verantwortung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten: Die Verbesserung des Beihilferechts und der Beihilfepraxis kann jedoch nicht ohne die aktive Unterstützung der Mitgliedstaaten erfolgen. Letztere werden sich verpflichten müssen, alle Beihilfevorhaben anzumelden und die Beihilfevorschriften einzuhalten.

Ausrichtung der staatlichen Beihilfen auf die Prioritäten der Strategie von Lissabon

In dem Aktionsplan werden überdies die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre öffentlichen Beihilfen auf die Ziele der Strategie von Lissabon auszurichten. Die Beihilfepolitik wird somit erlauben müssen, die Unzulänglichkeiten des Marktes zu korrigieren, um diese Ziele zu fördern. Es werden acht vorrangige Bereiche unterstrichen:

  • Innovation sowie Forschung und Entwicklung (F&E): Die Beihilfevorschriften werden der Wirtschaft die richtigen Anreize für F&E-Investitionen vermitteln und die zunehmende Bedeutung von öffentlich-privaten Partnerschaften berücksichtigten müssen;
  • Förderung von Unternehmensgründungen und Schaffung eines besseren Wirtschaftsklimas: Die Vorschriften für staatliche Beihilfen müssen die Anlaufphase für Unternehmen verkürzen und insbesondere Investitionen in Risikokapital fördern;
  • Investitionen in Humankapital;
  • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse: Die staatlichen Beihilfen werden zur Verwirklichung ihrer öffentlichen Aufgaben und somit zu effizienten und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beitragen;
  • Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Kodifizierung der Verordnung: Es wird um die Umsetzung des Leitprinzips gehen, demzufolge sich die Beihilfepolitik auf die wettbewerbsschädlichsten Beihilfearten konzentrieren sollte;
  • Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen: Die Beihilfepolitik wird zur Verringerung des Regionalgefälles in Europa beitragen und wird somit ein Faktor für territoriale Kohäsion und Stabilität sein;
  • Förderung einer umweltverträglichen Entwicklung;
  • Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation: Die Beihilfevorschriften werden die zunehmende Bedeutung von öffentlich-privaten Partnerschaften berücksichtigten müssen.

Folgende Phasen

Die Kommission wird ab 2005 bis 2009 Vorschläge zu den Einzelheiten der durch den Aktionsplan eingeleiteten Reform für jeden Bereich in Bezug auf staatliche Beihilfen vorlegen. Sie wird so alle Beihilfeinstrumente überprüfen, um sicherzugehen, dass ausnahmslos dieselben Grundsätze gelten. Bestimmte Sektoren, die ihre eigenen Vorschriften haben (Landwirtschaft, Fischerei, Kohlenbergbau und Verkehr), werden jedoch nicht von der durch den Aktionsplan eingeleiteten Reform betroffen sein.

See also

Der vollständige Text des Aktionsplans und weitere Informationen zu dem Thema finden sich auf der Website der GD Wettbewerb zum Aktionsplan staatliche Beihilfen (EN).

Letzte Änderung: 30.09.2005

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