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Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Mit der Richtlinie 2013/24/EU wurde diese Richtlinie geändert. Die Republik Kroatien wurde aufgrund ihres EU-Beitritts der Liste der Länder in Anhang I hinzugefügt.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Sie ist am 21. Oktober 2009 in Kraft getreten Richtlinie 2009/102/EG ist eine kodifizierte Fassung der Richtlinie 89/667/EWG und ersetzt diese und ihre nachfolgenden Änderungen. Die in der ursprünglichen Richtlinie 89/667/EWG enthaltenen Vorschriften mussten in den EU-Ländern bis 1992 in nationales Recht umgesetzt werden.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen zum Gesellschaftsrecht der EU:
HAUPTDOKUMENT
Richtlinie 2009/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (ABl. L 258 vom 1.10.2009, S. 20-25)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2009/102/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter
Letzte Aktualisierung: 03.04.2019