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Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/102/EG – Gesellschaftsrecht betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

  • Sie bietet Einzelunternehmern in der Europäischen Union (EU) ein rechtliches Instrument einer Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung.
  • Mit dieser Richtlinie werden Rechtsvorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung eingeführt.
  • Sie kodifiziert die Zwölfte Richtlinie 89/667/EWG auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und hebt diese auf.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die Gesellschaft kann bei ihrer Errichtung sowie infolge der Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer einzigen Hand einen einzigen Gesellschafter haben (Einpersonengesellschaft).
  • Wird die Gesellschaft durch die Vereinigung aller Anteile in einer Hand zur Einpersonengesellschaft, so muss diese Tatsache sowie die Identität des einzigen Gesellschafters entweder in der Akte hinterlegt oder bei einem zentralen Register oder einem Handels- oder Gesellschaftsregister eingetragen werden.
  • Der einzige Gesellschafter übt die Befugnisse der Gesellschafterversammlung aus. Die Beschlüsse des einzigen Gesellschafters sowie die Verträge, die zwischen dieser Person und der von ihr vertretenen Gesellschaft abgeschlossen werden, sind in einer Niederschrift aufzunehmen oder schriftlich abzufassen.
  • Wenn die EU-Länder Einpersonengesellschaften auch für Aktiengesellschaften zulassen, gelten die in dieser Richtlinie festgelegten Vorschriften ebenfalls.

Mit der Richtlinie 2013/24/EU wurde diese Richtlinie geändert. Die Republik Kroatien wurde aufgrund ihres EU-Beitritts der Liste der Länder in Anhang I hinzugefügt.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 21. Oktober 2009 in Kraft getreten Richtlinie 2009/102/EG ist eine kodifizierte Fassung der Richtlinie 89/667/EWG und ersetzt diese und ihre nachfolgenden Änderungen. Die in der ursprünglichen Richtlinie 89/667/EWG enthaltenen Vorschriften mussten in den EU-Ländern bis 1992 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen zum Gesellschaftsrecht der EU:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (ABl. L 258 vom 1.10.2009, S. 20-25)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2009/102/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter

Letzte Aktualisierung: 03.04.2019

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