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Förderung der Binnenschifffahrt „NAIADES“

Die Binnenschifffahrt kann einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines nachhaltigen Verkehrssystems in der Europäischen Union (EU) sowie zur Verringerung von Überlastungen und Umweltverschmutzungen auf Europas Straßen leisten. Es bedarf allerdings Initiativen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, damit die Binnenschifffahrt ihr volles Potenzial entfalten kann.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission über die Förderung der Binnenschifffahrt „NAIADES“ - Integriertes europäisches Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt (KOM(2006) 6 endg. vom 17. Januar 2006).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Binnenschifffahrt kann einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines nachhaltigen Verkehrssystems in der Europäischen Union (EU) sowie zur Verringerung von Überlastungen und Umweltverschmutzungen auf Europas Straßen leisten. Es bedarf allerdings Initiativen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, damit die Binnenschifffahrt ihr volles Potenzial entfalten kann.

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

In der Mitteilung wird eine integrierte Strategie dargelegt, um die Binnenschifffahrt attraktiver und realisierbarer zu gestalten. Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms „NAIADES“ (Navigation And Inland Waterway Action and Development in Europe - Europäisches Aktions- und Entwicklungsprogramm für die europäische Binnenschifffahrt) stehen fünf strategische Bereiche.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Märkte: Entwicklung von Möglichkeiten, insbesondere in Marktnischen, beispielsweise in den Bereichen Abfall, Gefahrgut, Beförderung von übergroßen Ladungen sowie Fluss-/Seeschifffahrt.
  • Flotte: Es sind laufend Investitionen für die Modernisierung und Erneuerung des Sektors erforderlich, um die Konstruktionsmerkmale der Schiffe zu verbessern, den Treibstoffverbrauch zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen.
  • Arbeitsplätze und Fachkenntnisse: Bessere Arbeits- und Sozialbedingungen zusammen mit passenden Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sollen die Berufsattraktivität des Sektors erhöhen.
  • Image: Das Image der Binnenschifffahrt hinkt der Leistungsfähigkeit hinterher, die dieser Sektor in technologischer Hinsicht erreicht hat, und sollte somit aufgebessert und modernisiert werden.
  • Infrastruktur: Anhand eines europäischen Entwicklungsplans könnten die zahlreichen bestehenden Engpässe wie niedrige Brücken und enge Schleusen beseitigt werden. Dies sollte mit einer Modernisierung der allgemeinen Organisationsstruktur einhergehen, um verwaltungstechnische Hürden zu beseitigen.

Im Jahr 2013 wurde das NAIADES-Programm von der Kommission aktualisiert. Im Programm NAIADES II wurden spezifische Ziele für den Zeitraum bis 2020 dargelegt. Das Ziel von NAIADES II ist die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen, damit sich die Binnenschifffahrt zu einem qualitativ hochwertigen Verkehrsträger entwickeln kann.

Im Jahr 2014 verabschiedete die EU entsprechende Rechtsvorschriften, um es den Regierungen zu ermöglichen, Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu ergreifen. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise Vorruhestandsregelungen, die Nutzung innovativer Technologien und der Einsatz von Ausbildungs- und Sicherheitsprogrammen.

HINTERGRUND

Mehr als 37 000 Kilometer Wasserstraßen und Hunderte von Binnenhäfen verbinden zahlreiche Wirtschaftszentren in Europa. Dieses Netz kann eine zentrale und nachhaltige Rolle spielen, da der Güterverkehr weiter anwächst.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Binnenschifffahrt erhältlich.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EU) Nr. 546/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs (ABl. L 163 vom 29.5.2014, S. 15-17).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mehr Qualität in der Binnenschifffahrt NAIADES II (COM(2013) 623 final vom 10.9.2013).

Verordnung (EG) Nr. 718/1999 vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschiffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs (ABl. L 90 vom 2.4.1999, S. 1-5).

Letzte Aktualisierung: 30.04.2015

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