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Herausforderungen für die europäische Informationsgesellschaft ab 2005

Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) * führen zur Beschleunigung des technischen Fortschritts, zur Modernisierung und zum Strukturwandel in der Volkswirtschaft. Da die IKT eine entscheidende Triebkraft für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit darstellen, sollte die Europäische Union (EU) sämtliche sich aus den IKT ergebenden Chancen voll ausnutzen, um die Erfüllung der Ziele von Lissabon * zu unterstützen. Die IKT spielen also eine wichtige Rolle in diesem Prozess. Diese Mitteilung der Kommission dient der Einleitung einer breiten politischen Diskussion über eine Strategie für die Informationsgesellschaft in der EU ab 2005.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 19. November 2004: „Herausforderungen für die europäische Informationsgesellschaft ab 2005" [COM(2004) 757 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung wird eine breitere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien befürwortet. Ihre breite Durchsetzung hängt davon ab, ob es der EU gelingt, die zahlreichen Probleme zu lösen, die sich aus der Nutzung dieser Technologien ergeben, und die positiven Auswirkungen des Einsatzes von IKT stärker zu verdeutlichen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass möglichst viele Menschen davon profitieren. Vor diesem Hintergrund hat sich die von der Europäischen Kommission im Juni 2000 eingeleitete Initiative eEurope als sehr hilfreich erwiesen.

Der Beitrag der IKT zur Erfüllung der Lissabonner Ziele

Die EU ist noch weit davon entfernt, im Rahmen der Erfüllung der Ziele von Lissabon alle sich aus den IKT ergebenden Chancen voll auszunutzen. Eine stärkere Nutzung dieser neuen Technologien hätte positive Auswirkungen auf die europäische Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie auf die Gesellschaft als Ganzes. Der IKT-Sektor stellt einen der innovativsten und produktivsten Wirtschaftszweige dar, dessen Anteil am Bruttosozialprodukt der EU etwa 8 % beträgt und der im Jahr 2000 6 % der Beschäftigung in der EU ausmachte. Genauer gesagt waren 40 % der zwischen 1995 und 2000 in der EU erzielten Produktivitätssteigerungen den IKT zu verdanken. Darüber hinaus geben die IKT wichtige Impulse für die Beteiligung der Bürger und die Verbesserung der Lebensqualität, indem sie die Erbringung besserer Dienste für eine größere Anzahl von Menschen ermöglichen.

Politik für die Informationsgesellschaft

Angesichts des beachtlichen Wachstumspotenzials dieses Sektors ist es erforderlich, besondere politische Maßnahmen zu ergreifen und die gegenwärtigen Strategien den neuen Entwicklungen anzupassen. Es ist notwendig, die unterschiedlichen Initiativen zum Ausbau der Informationsgesellschaft in der EU miteinander zu verbinden, indem die Schranken zwischen den Wirtschaftszweigen abgebaut werden und die IKT überall in der Gesellschaft allgemeine Verbreitung finden.

Weltweit erfährt dieser Markt ein schnelles Wachstum, insbesondere in China, Indien und Brasilien. Die EU muss die Entwicklung in diesen Ländern daher genau verfolgen. Die Abwehr der Sicherheitsrisiken und die Bekämpfung der Cyberkriminalität bedarf einer engen internationalen Zusammenarbeit.

Zwar unterstützen die Europäische Union und die Mitgliedstaaten bereits die Forschungsanstrengungen der europäischen Unternehmen, jedoch besteht in diesem Bereich ein ständig wachsender Bedarf an Forschung und Entwicklung (FuE). Gleichzeitig wird die Erforschung der sozioökonomischen Auswirkungen der IKT-Anwendung auf die verschiedenen Gebiete immer dringender.

Themen der Politik für die Informationsgesellschaft ab 2005

Durch die Nutzung der IKT kommt es zu einem Wandel, der weit über die Technik hinausgeht. Es entstehen neue soziale und wirtschaftliche Strukturen und neue Formen der Staatsführung, die neue Arten der Kommunikation und des Umgangs zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden mit sich bringen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission Themenbereiche festgestellt, die ihrer Ansicht nach von Bedeutung sind:

  • Inhalte und Dienste: Die EU muss Inhaltsanbieter fördern und das Entstehen innovativer Dienste unterstützen. Die verschiedenen Hemmnisse, die die Entwicklung neuer Dienste und Inhalte bremsen, müssen beseitigt werden, so dass Nutzer und Unternehmen davon profitieren können.
  • Digitale Integration und Bürgerbeteiligung: Beim Schlagwort „Bürgerbeteiligung" („Citizenship") geht es um die Teilnahme aller Bürger am gesellschaftlichen Leben. Mit den politischen Maßnahmen im Bereich der „digitalen Integration" („eInclusion") * werden der gleichberechtigte Zugang aller Menschen zu den IKT-Diensten und deren allgemeine Verfügbarkeit zu erschwinglichen Kosten angestrebt. Neue und komplexe Technologien bergen die Gefahr in sich, dass einige Teile der Gesellschaft nicht damit umgehen können und ausgegrenzt werden. Um das Entstehen einer neuen Kluft zu verhindern ist es notwendig, allen Menschen digitale Kompetenz zu vermitteln und dafür zu sorgen, dass die Technik einfach zu bedienen ist.
  • Öffentliche Dienste: Die Nutzung von IKT in diesem Sektor trägt zur Stärkung von Demokratie und Transparenz bei. Darüber hinaus werden dadurch die Effizienz und bessere Qualität der Dienstleistungen sichergestellt.
  • Qualifikation und Beschäftigung: Es ist notwendig, in allen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen den IKT-Aspekten mehr Beachtung zu schenken, damit allen Bürgern IKT-Kenntnisse vermittelt werden können. In Europa müssen IKT am Arbeitsplatz in einer Weise eingesetzt werden, die zur Effizienzsteigerung und zum Entstehen besserer Arbeitsplätze beiträgt.
  • IKT als wichtiger Wirtschaftszweig: Die IKT-Branche ist ein wichtiger eigenständiger Wirtschaftszweig, zu dem die Informationstechnologien, die elektronische Kommunikation und der audiovisuelle Bereich gehören. Um Europa attraktiver für ausländische Investitionen zu machen, ist es wichtig, möglichst klare und einfache, wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen.
  • Interoperabilität * : Die Interoperabilität muss auf allen Ebenen gewährleistet sein: bei Netzbetreibern, Inhaltsanbietern oder Dienstleistern und Verbrauchern sowie zwischen den unterschiedlichen Diensten, Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsverfahren der einzelnen Länder.
  • Vertrauen und Zuverlässigkeit: Es ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Netze sowohl sicher als auch zuverlässig sind. Zum einen ist es den Verbrauchern wichtig, dass der Schutz ihres Privatlebens gewährleistet ist und ungesetzliche Geschäftspraktiken sowie jegliche illegale Inhalte bekämpft werden. Zum anderen beruhen die Infrastrukturen des modernen Lebens in hohem Maße auf den IKT und hängen vom gegenseitigen Funktionieren der Systeme ab, so dass einzelne Ausfälle weit reichende Folgen haben können.
  • IKT-Nutzung durch Unternehmen: Da die Nutzung der IKT durch Unternehmen nach wie vor einen der Erfolgsfaktoren für die Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit darstellt, ist es notwendig, diese Nutzung, insbesondere bei KMU, zu verstärken.

Die EU wird in den kommenden Jahren vor zahlreichen Herausforderungen im IKT-Bereich stehen. Dieser wichtige Sektor ist für das Wachstum, die Steigerung der Produktivität, die Stärkung der Beteiligung der Bürger und die Verbesserung der Lebensqualität von entscheidender Bedeutung. Die tatsächliche Einführung neuer Geschäftsabläufe und die Übernahme neuer Geschäftsmodelle, mit denen das IKT-Potenzial besser ausgenutzt wird, stellen weiterhin eine schwierige Aufgabe dar. Die Kommission erachtet es für notwendig, Forschung und Investitionen im Bereich dieser produktivitätssteigernden Technologien zu verstärken. Die Kommission beabsichtigt, mit dieser Mitteilung einen Denkprozesses über dieses Thema einzuleiten, und verpflichtet sich, eine eingehende Konsultation der interessierten Kreise durchzuführen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Der Begriff „IKT" wird zur Bezeichnung einer breiten Palette von Diensten, Anwendungen, Technologien, Geräten und Computerprogrammen verwendet, wie z. B. Telefonie und Internet, Fernunterricht, Fernsehen, Computer, Netze und die für diese Technologien erforderliche Software. Diese Technologien sind im Begriff, die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Strukturen grundlegend zu verändern, weil sie neue Verhaltensweisen in Bezug auf Information, Wissen, Wirtschaftstätigkeit usw. hervorrufen.
  • eInclusion (digitale Integration): Dieser Begriff bezeichnet die Entwicklung einer Informationsgesellschaft für alle, d. h. einer Gesellschaft, die einen gleichberechtigten Zugang aller zu den IKT-Diensten und deren allgemeine Verfügbarkeit zu erschwinglichen Kosten gewährleistet. Der Begriff eInclusion hat somit eine doppelte Bedeutung: Zum einen geht es darum, einen gleichberechtigten Zugang aller zur Informationsgesellschaft sicherzustellen; zum anderen zielt die digitale Integration darauf ab, Systeme einzuführen, die Behinderte und ältere Bürger in die Lage versetzen, eine aktive Rolle im gesellschaftlichen Leben zu spielen und ihre Selbstständigkeit zu erhöhen.
  • Ziele von Lissabon: Auf der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon (März 2000) hat sich die Europäische Union ein neues strategisches Ziel für das kommende Jahrzehnt gesetzt: „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen." Diese Strategie soll die Union in die Lage versetzen, bis 2010 wieder die Voraussetzungen für Vollbeschäftigung zu schaffen und den Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken.
  • Interoperabilität: Interoperabilität bedeutet, dass mehrere gleichartige oder vollkommen verschiedene Systeme problemlos kommunizieren und zusammenarbeiten können. Dieser Begriff ist von größter Bedeutung für das weltweite Telefonnetz und das Internet, da es sich hier im Wesentlichen um heterogene Netze handelt, in denen unterschiedlichste Techniken zusammentreffen. Daher müssen die Kommunikationsmittel klaren und einheitlichen Normen entsprechen.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005: „i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung" [KOM(2005) 229 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Diese Mitteilung, in der die Kommission die großen politischen Leitlinien für die Informationsgesellschaft und die Medien definiert, ist Teil der überarbeiteten Lissabon-Strategie. Wissen und Innovation spielen darin eine entscheidende Rolle.

Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2004 über „Mobile Breitbanddienste" [KOM(2004) 447 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2004: „Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft in der Informationsgesellschaft: Die Prinzipien von Genf in Aktionen umsetzen - Vorschläge der Kommission für die zweite Phase des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS)" [KOM(2004) 480 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 20. Oktober 2004: „Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung" [KOM(2004) 702 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 04.10.2005

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