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„E-Government": Elektronische Behördendienste

Elektronische Behördendienste gehören zu den Prioritäten des Aktionsplans eEurope 2005 und gelten als ein entscheidendes Mittel zur Bereitstellung effizienterer und qualitativ besserer öffentlicher Dienste, zur Verringerung der Wartezeiten, zur Erhöhung der Transparenz und der Verantwortlichkeit der Behörden.

Um ihr Potential vollständig ausschöpfen zu können, müssen Hemmnisse ermittelt werden, die der Online-Bereitstellung öffentlicher Dienste in den Mitgliedstaaten entgegenstehen, und Vorschläge für Maßnahmen zu deren beschleunigter Einführung unterbreitet werden. Dies ist das Ziel der hier vorgestellten Mitteilung der Kommission.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 26. September 2003 an den Rat, das europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Rolle elektronischer Behördendienste („E-Government") für die Zukunft Europas [KOM (2003) 567 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

„E-Government" * wird definiert als Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien * (IKT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Änderungen und der Herausbildung neuer Fähigkeiten. Ziel ist dabei, öffentliche Dienste und demokratische Prozesse zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik zu erleichtern.

GEGENWÄRTIGER STAND

In allen Mitgliedstaaten sind Fortschritte bei der Online-Bereitstellung öffentlicher Dienste zu verzeichnen. Der durchschnittliche Anteil der elektronisch über das Netz zugänglichen Dienste ist zwischen Oktober 2001 und Oktober 2002 von 45 % auf 65 % angestiegen.

Bei den Diensten für den Bürger hat "E-Government" bereits gezeigt, welche Vorteile sich daraus für das tägliche Leben der Menschen ergeben. Elektronische Behördendienste ermöglichen nicht nur einen leichteren Zugang zu den Informationen der Behörden, sondern auch eine einfachere Abwicklung von Verwaltungsvorgängen mit kürzeren Wartezeiten. Darüber hinaus begünstigen elektronische Behördendienste den Aufbau direkter Beziehungen zwischen Bürgern und politischen Entscheidungsträgern. Mit Hilfe von Online-Foren, virtuellen Diskussionsgruppen und elektronischen Abstimmungen können die Bürger direkt Fragen an die Entscheidungsträger richten und ihre Ansichten zu politischen Fragen äußern. Öffentliche Dienste für den Bürger werden heutzutage immer häufiger über zentrale Internet-Zugangsportale * angeboten.

Bei den Diensten für Unternehmen führen produktivere und höherwertige Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen auch direkt zur Steigerung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit, weil nicht nur die Kosten der behördlichen Dienstleistung selbst, sondern auch die Transaktionskosten des Unternehmens (Zeit, Aufwand) sinken. So zeigt sich bei der elektronischen Zoll- und Mehrwertsteuerabwicklung, aber auch bei den elektronischen Steuererklärungen, dass die Verfahren deutlich schneller und in besserer Qualität ablaufen können. Der funktionelle Ausbau der online angebotenen Dienstleistungen im Hinblick auf ihre Interaktivität und Transaktionsmöglichkeiten ist bei den Diensten für Unternehmen schneller vorangekommen als bei den Diensten für den Bürger.

Bei den Diensten zwischen den Verwaltungen können elektronische Behördendienste die Zusammenarbeit zwischen den nationalen, regionalen und kommunalen Behörden sowie mit den Gemeinschaftsorganen verbessern. Regionale und kommunale Verwaltungen stehen bei der elektronischen Erbringung öffentlicher Dienstleistungen oft an vorderster Front. Die Entwicklung elektronischer Behördendienste auf regionaler und örtlicher Ebene ist zunehmend auch zu einem Schwerpunkt in den Programmen der Strukturfonds geworden und macht in den Ziel-1-Regionen etwa 30 %, in den Ziel-2-Regionen etwa 20 % der Ausgaben für die Informationsgesellschaft aus.

HEMMNISSE BEI DER ALLGEMEINEN EINFÜHRUNG ELEKTRONISCHER BEHÖRDENDIENSTE: VORRANGIGE FRAGEN

Im Hinblick auf die Beseitigung der Hemmnisse, die einer allgemeinen Einführung elektronischer Behördendienste entgegenstehen, hat die Kommission eine Reihe vorrangiger Fragen ermittelt, denen besondere Aufmerksamkeit gebührt.

Zugang für alle

Die Gewährleistung des Zugangs zu den online angebotenen öffentlichen Diensten für alle Menschen ist eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für die allgemeine Einführung elektronischer Behördendienste. Diese Frage ist umso wichtiger, als tatsächlich die Gefahr besteht, dass durch den ungleichen Zugang zu Informationen und Informationstechnologien eine „digitale Kluft" entsteht. Aus- und Weiterbildung sind daher unverzichtbar, um die Bürger mit der notwendigen digitalen Kompetenz auszustatten, die es ihnen ermöglicht, die Vorteile elektronischer Behördendienste voll für sich zu nutzen. Der Aufbau dieser digitalen Kompetenz ist auch eine der Prioritäten des Programms "eLearning". Auf die bessere Zugänglichkeit der Dienste zielt auch der plattformübergreifende Ansatz ab (Zugang zu den Diensten über unterschiedliche Plattformen wie PC, Digitalfernsehen, Mobiltelefone, öffentliche Internetzugänge usw.).

Vertrauen der Nutzer

Elektronische öffentliche Dienste können nur in einer Umgebung online angeboten werden, in der den Nutzern ein sicherer Zugang garantiert werden kann. In diesem Zusammenhang sind die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten sowie die Sicherheit der Transaktionen und der elektronischen Kommunikation enorm wichtige Aspekte, die einen höchstmöglichen Schutz verdienen. Deshalb muss der Einsatz datenschutzfreundlicher Technik in elektronischen Behördendiensten u. a. durch die einschlägigen EU-Programme gefördert werden. Die Netz- und Informationssicherheit, die Bekämpfung der Cyber-Kriminalität und die Zuverlässigkeit der Systeme sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine reibungslos funktionierende Informationsgesellschaft und stehen deshalb im Mittelpunkt der EU-Politik.

Öffentliches Auftragswesen

Das öffentliche Auftragswesen ist ein Bereich, in dem sich die Anwendung der IKT ganz besonders vorteilhaft auswirkt, denn die herkömmlichen öffentlichen Auftragsverfahren sind langwierig, kompliziert und aufwändig. Der Einsatz von IKT im öffentlichen Beschaffungswesen kann die Effizienz und Qualität steigern und das Preis-Leistungsverhältnis bei öffentlichen Aufträgen verbessern. Das Fehlen eindeutiger gemeinschaftlicher Regeln hat sich aber bislang als Hindernis für die Einführung des elektronischen Beschaffungswesens in Europa erwiesen. Ein nächster wichtiger Schritt zur Verbreitung des elektronischen öffentlichen Auftragswesens ist die demnächst vorgesehene Verabschiedung des neuen Vorschriftenpakets über das öffentliche Auftragswesen, das auch spezielle Regeln für die elektronische Auftragsvergabe enthalten wird.

Europaweite Dienste

Europaweite Dienste sind ein wichtiges Instrument zur Förderung der Mobilität im Binnenmarkt und der europäischen Unionsbürgerschaft. Verschiedene europaweite Dienste haben bereits ihre Arbeit aufgenommen. Dazu gehört beispielsweise EURES, das europäische Portal zur beruflichen Mobilität, und PLOTEUS, das Portal über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in ganz Europa. Die Bereitstellung gemeinsamer europaweiter Dienste ist jedoch ein Thema, das mit Bedacht anzugehen ist. Werden solche Dienste nämlich aus der Sicht und Tradition eines bestimmten Mitgliedstaates heraus angeboten (z. B. in Bezug auf die Sprache), kann sich der Zugang für Personen oder Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten als schwierig erweisen. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass europaweite Dienste den Bedürfnissen der Bürger aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gerecht werden. Weitere Voraussetzungen sind eine wirkliche Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und die Bereitstellung interoperabler Infrastrukturen.

Interoperabilität

Interoperabilität ist das Mittel, mit dem Systeme, Informationen und Arbeitsweisen verknüpft werden. Dank interoperabler Informationssysteme ist es möglich, die Erbringung unterschiedlicher Dienste - unabhängig von der Anzahl der beteiligten Systeme und Verwaltungsbehörden - in einer zentralen Anlaufstelle * zusammenzuführen. Interoperabilität ist jedoch nicht nur eine technische Frage der Verknüpfung von Rechnernetzen, sondern betrifft auch organisatorische Fragen wie die erforderliche Einbindung von Partnereinrichtungen mit abweichender Organisation und Arbeitsweise. Die Einführung europaweiter elektronischer Behördendienste setzt deshalb auch Vereinbarungen über gemeinsame technische Normen und Spezifikationen voraus. Die meisten Mitgliedstaaten haben diese Frage bereits aufgegriffen und nationale „Rahmenregelungen für die Interoperabilität elektronischer Behördendienste" verabschiedet, die auf europäischer Ebene durch die Ausarbeitung des europäischen Rahmens für die Interoperabilität ergänzt werden.

Fahrplan

Die hier genannten vorrangigen Fragen bilden für die Kommission den Fahrplan für den Ausbau der elektronischen Behördendienste. Diese Maßnahmen müssen jedoch durch horizontal ausgerichtete Aktionen ergänzt werden.

HORIZONTALE MASSNAHMEN

Verstärkter Austausch vorbildlicher Praktiken

Vorbildliche Praktiken umfassen technische, organisatorische und schulungsbezogene Elemente und erfordern ein langfristiges Engagement aller maßgeblich Beteiligten. Der Erfahrungsaustausch und das Aufgreifen vorbildlicher Praktiken kann beachtliche Kostenersparnisse bei der breiten Einführung solcher Dienste bewirken. Außerdem werden dadurch die künftige Interoperabilität und die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen vorbereitet.

Nutzbarmachung der Investitionen

Es gibt eine ganze Reihe europäischer Initiativen und Programme, die das Thema „elektronische Behördendienste" betreffen. Dazu gehören Teile des sechsten Forschungsrahmenprogramms, die Programme eTEN [EN] und IDA sowie Investitionen in regionale Schwerpunkte im Rahmen der Strukturfonds. Die Kommission weist darauf hin, dass diese Investitionen im Vergleich zu den auf europäischer Ebene insgesamt erforderlichen Investitionssummen gering sind. In der EU belaufen sich die jährlichen Ausgaben für IKT in der öffentlichen Verwaltung auf rund 30 Mrd. Euro, wovon ein steigender Anteil (derzeit rund 5 Mrd. Euro) auf elektronische Behördendienste entfällt. Diese IKT-Ausgaben sollten nach Ansicht der Kommission durch noch größere Investitionen in die Organisation und personellen Mittel flankiert werden. Die erforderlichen Gesamtinvestitionen müssten demnach mehrere zehn Milliarden Euro im Jahr betragen. Die Unterstützung auf europäischer Ebene sollte daher darauf abzielen, eine maximale Nutzbarmachung der wesentlich größeren Investitionen in den Mitgliedstaaten zu bewirken.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Elektronische Behördendienste („E-Government"): E-Government ist der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien mit dem Ziel, die Qualität und Zugänglichkeit der öffentlichen Dienste zu verbessern. Auf diese Weise können die Kosten für Unternehmen und Behörden gesenkt werden, und der Verkehr zwischen Behörden und Bürgern wird erleichtert. Außerdem wird der öffentliche Sektor offener und transparenter, die Behörden werden gegenüber den Bürgern stärker rechenschaftspflichtig, und ihr Handeln wird für diese leichter nachvollziehbar.
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Der Begriff IKT wird zur Bezeichnung einer breiten Palette von Diensten, Anwendungen, Technologien, Geräten und Softwareprogrammen verwendet wie z.B. Telefonie und Internet, Fernunterricht, Fernsehen, Computer, Netzwerke und die für diese Technologien erforderlichen Softwareprogramme. Diese Technologien sind im Begriff, die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Strukturen grundlegend zu verändern, indem sie neue Verhaltensweisen in Bezug auf Information, Wissen, Wirtschaftstätigkeit usw. hervorrufen.
  • Zentrales Zugangsportal: Einheitlicher Anlaufpunkt im Internet zu einem bestimmten Thema. Für die Nutzung des Portals ist es nicht erforderlich, den Aufbau und die Funktionsweise der an der Erbringung der öffentlichen Dienste beteiligten Verwaltungsstellen zu kennen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 25. April 2006 - E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller [KOM(2006) 173 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mit Hilfe dieses 2006 beschlossenen Aktionsplans sollen die öffentlichen Dienste effizienter gemacht, modernisiert und besser auf die Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtet werden. Es werden eine Reihe von Prioritäten und ein Fahrplan vorgeschlagen, um die Einführung der elektronischen Behördendienste in Europa zu beschleunigen. Es sind fünf vorrangige Bereiche vorgesehen:

  • Zugang für alle;
  • Erhöhung der Effizienz;
  • Weithin sichtbare Schlüsseldienste;
  • Schaffung der Voraussetzungen;
  • Stärkung der Beteiligung am demokratischen Entscheidungsprozess.

Unabhängiger Bericht vom 27. Juni 2005: „eGovernment in the Member States of the European Union" (E-Government in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union), GOPA-Cartermill.

Der Bericht (EN) enthält eine Zusammenstellung von der E-Government-Beobachtungsstelle ausgearbeiteten Länderübersichten. Darin werden für jeden Mitgliedstaat die Lage und die erreichten Fortschritte im Bereich der elektronischen Behördendienste dargelegt.

Fünfte jährliche Untersuchung über elektronische Behördendienste

Nach einer im Jahr 2005 im Auftrag der Kommission durchgeführten Untersuchung sind über 90 % der öffentlichen Dienstleister nun auch im Internet vertreten und können 40 % der grundlegenden öffentlichen Dienste vollständig interaktiv in Anspruch genommen werden. Die Untersuchung macht die großen Fortschritte deutlich, die bei der Entwicklung und Einführung elektronischer Behördendienste in der EU erreicht wurden. Zudem sind die diesbezüglichen Unterschiede zwischen den neuen Mitgliedstaaten und den Ländern der alten EU-15 stark zurückgegangen und könnten sehr bald ganz verschwinden. Nun geht es darum, dass die angebotenen elektronischen Behördendienste möglichst breit und oft genutzt werden, um den Verkehr der Unternehmen und Bürger mit den Behörden zu vereinfachen.

Vierte jährliche Untersuchung über elektronische Behördendienste

Die Ergebnisse einer im Januar 2004 veröffentlichten Untersuchung (PDF) (EN) zeigen, dass Unternehmen und Bürger solche öffentlichen Verwaltungen positiver bewerten, die Informations- und Kommunikationstechnologie für die Bereitstellung neuer Dienste und eine neue Arbeitsorganisation miteinander verbinden. Diese breit angelegte Untersuchung wurde im Rahmen der Prüfung des Aktionsplans eEurope finanziert und in allen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt - ausgehend von einer gemeinsamen Liste, auf der 20 grundlegende Behördendienste aufgeführt sind, die im Rahmen dieses Aktionsplans verfügbar sein müssen. Die Untersuchung umfasst 29 eingehende Fallstudien über die „bewährten Praktiken". In diesem Zusammenhang sind die wesentlichen Einsparungen zu nennen, die in Finnland und im Vereinigten Königreich bei der Einschreibung in die Hochschulen erzielt wurden.

Nach Auffassung der Kommission lassen sich die besten Ergebnisse damit erklären, dass die Neuorganisation und der Einsatz von IKT in den öffentlichen Verwaltungen die Kosten senken und die Produktivität steigern und somit zu einer größeren Flexibilität und vereinfachten Organisationsstrukturen beitragen. Der praktische Nutzen für die Öffentlichkeit und Unternehmen liegt in einer geringeren Anzahl an Behördengängen sowie schnelleren, billigeren, zugänglicheren und effizienteren Diensten, aber auch in einer geringeren Anzahl von Fehlern, leichter zu benutzenden Systemen und einer besseren Kontrolle durch die Nutzer.

See also

  • Weitere Informationen finden Sie auf den „E-Government"-Seiten (EN) im Internet-Angebot der Kommission zur Informationsgesellschaft.
  • auf den Seiten der E-Government-Beobachtungsstelle (EN)

Letzte Änderung: 20.10.2006

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