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Anbindung des Verkehrsinfrastrukturnetzes

1) ZIEL

Förderung einer Partnerschaft für die transeuropäischen Verkehrsnetze, um die Verkehrsplanung zu koordinieren, die ordnungspolitischen Maßnahmen zu untersuchen und die Finanzvereinbarungen zu erleichtern

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission über die Anbindung des Verkehrsinfrastrukturnetzes der Europäischen Union an die Nachbarstaaten und die Entwicklung einer kooperativen gesamteuropäischen Verkehrsnetzpolitik [KOM(97) 172 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission verfolgt bezüglich des europäischen Verkehrsnetzes ein Gesamtkonzept. Dieses ist auf eine europaweite Partnerschaft ausgerichtet. Endziel ist die Schaffung eines multimodalen Netzes in ganz Europa.

Die Partnerschaft muss sich auf bestehende Instrumente stützen und folgende Punkte umfassen:

  • Investitionen und Finanzierung
  • einen ordnungspolitischen und institutionellen Rahmen
  • einen Aktionsplan und dessen Durchführung

In Bezug auf die Finanzierung der nötigen Investitionen unterstreicht die Kommission, dass in den Beitrittsländern beträchtliche Anstrengungen erforderlich sind, da Handel und Fremdenverkehr dort zunehmen werden.

Die neuen Mitgliedstaaten stellen einen Teil ihrer Infrastruktur als gesamteuropäische Verkehrskorridore und -gebiete bereit. Da der zunehmende Verkehr dort Engpässe hervorrufen könnte, sind entsprechende Investitionen notwendig.

Infrastrukturinvestitionen werden aus den nationalen Haushalten und verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen finanziert. Doch gelten für die Haushaltslinien der Programme INTERREG, RTE, PHARE, TACIS und MEDA ganz unterschiedliche Regeln. Ein koordinierter Ansatz für alle gesamteuropäischen Verkehrskorridore und -gebiete wäre wünschenswert, der sich in eine umfassendere Koordinierung mit internationalen Finanzierungsorganisationen einfügen könnte.

Beim ordnungspolitischen und institutionellen Rahmen möchte die Kommission verschiedene Abkommen und Protokolle - die Europa-Abkommen mit den mitteleuropäischen Staaten, die Europa-Mittelmeer-Abkommen, bilaterale Verkehrsabkommen mit mehreren Staaten - in kohärenter Weise nutzen. Auch möchte sie sich auf bereits aktive Gremien wie die europäische Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) oder die Arbeitsgruppe Verkehr der G-24 stützen.

In der Mitteilung wird ein Aktionsplan für eine europaweite Verkehrsnetzpartnerschaft entwickelt. Folgende Einzelthemen einer koordinierten Verkehrsplanung werden behandelt:

  • gesamteuropäische Verkehrskorridore und -gebiete bilden ein langfristiges Planungsinstrument und einen Investitionsschwerpunkt
  • das TEN-Konzept muss auf die neuen Mitgliedstaaten der Union ausgeweitet werden
  • es muss ein gemeinsames europäisches Konzept für die Verkehrstechnologie entwickelt werden
  • um eine intelligente Nutzung von Verkehrsnetzen zu fördern, setzt die Kommission folgende Prioritäten:- im Rahmen der Gruppe G-24 die Aufnahme der notwendigen Arbeiten zum globalen Navigationssatellitensystem (GNSS) im Hinblick auf seine Anwendung in allen europäischen Nachbarstaaten;- Förderung eines interoperablen Betriebsleitstellensystems für die Eisenbahn;- Aufbau eines kohärenten Schiffsüberwachungssystems für alle europäischen Gewässer;- Förderung der Standardisierung von Straßenverkehrssteuerungssystemen über die Grenzen der Union hinaus;- Verbesserung des Luftverkehrsmanagements auf dem gesamten europäischen Kontinent
  • die gesamteuropäische FuE-Zusammenarbeit muss verstärkt werden

Die Kommission wird die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten, um die horizontale Koordinierung der zahlreichen Haushaltsinstrumente für Verkehrsnetzinvestitionen zu gewährleisten. Sie empfiehlt, dass die nationalen Mittel und Programme sowie die internationalen Finanzierungsinvestitionen in erster Linie auf die Unterstützung von Infrastrukturen und Projekten ausgerichtet werden, die zum Aufbau der gesamteuropäischen Verkehrskorridore und -gebiete beitragen.

Letzte Änderung: 07.10.2005

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