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Satellitennavigation: Durchführung der Errichtungs- und der Betriebsphase

Das Programm GALILEO bezweckt die Errichtung der weltweit ersten Infrastruktur für die Satellitennavigation und -ortung zu ausdrücklich zivilen Zwecken. Es umfasst eine technische, politische und wirtschaftliche Dimension. Das Programm befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium und geht inzwischen weit über ein einfaches Forschungsvorhaben hinaus. Es ist nunmehr angezeigt, ihm ein besonderes Rechtsinstrument zugrunde zu legen, das den Bedürfnissen des Programms besser gerecht wird und den Anforderungen an ein gutes Finanzmanagement entspricht.

VORSCHLAG

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Umsetzung der Errichtungs- und der Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms

ZUSAMMENFASSUNG

Das Programm GALILEO betrifft eine Technologie, die das Leben der Bürger Europas in einer Vielzahl von Bereichen erleichtern wird. Es ordnet sich voll und ganz in den Rahmen der im Weißbuch der Kommission dargelegten Verkehrspolitik ein.

Das Programm GALILEO umfasst die folgenden vier Phasen (EN):

  • eine Definitionsphase, die sich von 1999 bis 2001 erstreckte und während der die Systemarchitektur entworfen und die anzubietenden Dienste festgelegt wurden;
  • eine Entwicklungs- und Validierungsphase von 2002 bis 2005, die die Entwicklung der Satelliten und Bodenkomponenten sowie die Validierung des Systems in der Umlaufbahn umfasst;
  • eine Errichtungsphase in den Jahren 2006 und 2007, während der die Satelliten hergestellt und gestartet werden und die Bodenkomponente der Infrastruktur vollständig errichtet wird;
  • eine Betriebsphase ab 2008, die die Verwaltung der Infrastruktur aus Satelliten und zugehörigen Bodenstationen sowie die Instandhaltung und ständige Vervollkommnung des Systems umfasst.

Die Definitions- und die Entwicklungsphase stellen den forschungsbezogenen Teil des Programms dar. Um die Fortführung des Programms zu gewährleisten, muss die Kommission ihr Augenmerk auf die Finanzierung der Errichtungs- und der Betriebsphase richten, die insbesondere auch einen Finanzbeitrag der Gemeinschaft umfasst.

Die Kosten der Errichtungsphase belaufen sich auf schätzungsweise 2,1 Mrd. EUR. Der Privatsektor sollte davon mindestens 1,4 Mrd. EUR tragen, und der Rest von rund 700 Mio. EUR würde vom öffentlichen Sektor übernommen. Infolgedessen würde sich der Betrag für die Finanzierung der Errichtungsphase, der im Rahmen der neuen finanziellen Vorausschau vom Gemeinschaftshaushalt aufgebracht würde, auf 500 Mio. EUR belaufen.

Die Finanzierung der Betriebsphase ab 2008 wird vom Privatsektor gewährleistet. Angesichts der Besonderheiten des Markts der Satellitennavigation und der Vermarktung solcher Dienste sowie der Gewährleistung der Diensterbringung im Interesse des öffentlichen Sektors wird es jedoch notwendig sein, während der ersten Jahre der Betriebsphase ausnahmsweise öffentliche Finanzmittel bereitzustellen. Die genaue Höhe des gemeinschaftlichen Beitrags wird erst nach Abschluss der Verhandlungen über den Konzessionsvertrag bekannt sein, die 2005 geführt werden. Es ist sinnvoll, für diesen Zweck einen Betrag von 500 Mio. EUR in der neuen finanziellen Vorausschau vorzusehen.

Daraus ergibt sich, dass im Gemeinschaftshaushalt ein Betrag von 1 Mrd. EUR für die Finanzierung der Errichtungs- und der Betriebsphase von GALILEO während des Zeitraums 2007 bis 2013 vorgesehen werden sollte.

Während der Errichtungs- und der Betriebsphase werden der Aufbau und die anschließende Verwaltung des Systems einem privaten Konzessionsinhaber übertragen, der der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde, eine als Vergabebehörde fungierende gemeinschaftliche Agentur, unterliegt. Die Aufsichtsbehörde wird in der ersten Jahreshälfte 2005 eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, die öffentlichen Interessen im Bereich der europäischen Satellitennavigationsprogramme wahrzunehmen und als Vergabebehörde gegenüber dem künftigen Konzessionsinhaber tätig zu werden.

Zu ihren Aufgaben gehören auch die Verwaltung der öffentlichen Mittel, die den europäischen Satellitennavigationsprogrammen zugewiesen wurden, sowie die Verwaltung der Finanzen dieser Programme, um die Nutzung öffentlicher Mittel zu optimieren.

Bezug

Vorschlag

Amtsblatt

Verfahren

KOM(2004) 477

-

COD/2004/0156

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme [Amtsblatt L 246 vom 20.7.2004]

Weißbuch „Die Raumfahrt: Europäische Horizonte einer erweiterten Union - Aktionsplan für die Durchführung der europäischen Raumfahrtpolitik" [KOM(2003) 673 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates vom 21. Mai 2002 zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens GALILEO [Amtsblatt L 138 vom 28.5.2002]

Weißbuch „Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft" [KOM(2001) 370 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 16.05.2007

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