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Wertpapiermärkte: Beratender Regulierungs- und Aufsichtsausschuss

Die Vollendung des Binnenmarkts im Bereich der Finanzmärkte erfordert die Einsetzung eines Beratenden Ausschusses, der die Kommission bei der Regulierung dieser Märkte unterstützen und beraten kann. Im Bereich der Wertpapiermärkte steht der Europäische Wertpapierausschuss (EWA) der Kommission unmittelbar als Beratungsorgan zur Verfügung.

RECHTSAKT

Beschluss 2001/528/EG der Kommission vom 6. Juni 2001 zur Einsetzung des Europäischen Wertpapierausschusses (Text von Bedeutung für den EWR) [Vgl. Ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Ziel der Einsetzung des Aufsichts- und Regulierungsausschusses ist es, die Vollendung des Binnenmarkts im Bereich Finanzdienstleistungen im Rahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (FSAP)voranzutreiben.

Schaffung des EWA

Der Europäische Wertpapierausschuss (EWA) wurde 2001 eingesetzt, um die Regulierung und Überwachung der Wertpapiermärkte zu verbessern. Seine Einsetzung entspricht dem vierstufigen Regulierungsansatz bei Finanzdienstleistungen, wie er im Bericht des Ausschusses der Weisen aus dem Jahr 2001, dem so genannten Lamfalussy-Bericht, dargestellt worden war. Als beratendes Organ wird dieser Ausschuss bei der Formulierung und Umsetzung der Maßnahmen zur Durchführung der in den Richtlinien und Verordnungen festgelegten Rahmengrundsätze tätig. Das Lamfalussy-Verfahren wurde 2007 überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung erwies es sich als notwendig, die Tätigkeitsbereiche dieses Ausschusses auszubauen und den rechtlichen Rahmen zu verstärken.

Als Hüter der Entwicklung der Wertpapiermärkte trägt dieser beratende Ausschuss zur Formulierung von Maßnahmen zur Durchführung der Rahmenprinzipien bei. Zudem ist er für die Bewertung der Risiken hinsichtlich der Stabilität des Finanzsystems zuständig.

Rolle des EWA

Der Europäische Wertpapierausschuss (EWA) ist in der Hauptsache ein beratendes Gremium, das Denkanstöße geben soll. Aufgabe dieses Ausschusses besteht im Wesentlichen darin, die Kommission in politischen Fragen und in Bezug auf Rechtsetzungsvorschläge der Kommission für den Wertpapierbereich zu beraten.

Zusammensetzung des EWA

Der Europäische Wertpapierausschuss besteht aus hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten; den Vorsitz führt ein Vertreter der Kommission. Der Ausschuss kann zu seinen Sitzungen Sachverständige und Beobachter einladen.

Hintergrund

Die Verknüpfung der Finanzsysteme der Europäischen Union und die immer geringere Abgrenzung zwischen Bank-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft erschweren die Aufsicht auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Um die Stabilität des Finanzsystems zu erhalten, ist es daher von wesentlicher Bedeutung, ein System zu schaffen, mit dem potenzielle grenz- und sektorübergreifende Risiken frühzeitig ermittelt werden können.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2001/528/EG

7.6.2001

-

ABl. L 191, 13.7.2001

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2004/8/EG

13.04.2005

-

ABl. L 3, 7.1.2004

See also

Nähere Informationen auf der Webseite der GeneraldirektionBinnenmarkt und Dienstleistungen: EWA

Letzte Änderung: 08.04.2011

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