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Lärmschutzpolitik: Grünbuch

Die Kommission eröffnet die Debatte über die künftige gemeinschaftliche Lärmschutzpolitik.

RECHTSAKT

Grünbuch der Europäischen Kommission vom 4. November 1996 über die künftige Lärmschutzpolitik [KOM(96) 540 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Als Lärm gelten unerwünschte, laute, unangenehme oder unerwartete Geräusche. Die Lärmbelastung in Städten hat zugenommen und ist heutzutage Grund für Beschwerden seitens der Bevölkerung. Schätzungen zufolge sind rund 20 % der Bevölkerung in Westeuropa, d. h. annähernd 80 Millionen Menschen, Lärmpegeln ausgesetzt, die von Sachverständigen als untragbar angesehen werden. Diese Lärmbelastung wird durch den Straßenverkehr sowie Industrie- und Freizeittätigkeiten ausgelöst.

Die Toleranz der Menschen gegenüber Lärmpegeln variiert stark. In dem Bericht der WHO aus dem Jahre 1996 zum Thema Lärm, Umwelt und Gesundheit wird jedoch auf Auswirkungen wie Schlafstörungen, Gehörschäden oder physiologische Beeinträchtigungen (vor allem des Herz-Kreislauf-Systems) und Kommunikationsstörungen hingewiesen.

Ursprünglich galten Lärmminderungsmaßnahmen im Gegensatz beispielsweise zur Verringerung der Luftverschmutzung nicht als umweltpolitische Priorität. Die Auswirkungen auf die Bevölkerung waren weniger spektakulär und die Beeinträchtigung der Lebensqualität wurde von der Öffentlichtkeit als unmittelbare Folge der technischen Entwicklung und der Verstädterung betrachtet.

Die Lärmschutzpolitik der Gemeinschaft bestand zunächst darin, zur Vollendung des Binnenmarktes Vorschriften über maximale Geräuschpegel beispielsweise für Kraftfahrzeuge und Flugzeuge zu erlassen. Vorschriften der Mitgliedstaaten ergänzten die Gemeinschaftsvorschriften.

Eine Bewertung der Auswirkungen der Rechtsvorschriften zeigte, dass für einzelne Quellen signifikante Lärmverringerungen erzielt wurden. So konnten beispielsweis die Geräuschemissionen von Pkw seit 1970 um 85 % verringert werden. Allerdings bleibt das Problem Lärmbelästigung vor allem wegen der Zunahme des Verkehrs weiterhin aktuell.

Im Fünften Umweltaktionsprogramm aus dem Jahre 1993 wurden grundlegende Zielwerte für die Lärmexposition festgelegt, die bis zum Jahr 2000 erreicht werden sollten. Bei der Überarbeitung des Programms im Jahre 1995 hat die Kommission Maßnahmen zur Lärmbekämpfung angekündigt. Das vorliegende Grünbuch ist auf diesem Wege der erste Schritt.

In dem Bemühen um Effizienz spricht sich die Kommission in ihrem Grünbuch für ein globales Konzept aus, an dem alle lokalen und nationalen Partner beteiligt sind. Ihre Vorschläge umfassen Folgendes:

  • effektive Aufteilung der Verantwortlichkeiten
  • Festlegung von Zielvorgaben
  • verstärkte Kohärenz der Maßnahmen
  • Überwachung der erzielten Fortschritte
  • Entwicklung von Verfahren zur Überwachung der Lärmbelastung.

In diesem Grünbuch wird Lärm erstmals als Umweltproblem behandelt. Auf die Frage der Lärmbekämpfung am Arbeitsplatz, die unter die Richtlinie 86/188/EWG, die durch die Richtlinie 2003/10/EG ersetzt wurde, fällt, und auf das Problem des "Nachbarschaftslärms" wird hier nicht eingegangen.

Die Kommission teilt ihre Lärmschutzmaßnahmen in zwei Hauptgruppen ein.

a) Allgemeine Maßnahmen zur Lärmbekämpfung

Abgesehen von den im Grünbuch genannten Vorschlägen befürwortet die Kommission einen neuen Rahmen für eine Lärmschutzpolitik der Gemeinschaft. Zu diesem Zweck schlägt sie Folgendes vor:

  • Vereinheitlichung der Verfahren zur Bewertung der Lärmbelastung
  • Festlegung einer gemeinsamen EG-Lärmbeurteilungsgröße
  • Begrenzung der Lärmübertragung (durch Gebäudeisolierung)
  • Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Lärmbelastungen (Sensibilisierung für Umweltfragen)
  • stärkere Kohärenz der lärmspezifischen Forschungsprogramme

b) Maßnahmen im Bereich der einzelnen Geräuschquellen:

- Straßenverkehr:

  • Herabsetzung der Geräuschemissionsgrenzwerte
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Minderung der Reifengeräusche (geräuscharme Straßenbeläge)
  • Überprüfung der Kraftfahrzeugbesteuerung unter Berücksichtigung des Lärmpegels
  • Prüfung der Geräuschemissionen von Kraftfahrzeugen bei der technischen Überwachung
  • Entwicklung wirtschaftlicher Instrumente, z. B. Anreize beim Kauf geräuscharmer Fahrzeuge
  • Begrenzung der Verwendung lärmverursachender Fahrzeuge (Nacht- oder Wochenendfahrverbot für Lastkraftwagen in Städten).

- Eisenbahnverkehr:

  • Ausdehnung der Emissionsgrenzwerte auf das gesamte Schienennetz
  • Ausweitung der Forschungsarbeiten über die Lärmbekämpfung bei Schienenfahrzeugen
  • Vereinheitlichung der Beurteilungs- und Prognoseverfahren für den Schienenverkehr.

- Luftverkehr:

  • Festsetzung strengerer Emissionsgrenzwerte
  • Unterstützung bei der Entwicklung und dem Einsatz leiserer Flugzeuge
  • Flächennutzungsplanung in der Umgebung von Flughäfen
  • Klassifizierung der Flugzeugtypen nach ihren Geräuschemissionen

- Im Freien verwendete Maschinen:

Die Geräuschemissionen bestimmter Arten von Baumaschinen und -geräten (insbesondere Kompressoren, Abbau-, Aufbruch- und Spatenhämmer und Turmdrehkräne) wurden durch Gemeinschaftsrichtlinien bereits geregelt. Dies gilt auch für die Geräuschemissionen von Rasenmähern.

Die Richtlinie 89/392/EWG umfasst Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen für die Auslegung und den Bau von Maschinen sowie Bestimmungen über Geräuschemissionen.

Die Kommission will weiter gehende Maßnahmen ergreifen und schlägt deshalb Folgendes vor:

  • Vereinfachung der Rechtsvorschriften über die Verringerung der Emissionen dieser Maschinen
  • Einführung einer Plakette für alle Ausrüstungen, aus der der Geräuschpegel hervorgeht.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm [Amtsblatt L 189 vom 18.7.2002] Im Rahmen ihrer Lärmschutzpolitik legt die Europäische Union ein gemeinsames Konzept fest, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu gehört die Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach gemeinsamen Bewertungsmethoden, die Information der Öffentlichkeit und die Durchführung von Aktionsplänen auf lokaler Ebene. Diese Richtlinie soll außerdem als Grundlage für die Einführung von Maßnahmen der Lärmminderung bei den wichtigsten Lärmquellen dienen.

Letzte Änderung: 18.12.2006

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