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Migration: Gesamtansatz in Bezug auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der EU

Diese Mitteilung fügt sich in den Rahmen des Gesamtansatzes zur Migration ein, der auf dem Europäischen Rat vom 15. und 16. Dezember 2006 verabschiedet wurde. Sie enthält eine Liste von Vorschlägen für die Anwendung dieses Ansatzes auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union (EU).

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 16. Mai 2007 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union [KOM(2007) 247 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission schlägt folgende Maßnahmen vor:

Türkei und Westlicher Balkan

  • Migrationsbelange stärker in verschiedene bilaterale, regionale und nationale Dialogforen einbinden;
  • die positiven Auswirkungen der Migration auf die Entwicklung stärker zum Tragen bringen;
  • die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte verhindern, die Geldüberweisungen der Wanderarbeitnehmer in ihr Heimatland erleichtern und die zirkuläre Migration verbessern;
  • die Umsetzung der Asylpolitik überwachen;
  • die Rechts- und Verwaltungsordnung in den Ländern der Region stärken, um einen besseren internationalen Schutz der Personen zu gewährleisten;
  • die Rolle von FRONTEX gegenüber diesen Ländern ausbauen;
  • die gegenseitige Unterstützung zwischen den für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständigen Behörden dieser Länder fördern. Der Beistand könnte konkret durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Europol und der Südosteuropäischen Kooperationsinitiative (SECI) geleistet werden.

Partnerländer der europäischen Nachbarschaftspolitik in Osteuropa und im südlichen Kaukasus

  • den Dialog über die Migration mit den Ländern einleiten, die mit der EU einen Aktionsplan vereinbart haben (Armenien, Aserbaidschan, Georgien), und ihn mit den Ländern vertiefen, in denen er bereits umgesetzt ist (Moldawien und Ukraine). Sondierungsgespräche mit Belarus aufnehmen;
  • die in den verschiedenen Foren, insbesondere bei dem Budapest- und dem Söderköping-Prozess, gewonnenen Erfahrungen nutzen. Die Kommission schlägt ebenfalls vor, die Möglichkeit zu erkunden, eine Kooperationsstruktur zu errichten, die die Mitgliedstaaten und die zuständigen Agenturen der EU, die nicht der EU angehörenden Schwarzmeeranrainerländer und die regionalen Organisationen, insbesondere die SECI, die Schwarzmeer-Wirtschaftskooperationsregion (BSEC) und das Schwarzmeer-Forum zusammenbringt;
  • Mobilitätspartnerschaften entwickeln;
  • die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte verhindern, die Erteilung von Visa sowie die Geldüberweisungen der Wanderarbeitnehmer erleichtern;
  • das Rückübernahmeabkommen mit Moldawien zum Abschluss bringen, das entsprechende Abkommen mit der Ukraine umsetzen und neue Abkommen mit den anderen Ländern der Region in Betracht ziehen;
  • diese Länder bei dem Schutz ihrer Grenzen, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und von Urkundendelikten stärker unterstützen.

Russland

  • die Maßnahmen entsprechend den Prioritäten des Fahrplans für den gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts rascher umsetzen;
  • den Informationsaustausch zwischen der EU und Russland (vor allem mittels des Abkommens Europol-Russland) vertiefen und die Zusammenarbeit Europol-FRONTEX im Ostseeraum sowie die gegenseitige Unterstützung zwischen FRONTEX und dem russischen Grenzschutz verbessern.

Syrien, Libanon, Jordanien, Iran und Irak

  • den Dialog mit dem Libanon und Jordanien fortsetzen und diesen Dialog mit Syrien aufnehmen, sobald das Assoziierungsabkommen unterzeichnet ist;
  • Jordanien und Syrien in ihren Bemühungen um die Flüchtlinge aus dem Irak unterstützen;
  • Iran zu einer stärkeren Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und -handels anhalten.

Zentralasien

  • die Zusammenarbeit beim Grenzschutz verstärken und eine technische Unterstützung auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung sowie des Menschenschmuggels und -handels leisten.

Asiatische Herkunftsländer

  • die laufenden Verhandlungen über den Abschluss von Rückübernahmeabkommen weiterführen und die Initiativen zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels bestärken;
  • Mobilitätspartnerschaften mit bestimmten Ländern herstellen.

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit schlägt die Kommission außerdem vor,

  • ein kohärentes Bild der gegenwärtigen Initiativen zu erstellen, und zwar vor allem durch eine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die umfassende Liste der bereits betriebenen Projekte zu ergänzen,
  • die verfügbaren Informationen durchzusehen und zu verbreiten, insbesondere durch ein Informationsaustauschnetz zwischen den europäischen Agenturen, den internationalen Organisationen und den regionalen Einrichtungen,
  • die Partnerschaften mit verschiedenen Institutionen wie Handels-, Arbeits- und Bildungsministerien zu vertiefen,
  • das Netz der Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (ILO) sowie die gemeinsamen Visastellen auszubauen.

Hintergrund

Diese Mitteilung fügt sich in den Rahmen des Gesamtansatzes zur Migration ein, der auf dem Europäischen Rat vom 15. und 16. Dezember 2005 verabschiedet wurde. Sie wurde auf Ersuchen des Europäischen Rates vom 14. und 15. Dezember 2006 erstellt.

Letzte Änderung: 25.09.2007

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