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Künftiges Gemeinsames Europäisches Asylsystem

Mit dem vorliegenden Grünbuch soll ermittelt werden, welche Optionen für die Ausgestaltung der zweiten Phase der Errichtung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Betracht kommen.

RECHTSAKT

Grünbuch vom 6. Juni 2007 über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem [KOM (2007) 301 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Mit diesem Grünbuch beabsichtigt die Kommission, eine breit angelegte Konsultation einzuleiten, deren Ergebnisse zur Veröffentlichung eines Strategieplans führen sollen. In diesem Dokument, das im ersten Quartal 2008 vorliegen dürfte, sollen sämtliche Maßnahmen aufgeführt werden, die zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems nötig sein werden.

Bearbeitung von Asylanträgen

Die Kommission regt an:

  • die Möglichkeit, Asyl zu beantragen, zu verbessern. In diesem Zusammenhang schlägt sie eine Verbesserung der rechtlichen Garantien während der Beantragung von Asyl an der Grenze vor;
  • bestimmte nationale Vorschriften in Bezug auf die Aspekte des Asylverfahrens, die durch die Bestimmungen der ersten Phase nicht - oder nur unzureichend - abgedeckt sind, weiter anzugleichen, insbesondere die Qualität der Entscheidungsprozesse, die Würdigung der von den Antragstellern eingereichten Belege und die Rechtsbehelfe;
  • eine Neubewertung des Inhalts und Mehrwerts bestimmter Verfahrensansätze vorzunehmen, die in der ersten Harmonisierungsphase ausgearbeitet wurden, beispielsweise des Konzepts „sicherer Staaten" (sichere Herkunftsländer, sichere Drittstaaten und sichere europäische Drittstaaten).

Aufnahmebedingungen für Asylsuchende

Die Kommission schlägt vor, eventuell den Ermessensspielraum einzuschränken, den die derzeitigen Bestimmungen der Richtlinie 2003/9/EG über Aufnahmebedingungen den Mitgliedstaaten überlassen. Zu den Bereichen, in denen dieser Ermessensspielraum eingeschränkt werden könnte, gehören der Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt sowie die Form und das Niveau der materiellen Aufnahmebedingungen für Asylsuchende.

Gewährung von Schutz

Die Kommission fragt sich, welche Modelle für die Schaffung eines „einheitlichen Status" ins Auge gefasst werden könnten.

Hinsichtlich der verschiedenen Optionen schlägt die Kommission Folgendes vor:

  • weitere Harmonisierung der Anerkennungskriterien;
  • Klarstellung der Konzepte, die zur Definition der Schutzgründe herangezogen werden;
  • weitere Angleichung der Rechte und Leistungen, die mit der Schutzgewährung verbunden sind, insbesondere im Zusammenhang mit Aufenthaltserlaubnis, Sozialhilfe und Gesundheitsversorgung, Bildung und Beschäftigung;
  • Zuerkennung eines einzigen, einheitlichen Status. Dieser Status würde allen Personen zuerkannt werden, die für die Gewährung des Flüchtlingsstatus oder von subsidiärem Schutz in Betracht kommen;
  • Harmonisierung des Status, der Personen zuerkannt wird, die nach der Definition in den Rechtsinstrumenten der ersten Phase nicht für internationalen Schutz in Betracht kommen, aber dennoch gemäß dem Völkerrecht vor Abschiebung geschützt sind;
  • Schaffung eines Systems für die gegenseitige Anerkennung nationaler Asylentscheidungen.

Angemessene Reaktion auf Situationen besonderer Schutzwürdigkeit

Die Kommission stellt in Bezug auf die von den Mitgliedstaaten angewandten Definitionen und Verfahren zur Ermittlung besonders schutzbedürftiger Asylsuchender gravierende Mängel fest. Sie ist der Ansicht, dass die Europäische Gemeinschaft eingehender und ausführlicher tätig werden muss, und zwar in allen Phasen des Prozesses der Bewertung eines Asylantrags. Sie empfiehlt die Konzentration auf verschiedene Themenbereiche, beispielsweise eine bessere Definition des Begriffs „angemessene medizinische und psychologische Betreuung und Beratung".

Zudem schlägt die Kommission vor, auf EU-Ebene Folgendes einzuführen:

  • EU-weite Schulungsprogramme für Fachkräfte (Fachkräfte des Gesundheits- und Bildungswesens, Psychologen, Dolmetscher, Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, regierungsunabhängige Organisationen usw.);
  • Mechanismen zur Verbreitung bewährter praktischer Verfahren;
  • eventuell gemeinsame Standards hinsichtlich der verlangten Qualifikationen und Fähigkeiten sowie einen Monitoringmechanismus, um sicherzustellen, dass besonders schutzbedürftigen Personen qualitativ hochwertige Dienstleistungen angeboten werden.

Integration

Die Kommission beginnt, generell darüber nachzudenken, wie die Integration von Personen gefördert werden kann, denen internationaler Schutz gewährt wird. Sie schlägt Folgendes vor:

  • Ergänzung der bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft;
  • Erstellung von Integrationsprogrammen (die sich mit den Fragen der Wohnraumversorgung, des Zugangs zu Gesundheitsversorgung und Sozialdiensten befassen);
  • Sensibilisierung der Arbeitsmarktakteure für den Mehrwert, den Begünstigte des internationalen Schutzes einbringen. Diesbezüglich empfiehlt die Kommission, die Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft auf verschiedene Themen zu konzentrieren, beispielsweise auf die Anerkennung ihrer Qualifikationen.

Durchführung und Begleitmaßnahmen

Die Kommission schlägt vor, den Anwendungsbereich der praktischen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten auszudehnen. Dabei erwähnt sie insbesondere Folgendes:

  • Entwicklung gemeinsamer Leitlinien für die Auslegung und Anwendung verschiedener Aspekte der EU-Asylvorschriften;
  • Weiterentwicklung der EU-weiten Datenbank für Herkunftsländerinformationen (COI-Portal). Sie schlägt insbesondere vor, diese Datenbank mit anderen Zuwanderungs- und Integrations-Datenbanken zu vernetzen;
  • Erweiterung des Kreises der Personen, die am Austausch bewährter Vorgehensweisen beteiligt sind.

Die Kommission schlägt auch vor, eine bessere Unterstützung der einschlägigen Tätigkeiten sowie ein wirksames und systematisches Follow-up zu gewährleisten, um eine Auswertung der Ergebnisse zu ermöglichen. Die Kommission plant, in diesem Jahr eine Durchführbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, in der die verschiedenen Optionen untersucht werden. Eine der Optionen ist die Umwandlung der an der praktischen Zusammenarbeit beteiligten Stellen in eine europäische Unterstützungsagentur.

Geteilte Verantwortung und finanzielle Solidarität

Die Kommission regt an, die Überlegungen zu den Grundsätzen und Zielen des Dublin-Systems (bestehend aus den Dublin - und EURODAC -Verordnungen) zu vertiefen, um durch die Anwendung dieses Systems eine gerechtere Verteilung der Asylbewerber und/oder der Personen, die internationalen Schutz genießen, auf die Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Die Kommission schlägt auch vor, eine Lösung für den besseren Einsatz der Mittel des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) zu finden, um Unterschiede abzubauen und bestehende Standards zu erhöhen. Um die Wirkung des Fonds zu maximieren, schlägt sie vor, auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene Verfahren zur Konsultation oder zum Informationsaustausch einzuführen.

Externe Dimension der Asylproblematik

In dem Bemühen, den Schutz und das Angebot an nachhaltigen Lösungen für Flüchtlinge in ihren Herkunfts- und Transitregionen zu erhöhen, hat die Kommission das Konzept der regionalen Schutzprogramme der EU entwickelt. Bisher wurden zwei Pilotprogramme geschaffen: in den westlichen Neuen Unabhängigen Staaten und in Tansania. Diese Projekte sind noch nicht weit fortgeschritten, aber bezogen auf die anstehenden Bewertungen dieser Programme fragt sich die Kommission, auf welche Art und Weise die EU die Drittländer unterstützen könnte, um die Herausforderungen der Asylproblematik zu bewältigen. Sie fragt sich zudem, wie die Gesamtstrategie der EU gegenüber Drittländern verbessert und vereinheitlicht werden könnte.

Die Kommission beschäftigt sich damit, wie neben der Durchführung von regionalen Schutzprogrammen umfassende Finanzhilfe für Wiederansiedlungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden kann.

In Bezug auf gemischte Migrationsströme an den Außengrenzen (d. h. Migrationsströme, die sowohl illegale Zuwanderer als auch schutzsuchende Personen umfassen), regt die Kommission an, über Folgendes nachzudenken:

  • Bildung von Teams von Asylfachleuten, die vorübergehend mobilisiert werden könnten, um Mitgliedstaaten im Bedarfsfall zu unterstützen. Sollte die Option der Errichtung einer europäischen Unterstützungsagentur gewählt werden, könnte diese den Einsatz dieser Teams koordinieren;
  • Gewährung von Soforthilfen für diese Mitgliedstaaten, um sie in die Lage zu versetzen, die Asylsuchenden aufzunehmen und die Verfahren zur Prüfung der Asylanträge durchzuführen;
  • weitere ergänzende Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Schutzverpflichtungen, die sich aus dem EU-Besitzstand und internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsgesetzen ergeben, einen festen Bestandteil des Grenzschutzes an den Außengrenzen bilden.

Hintergrund

Nach dem Aktionsplan zum Haager Programm sollen die Vorschläge für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem bis Ende 2010 verabschiedet werden. Mit dem vorliegenden Grünbuch bringt die Kommission ihre Auffassung zum Ausdruck, dass es bereits jetzt an der Zeit ist, über diese Fragen nachzudenken und beizeiten neue Maßnahmen anzuregen, damit diese bis zu diesem Termin angenommen werden können.

Letzte Änderung: 30.06.2007

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