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Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Justiz und Sicherheit

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1203 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat für die Europäische Union (EU). Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf seine künftige Mitgliedschaft und die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 noch nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Zielen und Bedingungen erzielt werden mussten.

In ihrem Bericht 2011 stellt die Kommission fest, dass Mazedonien im Hinblick auf die Unabhängigkeit und Effizienz des Gerichtswesens oder im Bereich Korruptionsbekämpfung nur begrenzte Fortschritte erzielt hat. Die mangelnde Meinungsfreiheit in den Medien gibt nach wie vor Anlass zu ernsten Bedenken. Allerdings weist der Bericht darauf hin, dass auf dem Gebiet der Außengrenzen und Schengen-Raum sowie bei der justiziellen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen gute Fortschritte zu verzeichnen sind.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die EU-Politik im Bereich Justiz und Inneres zielt darauf ab, die Union als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiter zu entfalten. In Bereichen wie Grenzkontrolle, Visa, Einwanderung, Asyl, polizeiliche Zusammenarbeit, Kampf gegen das organisierte Verbrechen und Zusammenarbeit im Bereich von Drogen, Kooperation der Zollbehörden und justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen müssen die Mitgliedstaaten richtig ausgerüstet sein, um die wachsende Anzahl gemeinschaftlicher Rahmenregelungen angemessen umsetzen zu können. Vor allem erfordert dies eine starke und gut integrierte Organisationsfähigkeit innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und anderer zuständiger Stellen, die die notwendigen Standards erreichen müssen. Eine professionelle, verlässliche und effiziente Polizeiorganisation ist von höchster Wichtigkeit. Der ausführlichste Teil der EU-Politik zu Recht, Freiheit und Sicherheit ist der Schengen-Besitzstand, der die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU mit sich bringt. Für die neuen Mitgliedstaaten werden jedoch umfangreiche Teile des Schengen-Besitzstands erst gemäß einem nach dem Beitritt zu fassenden gesonderten Beschluss des Rates umgesetzt.

Die Politik der EU in den Bereichen Judikative und Grundrechte ist bestrebt, die Union als ein Gebiet der Freiheit, der Sicherheit und der Gerechtigkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Begründung einer unabhängigen und effizienten Rechtsprechung ist von überragender Bedeutung. Unparteilichkeit, Integrität und ein hoher Standard der Gerichte bei der richterlichen Entscheidung sind unerlässlich bei der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit. Dies erfordert stetes Engagement zur Beseitigung äußerer Einflüsse auf die Judikative und den Einsatz angemessener Mittel bei Finanzierung und Ausbildung. Gesetzliche Garantien für ein faires Verfahren müssen gegeben sein. Gleichermaßen müssen die Mitgliedstaaten die Korruption wirksam bekämpfen, da sie eine Bedrohung für die Stabilität der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit darstellt. Solide rechtliche Rahmenbedingungen und verlässliche Institutionen werden für die Untermauerung einer schlüssigen Politik der Vorbeugung und Abschreckung der Korruption benötigt. Die Mitgliedstaaten müssen die Achtung der Grundrechte und der Rechte der EU-Bürger gewährleisten, so wie es der Besitzstand und die Charta der Grundrechte garantieren.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Im Hinblick auf die Unabhängigkeit und Effizienz des Gerichtswesens wurden unter anderem durch die Änderung der Rolle des Justizministers im Richterrat und die Schaffung des Hohen Verwaltungsgerichts begrenzte Fortschritte erzielt. In Bezug auf die Evaluierung und die Sicherung der Arbeitsverhältnisse der Richter müssen weitere Anstrengungen unternommen werden.

Bei der Korruptionsbekämpfung wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung wurde fortgesetzt und eine systematische Überprüfung der Vermögenserklärungen wurde eingeführt. Bei der Bearbeitung von Korruptionsfällen von auf hoher Ebene wurden bislang noch keine Erfolge erzielt.

Was die Grundrechte anbelangt, so ist der rechtliche und institutionelle Rahmen weitgehend vorhanden, allerdings muss für eine bessere Anwendung gesorgt werden. Angesichts ernster Bedenken in Bezug auf die mangelnde Meinungsfreiheit in den Medien wurde diesbezüglich ein Dialog aufgenommen. In Bezug auf die kulturellen Rechte und die Minderheiten wurden einige Fortschritte erzielt. Das Rahmenabkommen von Ohrid (OFA) ist weiterhin ein wesentliches Element für die Wahrung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit sind auf den Gebieten Außengrenzen und Schengen-Raum sowie justizielle Zusammenarbeit und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Grenzpolizei ist weiterhin nicht adäquat mit technischer Ausrüstung und Haushaltsmitteln ausgestattet. In den Bereichen Migration, Visapolitik, Polizeizusammenarbeit und Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden einige Fortschritte erzielt. Die Polizeireform wurde weiter umgesetzt, allerdings bestehen die strukturellen Probleme fort und die Personalausstattung und die verfügbaren Haushaltsmittel sind weiterhin unzureichend. Die Umsetzung im Bereich Asyl ist nach wie vor unzulänglich, dies gilt auch für die Bereitstellung von Rechtsbeistand, Verdolmetschung und den Zugang zu sozialen Rechten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht 2010 stellt die Fortschritte vor, die Mazedonien in Bezug auf die Bereiche polizeiliche Zusammenarbeit, Außengrenzen und Schengen-Raum erzielt hat. Auf dem Gebiet der Asyl- und Visapolitik wurde ein System der Visaliberalisierung eingeführt.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht vom Oktober 2009 stellt fest, dass das Land bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels gute Fortschritte erzielt hat. Im Hinblick auf die Reform der Polizei wurden die Verwaltungskapazitäten verbessert, es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um das Personalmanagement zu verbessern. Die internationale polizeiliche Zusammenarbeit auf regionaler und EU-Ebene wurde verstärkt. Generell sind die Rechtsvorschriften und die Verwaltungskapazität in diesem Bereich jetzt besser an den Besitzstand angeglichen.

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht von November 2008 zeigte, dass insbesondere bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit Fortschritte erzielt wurden. Außerdem hatte es bei den operativen Kapazitäten der zuständigen Behörden Verbesserungen gegeben. Dennoch müssen noch Anstrengungen unternommen werden, um die Verwaltungskapazität des Landes zu stärken und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu fördern.

See also

Letzte Änderung: 21.12.2011

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