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ENIAC

Das Gemeinsame Unternehmen ENIAC setzt die gemeinsame Technologieinitiative für Nanoelektronik im Rahmen des spezifischen Programms Zusammenarbeit des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung und technologische Entwicklung um. Mit dieser öffentlich-privaten Partnerschaft sollen Investitionen in diesem Bereich, der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit dient, unterstützt werden.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 72/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens ENIAC.

ZUSAMMENFASSUNG

Das gemeinsame Unternehmen ENIAC ist eine Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Brüssel. Es wurde für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 gegründet. Gründungsmitglieder des gemeinsamen Unternehmens sind die Europäische Union (EU), Belgien, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, das Vereinigte Königreich sowie AENEAS, eine Vereinigung von Unternehmen und FuE-Einrichtungen, die im Bereich der Nanoelektronik tätig sind. Dem gemeinsamen Unternehmen ENIAC können auch neue Mitglieder beitreten. Österreich, die Tschechische Republik, Finnland, Ungarn, Lettland, Malta, Rumänien, Slowakei und Norwegen sind inzwischen beigetreten. Vier weitere Länder nehmen ebenfalls an den Projekten teil, ohne Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens zu sein: Dänemark, Israel, Schweiz und Türkei.

Ziele

ENIAC leistet einen Beitrag zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (RP7) im Bereich der Nanoelektronik. Es soll insbesondere die im Rahmen eines Forschungsprogramms, dessen Tätigkeiten das Unternehmen unterstützt, die Entwicklung der Schlüsselkompetenzen fördern und so die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken und das Entstehen neuer Märkte und gesellschaftlich relevanter Anwendungen ermöglichen. Die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ebenfalls angeregt.

Außerdem sollen durch das gemeinsame Unternehmen die Zusammenarbeit und die Koordinierung der Bemühungen auf Gemeinschaftsebene und auf der Ebene der Einzelstaaten sowie des öffentlichen und des privaten Sektors unterstützt werden, um FuE und Investitionen zu fördern. Die Zusammenführung der Forschungsanstrengungen führt insbesondere zu einer besseren Nutzung der Ergebnisse.

Arbeitsweise

Die Gremien des gemeinsamen Unternehmens sind:

  • der Verwaltungsrat, der aus den Vertretern der Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens ENIAC und dem Vorsitzenden des Wirtschafts- und Forschungsausschusses besteht. Er trägt die Verantwortung für die Arbeiten des gemeinsamen Unternehmens und überwacht die Durchführung seiner Tätigkeiten;
  • der Exekutivdirektor, der vom Verwaltungsrat für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt wird und hauptverantwortlich für die laufende Geschäftsführung des gemeinsamen Unternehmens und sein rechtlicher Vertreter ist;
  • der Rat der öffentlichen Körperschaften, bestehend aus den öffentlichen Beteiligten des gemeinsamen Unternehmens, die ihre Vertreter und einen Hauptvertreter ernennen. Dem Rat obliegt u. a. die Genehmigung des Gegenstandsbereichs von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und deren Veröffentlichung sowie die Auswahl der zu finanzierenden Projektvorschläge und die Entscheidung über ihre Finanzierung;
  • der Wirtschafts- und Forschungsausschuss, der aus höchstens 25 von der Vereinigung AENEAS benannten Mitgliedern besteht. Er erstellt u. a. den Entwurf der mehrjährigen Strategieplanung und erarbeitet Vorschläge für die Strategie des gemeinsamen Unternehmens.

Die Mittel des gemeinsamen Unternehmens bestehen aus den Finanzbeiträgen seiner Mitglieder und der EU sowie den von ENIAC selbst erwirtschafteten Einnahmen. Rechtspersonen, die nicht Mitglied des gemeinsamen Unternehmens ENIAC sind, können finanzielle oder Sachleistungen einbringen.

Für ENIAC fallen folgende Kosten an:

  • Betriebskosten, die von den Mitgliedern getragen werden. AENEAS leistet ebenfalls einen Beitrag von höchstens 20 Mio. EUR oder höchstens 1 % der Summe der Gesamtkosten aller Projekte. Der Beitrag der EU liegt bei höchstens 10 Mio. EUR. Die ENIAC-Mitgliedstaaten tragen mit Sachleistungen zur Deckung der Betriebskosten bei;
  • Kosten für FuE-Tätigkeiten. Der Höchstbeitrag der EU beläuft sich auf 440 Mio. EUR. Die Finanzbeiträge der ENIAC-Mitgliedstaaten betragen mindestens das 1,8-fache des EU-Beitrags und werden nicht über das gemeinsame Unternehmen weitergeleitet, sondern unmittelbar an die Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen ausbezahlt, die an den Projekten beteiligt sind. Diese Einrichtungen erbringen ihrerseits Sachleistungen, die mindestens der Hälfte der Gesamtkosten der FuE-Tätigkeiten entsprechen.

Die der FuE-Tätigkeiten werden im Rahmen von Projekten durchgeführt, die das Ergebnis wettbewerbsorientierter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sind. Die Projekte des gemeinsamen Unternehmens werden sowohl durch Beiträge der Union und der beteiligten Staaten als auch durch Sachleistungen der an den Projekten beteiligten Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen unterstützt.

Für das gemeinsame Unternehmen gilt EU-Recht, auch für seine Bediensteten. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist u. a. für Entscheidungen über Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern und über Klagen gegen das gemeinsame Unternehmen zuständig. Die Kommission und der Rechnungshof führen die Kontrollen bei den Empfängern der Mittel des gemeinsamen Unternehmens durch.

Hintergrund

Die Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung unterstreicht die Bedeutung von Investitionen in Wissen und Innovation. Daher werden im Rahmen des RP7 gemeinsame Technologieinitiativen - öffentlich-private Partnerschaften in Form von gemeinsamen Unternehmen - initiiert. Die gemeinsamen Technologieinitiativen sind das Ergebnis der Arbeit der europäischen Technologieplattformen des RP6.

Fünf weitere gemeinsame Technologieinitiativen wurden in folgenden Bereichen umgesetzt: eingebettete IKT-Systeme (ARTEMIS), innovative Arzneimittel (IMI) (EN), Luftfahrt und Luftverkehr (CLEAN SKY), Wasserstoff und Brennstoffzellen und globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES).

BEZUG

Rechtsakt

Inkrafttreten

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 72/2008

7.2.2008

-

ABl. L 30 vom 4.2.2008

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für mikro- und nanoelektronische Komponenten und Systeme [COM(2013)0298 final - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dieser Mitteilung wird eine Strategie zur Stärkung der Wettbewerbs- und Wachstumsfähigkeit der Mikro- und Nanoelektronikindustrie in Europa vorgestellt.

Die Kommission gibt an, dass zum Jahresende 2013 das gemeinsame Unternehmen ENIAC sowohl öffentliche als auch private Mittel in Höhe von mehr als 2 Milliarden EUR in die Forschung, Entwicklung und Innovation investiert hat, und zwar zusätzlich zu der ca. 1 Milliarde EUR, die bereits im Zuge des Siebten Rahmenprogramms in die Mikro- und Nanoelektronik investiert worden ist.

Zu den Maßnahmen für die Umsetzung dieser neuen Strategie zählt der Vorschlag der Kommission zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens, das die bestehenden gemeinsamen Unternehmen für eingebettete IKT-Systeme (ARTEMIS) und für Nanoelektronik (ENIAC) ablösen soll. Diese neue gemeinsame Technologieinitiative wird drei große miteinander verbundene Gebiete betreffen:

  • Entwurfstechniken, Fertigungsprozesse und -integration, Ausrüstungen und Materialien für die Mikro- und Nanoelektronik
  • Verfahren, Methoden, Werkzeuge und Plattformen, Referenzentwürfe und -architekturen für eingebettete bzw. cyberphysikalische Système
  • Multidisziplinäre Konzepte für intelligente Systeme

Letzte Änderung: 03.03.2014

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