EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Ein innovationsfreundliches, modernes Europa

Die Kommission hat beschlossen, ein Europa der Innovation und der Forschung zu fördern, das auf den künftigen strategischen Technologien und einer besseren Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschern und Wirtschaft beruht. Zu diesem Zweck sollen europäische Technologieplattformen oder ein Europäisches Technologieinstitut geschaffen werden. Die Europäische Union will ferner die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern und das geistige Eigentum besser schützen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 12. Oktober 2006 mit dem Titel „Ein innovationsfreundliches, modernes Europa" [KOM(2006) 589 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Aufstieg der indischen und der chinesischen Wirtschaft im Bereich der Technologien mit hohem Mehrwert führt dazu, dass die Europäische Union (EU) ihr Potenzial auf dem Gebiet von Innovation *, Forschung und Technologie steigern muss. Die Innovation ist einer der Schlüsselfaktoren für den Erfolg der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.

Wo steht Europa?

In der EU sind einige Paradoxe zu beobachten, die sie daran hindern, ihr Potenzial in vollem Umfang auszuschöpfen: eine Unfähigkeit, Innovationen in neue Produkte, Arbeitsplätze und Patente umzusetzen; eine Vielzahl höchst innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die Schwierigkeiten haben, sich zu großen, weltweit erfolgreichen Unternehmen zu entwickeln.

Zur Überwindung dieser Paradoxe stellt die Kommission folgende Diagnose:

  • Die EU muss eine erstklassige allgemeine und berufliche Bildung vermitteln. Der durchschnittliche Ausbildungsstand bei Erwachsenen ist in der EU deutlich niedriger als in anderen Industrieländern. Daher sind erhebliche Investitionen in die höhere Ausbildung und das lebenslange Lernen erforderlich, damit die Qualifikationen häufig aktualisiert werden. Diese Investitionen sind umso wichtiger, als die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter aufgrund des demographischen Wandels bis 2030 um 6,8 % zurückgehen wird, was zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im Ingenieurbereich führen wird;
  • das Bildungssystem muss im Hinblick auf stärkere Synergieffekte zwischen den europäischen Hochschulen verändert und umorganisiert werden;
  • Hindernisse wie Risikokapitalmangel oder bürokratische Hürden müssen beseitigt werden, damit die Wirtschaft mehr an Dynamik gewinnt.

Die Kommission unterstreicht die Bedeutung einer vollständigen Umgestaltung der Bildungssysteme für Forschung und Entwicklung (FuE). Die EU möchte eine stärkere Symbiose zwischen Hochschulen und Unternehmen erreichen. Die Investitionen in die Forschung für ganz Europa sollen bis 2010 auf 2,6 % des BIP steigen, was dem Niveau der asiatischen und amerikanischen Wettbewerber entspräche.

Das Innovationspotenzial Europas erschließen

Wege zur Erschliessung des Innovationspotenzials in Europa sind:

  • die Erringung der Führungsposition bei künftigen strategischen Technologien für Europa durch die Schaffung von Instrumenten der Spitzenforschung wie den Europäischen Technologieplattformen * (ETP). Der Erfolg dieser Strukturen wird darüber hinaus das Entstehen besserer öffentlich-privater Partnerschaften durch „Gemeinsame Technologieinitiativen * ermöglichen. Die Gemeinsamen Technologieinitiativen ermöglichen Investitionen in erfolglversprechenden Bereichen: Nanoelektronik, Brennstoffzellen, innovative Medizin, Luftfahrt, eingebettete Computersysteme sowie Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES). Die europäische Industrie ist bereit, in solche Vorhaben zu investieren, sofern sie aus EU-Mitteln (des Siebten Rahmenprogramms) und durch einzelne Mitgliedstaaten kofinanziert werden.
  • Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Hochschulen standen zu lange den Unternehmen fern. Der Aufbau regionaler Cluster oder einer Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Groß- und Kleinunternehmen, Forschungsinstituten, Investoren und Verbänden wäre ein wichtiger Trumpf für die Innovationspolitik. Die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten kann ferner optimiert werden, indem mit der Einrichtung eines Europäischen Technologieinstituts (ETI), in dem Synergien zwischen allen Beteiligten entstehen, die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten besser ausgeschöpft werden.

Die Kommission will außerdem durch folgende Maßnahmen die Rahmenbedingungen für Investitionen in Forschung und Entwicklung verbessern und kommerzielle Vorteile aus Innovationen ziehen:

  • Schaffung eines wirklich integrierten Binnenmarktes. Echter Wettbewerb und ein vollendeter Binnenmarkt (mit Freizügigkeit der Forscher, Technologien und Kenntnisse) sind die Vorbedingungen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der KMU;
  • Förderung der Finanzierung der Innovation. Innovativen KMU mangelt es häufig an der Anschubfinanzierung, so dass die Gefahr besteht, dass ihre Vorhaben in andere Teile der Welt (in die USA) abwandern. Von den Mitgliedstaaten gewährte Steuervorteile könnten eine Lösung sein;
  • Festlegung eines dem 21. Jh. angemessenen Schutzes geistigen Eigentums. Die Nutzungsrechte müssen durch die Rechte des geistigen Eigentums geschützt werden. Die Rechte des geistigen Eigentums müssen ferner die hohe Qualität der Prüfung der Neuheit, die Erschwinglichkeit der Patentverfahren für KMU, die Konvergenz und Einheitlichkeit der Rechtsvorschriften und Verfahren sowie die Ausgewogenheit der Weitergabe neuer Ideen innerhalb der EU und der Anerkennung von Erfindungen werden gewährleisten. Die Kommission wünscht ein kostengüntiges Gemeinschaftspatent, um das Patentsystem effizienter zu gestalten. Außerdem wird sie vor der Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates konkrete Maßnahmen für einen modernen und finanzierbaren Rahmen vorschlagen;
  • raschere Festlegung offener und interoperabler Normendamit neue Produkte unverzüglich in einheitlichem Rahmen auf den markt gebracht werden können, wie es bei der GSM-Norm der Fall war.

Eine weitere Priorität ist die Schaffung branchenspezifischer Rahmenbedingungen, um die Innovationsfähigkeit der Unternehmen stärker zu unterstützen. Die EU mobilisiert hier die Mitgliedstaaten, damit sie bei öffentlichen Aufträgen innovative Lösungen bevorzugen, und fordert sie zur Modernisierung ihrer Verwaltung (On-line-Dienste) auf.

Hintergrund

Seit 1984 betreibt die EU im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung eine Politik, die sich auf mehrjährige Rahmenprogramme stützt. Die Forschungs-, Innovations- und Bildungspolitik bilden weiterhin das Kernstück des durch die überarbeitete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung geförderten „Wissensdreiecks". Diese Mitteilung steht demnach in Einklang mit der Lissabon-Strategie. Ob bei diesen Maßnahmen rasch die erforderlichen Fortschritte erzielt werden, wird bei künftigen Frühjahrsgipfeln des Europäischen Rates überprüft.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Innovation: Erneuerung und Erweiterung der Produkt- und Dienstleistungspalette, Einführung neuer Planungs-, Produktions-, Beschaffungs- und Vertriebsmethoden sowie von Veränderungen im Management, der Arbeitsorganisation und den Arbeitsbedingungen und Qualifikationen der Arbeitnehmer.
  • Europäische Technologieplattformen (ETP): Ziel der Europäischen Technologieplattformen ist es, dort Strategien auszuarbeiten, wo Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung in Europa von bedeutenden technologischen Fortschritten abhängen. Zusammen mit den Beteiligten werden mittel- und langfristige Ziele sowie die Schritte der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung festgelegt mit dem Ziel, das tägliche Leben der europäischen Bürger in vielfältigen Bereichen wesentlich zu verbessern. Mit den Technologieplattformen sollen ferner die Prioritäten der europäischen Forschung auf den Bedarf der Industrie ausgerichtet werden. Sie decken die gesamte Wirtschaftskette ab und gewährleisten die Umsetzung des durch dieForschung erworbenen Wissens in Technologien und Verfahren sowie vermarktungsfähige Produkte und Dienstleistungen.
  • Gemeinsame Technologieinitiativen: Aufbau großer europäischer Forschungsprogramme mit einer Luafzeit von 5 bis 10 Jahren in einigen grundlegenden Wirtschaftssektoren, in deren Rahmen die Ressourcen von Industrie, nationalen Regierungen und der Europäischen Union auf Aspekte eines an Wirtschaftswachstum und europäischer Kohärenz orientierten Forschungsbereichs konzentriert werden. Die Gemeinsamen Technologieinitiativen werden von der Industrie gelenkt und entwickeln neuartige Formen öffentlich-privater Partnerschaften. Die Gemeinsamen Technologieinitiativen werden ausgehend von den Forschungsplänen der Technologieplattformen geschaffen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Jahresbericht der Kommission vom 15. November 2006 über die Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung im Jahr 2005[KOM(2006) 685 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 16. Oktober 2002 mit dem Titel „Der Europäische Forschungsraum: ein neuer Schwung - Ausbau, Neuausrichtung, neue Perspektiven" [KOM(2002) 565 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 11. September 2002 mit dem Titel „Mehr Forschung für Europa - Hin zu 3% des BIP" [KOM(2002) 499 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2001 mit dem Titel „Die internationale Dimension des europäischen Forschungsraums" [KOM(2001) 346 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 20. April 2001 mit dem Titel „Erfüllung des Auftrags der GFS im europäischen Forschungsraum" [KOM(2001) 215 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 09.05.2007

Top