EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Strategie der Europäischen Union für den Donauraum

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Mitteilung über eine Strategie der Europäischen Union für den Donauraum

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – Aktionsplan als Begleitdokument der Strategie der Europäischen Union für den Donauraum

WAS IST DER ZWECK DER MITTEILUNG UND DES AKTIONSPLANS?

  • Bei der EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) handelt es sich um eine makroregionale Strategie*, die gemeinsam von den Ländern und interessierten Kreisen im Donauraum sowie der Europäischen Kommission entwickelt wurde, um große gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen. Sie zielt darauf ab, Synergien zu schaffen und bestehende politische Maßnahmen und Initiativen im gesamten Donauraum zu koordinieren.
  • Der EUSDR-Aktionsplan 2020 stellt die ganzheitliche Antwort auf diese gemeinsamen Herausforderungen dar. Mit ihm werden die Maßnahmen aus dem Jahr 2010 vor einem strategischen Hintergrund, einschließlich des europäischen Grünen Deals und des digitalen Wandels, aktualisiert und gebündelt und Verbindungen geschaffen, um die Maßnahmen mit anderen Programmen zu verknüpfen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Donauraum ist ein Gebiet, das durch das Flusseinzugsgebiet definiert wird, das sich größtenteils im Hoheitsgebiet der Europäischen Union (EU) befindet. Geografisch sind betroffen: Deutschland (Baden-Württemberg und Bayern), Österreich, die Slowakei, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Moldau und die Ukraine (die Regionen an der Donau).

Herausforderungen

Die Strategie nimmt wichtige Herausforderungen in Angriff, insbesondere in Bezug auf:

  • Mobilität: Da die Binnenschifffahrt große Vorteile in Bezug auf Umweltschutz und Effizienz, einschließlich größerer Multimodalität, bessere Verbindungen mit anderen Flusseinzugsgebieten und eine Modernisierung von Binnenhäfen hat, muss ihr Potenzial nachhaltig genutzt werden;
  • Energie: Eine größere Vielfalt wird die Energieversorgungssicherheit verbessern. Eine größere Effizienz ist wesentlich, auch durch Energieeinsparungen und mehr erneuerbare Energiequellen;
  • Umwelt: Die Donau ist stark verschmutzt, und die Auswirkungen von Verkehrsverbindungen, touristischen Bauprojekten oder neuen Energieerzeugungsanlagen müssen berücksichtigt werden;
  • Risiken: Große Überschwemmungen, Dürren und Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen kommen viel zu oft vor – Katastrophenvorbeugung und Katastrophenschutz sowie eine wirksame Reaktion erfordern eine enge Zusammenarbeit und intensiven Informationsaustausch;
  • Sozioökonomische Faktoren: Die Region weist sehr große wirtschaftliche Unterschiede auf, dazu fehlen oft Kooperationsmöglichkeiten auf finanzieller als auch auf institutioneller Ebene;
  • Sicherheit, schwere und organisierte Kriminalität: Es gibt nach wie vor erhebliche Probleme, darunter Menschenhandel und Schmuggel. Korruption führt dazu, dass die Öffentlichkeit weniger Vertrauen hat, und schadet der Entwicklung.

Der Aktionsplan 2020

Die Vorschläge für Maßnahmen sollen

  • einen gemeinsam festgestellten Bedarf nach gemeinsamem Handeln decken;
  • einen positiven Einfluss auf die Makroregion oder einen erheblichen Teil der Region haben, d. h. grenzüberschreitend sein;
  • für die Akteure im Donauraum (praktisch, rechtlich und finanziell) machbar sein;
  • kohärent sein und sich gegenseitig verstärken.
  • 1.

    Anbindung des Donauraums

    Verbesserung der Mobilität und der Multimodalität:

    • Binnenwasserstraßen, darunter:
      • bessere Binnenschifffahrts- und Hafeninfrastruktur und -verwaltung;
      • Unternehmensentwicklung;
      • Modernisierung der Flotte;
      • höherwertige Bildung und Beschäftigung;
      • vereinfachte, harmonisierte und digitalisierte Verwaltungsverfahren.
    • Straßen-, Schienen- und Luftverbindungen, darunter:
      • Vervollständigung des Kernnetzes des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V), das durch die Region führt;
      • Unterstützung der Ausweitung von Schienengüterverkehrskorridoren als Bestandteil des europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr auf Kandidaten- und Nachbarländer (siehe Glossar zur Nachbarschaftspolitik);
      • Verstärkte Zusammenarbeit im Luftverkehr zur Verbesserung der regionalen Konnektivität;
      • Gewährleistung nachhaltiger städtischer Verkehrssysteme und Mobilität;
      • Verbesserung der regionalen/lokalen grenzüberschreitenden Infrastruktur und des Zugangs zu ländlichen Gebieten;
      • Weiterentwicklung der Knotenpunktplanung zugunsten von Multimodalität.
    • Nachhaltige Energie, darunter:
      • weitere Erforschung von sauberer Biomasse, Sonnenenergie, Geothermie, Wasserkraft und Windkraft;
      • Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden und Heizsystemen;
      • Förderung der Dekarbonisierung und Verringerung der Luftschadstoffe im Verkehrssektor;
      • Austausch bewährter Verfahren und Erarbeitung von Maßnahmen zur Verringerung der Energiearmut, zum Schutz gefährdeter Verbrauchender und zur Ermächtigung der Verbrauchenden, sich am Energiemarkt zu beteiligen;
      • Erforschung neuer und innovativer Energiespeicherlösungen;
      • Anregung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Initiierung gemeinsamer Projekte.
    • Förderung von Kultur und Tourismus, des Kontakts zwischen den Menschen:
      • Begünstigung eines nachhaltigen Tourismus und gewinnbringende Nutzung von EUSDR-Projekten;
      • Stärkung des Kulturtourismus und des kulturellen Erbes;
      • Investitionen in nachhaltige hochwertige Erzeugnisse, Dienstleistungen, innovative Formen und Infrastruktur;
      • Unterstützung von Qualifikationen, Bildung und Schaffung von Arbeitsplätzen;
      • Förderung und Unterstützung der Entwicklung von kulturellen Aktivitäten und kreativen Sektoren.
  • 2.

    Umweltschutz

    • Wiederherstellung und Sicherstellung der Qualität der Gewässer:
      • Förderung der Überwachung, Vorbeugung und Reduzierung der Wasserverschmutzung durch gefährliche und neu auftretende Stoffe;
      • weitere Steigerung der Investitionen in den Bau, die Modernisierung, den Unterhalt und die Sanierung von städtischen Abwasserbehandlungsanlagen;
      • Unterstützung der Vermeidung und Reduzierung von diffuser Verschmutzung, Förderung der Nährstoffspeicherung, intelligenten Bewässerung und Wasserwiederverwendung;
      • Verbesserung der Kenntnisse zum Schutz der Wasserressourcen und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung;
      • Förderung von Maßnahmen, um die Fischwanderung im Flusseinzugsgebiet zu ermöglichen;
      • Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Bezug auf die Wasserqualität und -quantität;
      • verstärkte Zusammenarbeit, Schaffung und Austausch von Wissen und Sicherung der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität in der Region.
    • Management von Umweltrisiken:
      • Unterstützung von Risikomanagementplänen für verschiedene Gefahren;
      • Verbesserung der Kapazitäten und Ausweitung des Erfassungsbereichs von Vorhersage- und Warnsystemen im gesamten Flusseinzugsgebiet oder der Region sowie der schnellen Reaktion;
      • Stärkung der Katastrophenverhütung und -vorbeugung bei Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen;
      • Verringerung der menschlichen Einflüsse, die zu Umweltschäden führen;
      • Vorhersage der regionalen und lokalen Auswirkungen des Klimawandels.
    • Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Landschaften und der Qualität von Luft und Boden, darunter:
      • Aufbau einer internationalen Zusammenarbeit und Harmonisierung der Dokumentation in den Schutzgebieten der Flusssysteme;
      • Ausbau der Kapazitäten von nationalen und lokalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen sowie der Fachwelt und Wissenschaft in Umweltfragen;
      • Erarbeitung von Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsplänen für gefährdete Arten;
      • Entwicklung von Methoden zur Prävention und Kontrolle invasiver gebietsfremder Arten;
      • Verbesserung und Erhaltung bodenbezogener Ökosystemleistungen;
      • Ermittlung von Standorten mit veralteten Pestiziden und ähnlichen chemischen Abfällen und Erstellung von Plänen für Umweltunfälle;
      • Ergreifung von Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung der Luftverschmutzung;
      • Förderung der Bewirtschaftung und der ökologischen Wiederherstellung von Feuchtgebieten, insbesondere im Donaudelta.
  • 3.

    Aufbau von Wohlstand

    • Entwicklung der Wissensgesellschaft durch Forschung, Bildung und Informationstechnologien, darunter:
      • Förderung der Koordinierung nationaler, regionaler und EU-Mittel zur Anregung ausgezeichneter Forschung und Innovation;
      • Unterstützung der Teilnahme an Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU, insbesondere an Horizont Europa;
      • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU);
      • Steigerung des Bewusstseins für und der Sichtbarkeit von Wissenschaft und Innovation.
    • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich Clusterbildung, darunter:
      • Erweiterung der Zusammenarbeit und des Wissensaustauschs zwischen KMU, der Wissenschaft, dem öffentlichen Sektor und der Zivilgesellschaft;
      • Verbesserung der Bedingungen, der Unterstützung und des Kapazitätsaufbaus der interessierten Kreise, um die Zusammenarbeit zu verstärken, wobei der Schwerpunkt auf den ländlichen Gebieten liegt;
      • bessere Unterstützung von Unternehmen zur Stärkung der innovativen und digitalen Kapazitäten der von Frauen geleiteten KMU;
      • verstärkte Anwendung von Technologien der künstlichen Intelligenz in den KMU der Region.
    • Investitionen in Menschen und Qualifikationen, darunter:
      • intensivere Zusammenarbeit in der Arbeitsmarktpolitik;
      • Digitalisierung und Innovation in der Arbeitswelt;
      • Eingliederung marginalisierter Gruppen in den Arbeitsmarkt;
      • Bekämpfung von Armut und Förderung der sozialen Inklusion;
      • Gewährleistung der Qualität und Effizienz der Bildung und Ausbildung;
      • Bereitstellung von Möglichkeiten für lebenslanges Lernen und Lernmobilität.
  • 4.

    Stärkung der Region

    • Verbesserung der institutionellen Kapazität und Zusammenarbeit, darunter:
      • Erhöhung der institutionellen Kapazitäten zur Bereitstellung hochwertiger öffentlicher Dienste;
      • Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit von Gemeinden in Grenzregionen;
      • Überprüfung von Engpässen im Zusammenhang mit der geringen Aufnahmequote bei EU-Mitteln;
      • Unterstützung einer besser koordinierten Finanzierung;
      • Prüfung und Unterstützung innovativer Finanzierungslösungen;
      • Förderung einer auf gegenseitigem Vertrauen beruhenden Zusammenarbeit zwischen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen;
      • Stärkung der Beteiligung der Zivilgesellschaft und lokaler Organisationen in der Region.
    • Zusammenarbeit zur Förderung der Sicherheit und zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität, darunter:
      • stärkere polizeiliche Zusammenarbeit, um die Sicherheit zu verbessern, schwere und organisierte Kriminalität zu bekämpfen und die Bemühungen gegen terroristische Bedrohungen zu verstärken;
      • Förderung einer langfristigen strategischen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden durch bessere Vernetzung;
      • Verbesserung der Grenzkontrollsysteme, der Verwaltung in der Dokumentenprüfung und der Zusammenarbeit in konsularischen Fragen;
      • Förderung der Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung von Korruption.

Umsetzung und Finanzierung

Die Umsetzung von Maßnahmen liegt in der Verantwortung aller auf nationaler, regionaler, städtischer und lokaler Ebene Beteiligten, unter Verwendung von Mitteln, die durch EU-Programme wie die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zur Verfügung stehen.

HINTERGRUND

Die EUSDR ist eine von vier makroregionalen Strategien der EU.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Makroregionale Strategie: ein integrierter Rahmen zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen, mit denen ein bestimmtes geografisches Gebiet konfrontiert ist, bei dem Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Länder in demselben geografischen Gebiet von verstärkter Zusammenarbeit als Beitrag zu wirtschaftlichem, sozialem und territorialem Zusammenhalt profitieren.

HAUPTDOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Strategie der Europäischen Union für den Donauraum (KOM(2010) 715 endgültig vom 8.12.2010)

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – Aktionsplan zur Ersetzung des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen SEC(2010) 1498 final, Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Strategie der Europäischen Union für den Donauraum (SWD(2020) 59 final vom 6.4.2020)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Begleitdokument zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Durchführung makroregionaler Strategien der EU (SWD(2020) 186 final vom 23.9.2020)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Durchführung makroregionaler Strategien der EU (COM(2020) 578 final vom 23.9.2020)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben (COM(2020) 380 final vom 20.5.2020)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final vom 11.12.2019)

Schlussfolgerungen des Rates zur Durchführung makroregionaler Strategien der EU vom 10.5.2019

Schlussfolgerungen des Rates zur Durchführung makroregionaler Strategien der EU vom 25.4.2017

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Durchführung makroregionaler Strategien der EU (COM(2016) 805 final vom 16.12.2016)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Governance makroregionaler Strategien (COM(2014) 284 final vom 20.5.2014)

Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 661/2010/EU (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 1-128)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1315/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Mehrwert makroregionaler Strategien (COM(2013) 468 final vom 27.6.2013)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Donauraum (COM(2013) 181 final vom 8.4.2013)

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – Aktionsplan – Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Strategie der Europäischen Union für den Donauraum (SEC(2010) 1489 final vom 8.12.2010)

Letzte Aktualisierung: 09.04.2021

Top