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Bekämpfung der Entwaldung

Die Wälder sind von Entwaldung und Waldschädigung bedroht. Der Schutz dieser Wälder stellt eine wirksame Maßnahme gegen die globale Erwärmung und den Verlust wertvoller Ökosystemfunktionen dar.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt (KOM(2008) 645 endgültig vom 17.10.2008)

ZUSAMMENFASSUNG

Die Wälder sind von Entwaldung und Waldschädigung bedroht. Der Schutz dieser Wälder stellt eine wirksame Maßnahme gegen die globale Erwärmung und den Verlust wertvoller Ökosystemfunktionen dar.

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

In dieser Mitteilung legt die Europäischen Kommission Aufgabenbereiche für die Reaktion der Europäischen Union (EU) auf die Entwaldung fest, motiviert alle Interessenträger, einen Beitrag zu leisten, und gibt Impulse für eine Reihe erster Maßnahmen, die die Grundlage für eine globale Reaktion auf die Entwaldungsproblematik bilden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die EU fordert, den weltweiten Verlust an Waldflächen (d. h. den Wandel von einem Waldstaat zu einem Nicht-Waldstaat) bis spätestens 2030 aufzuhalten und die Abholzung der Tropenwälder bis 2020 um mindestens 50 % gegenüber den derzeitigen Werten zu verringern.
  • Sie ist der Meinung, dass die Entwaldung auf mehreren Ebenen bekämpft werden muss. Die entsprechenden Maßnahmen reichen von der Stärkung der nationalen und lokalen Politikgestaltung im Forstsektor und der Verbesserung der Überwachungsmechanismen bis zur Berücksichtigung der Verbraucheranforderungen und der Schaffung von Anreizen für den Schutz der Wälder. Sie müssen im Rahmen internationaler Vereinbarungen ergriffen werden, zum Beispiel dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dem Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen der Vereinten Nationen.
  • Die Mitteilung zeigt, dass bereits in der EU vorhandene politische Maßnahmen zur Bekämpfung der Entwaldung beitragen können, z. B. der Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT); ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, das Umweltzeichen und die im Rahmen der Globalen Allianz für den Klimaschutz (GCCA) geleistete Arbeit.
  • Sie weist darauf hin, wie Einkünfte aus dem Emissionshandelssystem (EU ETS) zur Unterstützung der Finanzierung des Kampfes gegen Entwaldung genutzt werden könnten.
  • Sie schlägt die Einrichtung eines globalen Mechanismus zur Schaffung von Anreizen für den Schutz der Tropenwälder vor, welcher in REDD+ mündete (d. h. Reduzierung der Emissionen aufgrund von Entwaldung und Waldschädigung, unter anderem durch Aufforstung, Erhaltung und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung).

HINTERGRUND

Etwa 30 % der Landmasse der Erde (und 40 % der Landmasse der EU) sind von Wäldern bedeckt, die eine wesentliche Rolle im Umweltschutz spielen. Sie bieten wichtige Lebensräume für die biologische Vielfalt, erfüllen entscheidende Funktionen, indem sie zum Beispiel Erosionen verhindern, Wasser filtern und Kohlendioxid (CO2) speichern. Darüber hinaus bilden sie die Existenzgrundlage für 1,6 Milliarden Menschen weltweit.

Allerdings sind die Wälder von Entwaldung bedroht, die laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) jedes Jahr 13 Millionen Hektar Wald zerstört. Die Hauptursachen hierfür sind die Umstellung auf Landwirtschaft und die schlecht kontrollierte Infrastrukturentwicklung.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zu folgenden Themen erhältlich:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 1-6)

Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (ABl. L 295 vom 12.11.2010, S. 23-34)

Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 171-200)

Mitteilung der Kommission - Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor (COM(2013) 659 final vom 20.9.2013)

Letzte Aktualisierung: 14.09.2015

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