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Energieversorgungssicherheit der EU und internationale Zusammenarbeit

Die Europäische Union (EU) importiert mehr als 60 % ihres Gasbedarfs und mehr als 80 % ihres Erdölbedarfs. Angesichts dieser Situation muss sie geeignete Instrumente schaffen, die es ihr ermöglichen, einerseits ihren Energiebinnenmarkt zu vollenden und andererseits ihre Interessen gegenüber Drittländern zu vertreten.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 7. September 2011 zur Energieversorgungssicherheit und internationalen Zusammenarbeit – „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ [KOM(2011) 539 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung legt eine Strategie für die Zusammenarbeit über die Grenzen der Europäischen Union (EU) hinaus fest, um den Energiebedarf der EU zu sichern und die eigenen Ziele im Energiebereich zu fördern. Sie beruht auf den folgenden vier Hauptzielen:

  • Ausbau der externen Dimension des EU-Energiebinnenmarkts;
  • Stärkung der Partnerschaften für sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energie;
  • Verbesserung des Zugangs von Entwicklungsländern zu nachhaltiger Energie;
  • Verbesserung der Förderung der EU-Politiken über die EU-Grenzen hinaus.

Ziel 1: Ausbau der externen Dimension des EU-Energiebinnenmarkts

Die Mitgliedstaaten geben im Bereich der Energieversorgungssicherheit häufig den Verhandlungen über bilaterale Abkommen den Vorzug. Die Europäische Kommission möchte daher einen Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern einrichten, um die Koordinierung des Energiebinnenmarktes zu verbessern. Abkommen mit Drittländern könnten auch auf EU-Ebene abgeschlossen werden.

Für die EU ist es von wesentlicher Bedeutung, ihre Energiequellen zu diversifizieren, um die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen. Die EU hat daher die Absicht, Folgemaßnahmen zu ergreifen, um:

  • die Kontinuität der Infrastrukturprojekte sicherzustellen, die in der Strategie „Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach“ festgelegt wurden;
  • der Versorgung über den südlichen Gaskorridor den Vorzug zu geben;
  • die kontinuierlichen Gas- und Öllieferungen aus dem Osten dank der Zusammenarbeit mit Russland und der Ukraine sicherzustellen und dabei die Modernisierung des ukrainischen Gasfernleitungsnetzes zu unterstützen;
  • erneuerbare-Energien-Projekte mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums zu entwickeln.

Die Kommission hält es für erforderlich, differenzierte Formen der Zusammenarbeit einzurichten, die auf den jeweiligen Partner abgestimmt sind. Daher plant sie, mehrere Projekte zu realisieren, von denen die folgenden die wichtigsten sind:

  • der Abschluss der Verhandlungen mit der Schweiz mit dem Ziel der vollständigen Integration der Strommärkte;
  • Intensivierung der Zusammenarbeit im Energiebereich mit den Ländern, die der EU beitreten möchten;
  • Entwicklung einer Partnerschaft EU/südlicher Mittelmeerraum mit Priorität auf dem Ausbau des Strommarkts und des Markts für erneuerbare Energien bis 2020.

Im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit ist Russland ein äußerst wichtiger Partner für die EU. Die Kommission möchte daher bevorzugte Beziehungen zu diesem Land aufbauen, indem sie die Umsetzung der Partnerschaft zwischen der EU und Russland beschleunigt und einen Energiefahrplan 2050 ausarbeitet. Zwischen der EU, Russland und Belarus sollte ein Abkommen über die technischen Regeln für das Management der Stromnetze in der Ostseeregion abgeschlossen werden.

Ziel 2: Stärkung der Partnerschaften für sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energie

Abgesehen von ihrer Partnerschaft mit Russland sollte die EU einerseits die Partnerschaften mit ihren Öl- und Gaslieferanten wie Norwegen, Algerien, Saudi-Arabien oder Libyen verstärken und andererseits den neu zu führenden Dialog mit aufkommenden Energieerzeugern ausweiten. Dabei ist es von wesentlicher Bedeutung, das Augenmerk auf eine verantwortungsvolle Führung (Governance) im Energiebereich zu legen.

Bei der Zusammenarbeit mit ihren Partnern darf die EU das Ziel, weltweit die CO2-Emissionen zu verringern, nicht aus dem Blick verlieren. Sie beabsichtigt daher, die Industriestaaten und Schwellenländer dazu einzuladen, transparente und berechenbare weltweite Energiemärkte zu schaffen, Energieeffizienz und Energieformen mit niedrigen CO2-Emissionen zu fördern sowie Forschungs- und Innovationsprojekte in diesem Bereich auf den Weg zu bringen.

Die EU ist der Ansicht, dass die Arbeiten an einem umfassenden rechtlichen Umfeld für ihre Beziehungen im Energiebereich zu ihren Liefer- und Transitländern dringend intensiviert werden müssen. Dazu unterstützt sie aktiv die Energiecharta, insbesondere die Arbeiten an den Kernbereichen des Mandats der Charta, d. h. Handel, Transit und Investitionsschutz.

Die Kommission möchte zudem die Standards für die nukleare Sicherheit und die Sicherheitsüberwachung fördern. In diesem Zusammenhang beabsichtigt sie, den Anwendungsbereich der Euratom-Abkommen auszudehnen und rechtsverbindliche internationale Standards für nukleare Sicherheit zu empfehlen, insbesondere im Rahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) (EN). Zudem möchte sie die Frage der Sicherheit von Offshore-Bohrungen thematisieren, auch mit den Erdöl- und Erdgasproduzenten innerhalb der Organisation der Erdöl exportierenden Länder (OPEC).

Ziel 3: Verbesserung des Zugangs von Entwicklungsländern zu nachhaltiger Energie

In ihrer Entwicklungspolitik hat sich die Kommission zum Ziel gesetzt, die Energiequellen (insbesondere Elektrizität) den ärmsten Regionen zugänglich zu machen und gleichzeitig die Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen. Um diese Ziele zu erreichen, möchte sie die Energie in alle Instrumente der EU-Entwicklungspolitik einbeziehen und den am wenigsten entwickelten Ländern den Zugang zur Klimaschutzfinanzierung erleichtern.

Ziel 4: Verbesserung der Förderung der EU-Politiken über die EU-Grenzen hinaus

Die Kommission hat ihre Partner im Bereich Energie in vier Kategorien eingeteilt:

  • die Marktintegrationspartner;
  • die wichtigsten Energieliefer- und Transitländer;
  • die zentralen Akteure weltweit;
  • die Entwicklungsländer.

Für jeden dieser Partner schlägt sie die Nutzung der Instrumente vor, die unter den bestehenden juristischen und politischen Instrumenten am geeignetsten erscheinen, wie beispielsweise der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft, die strategischen Energiedialoge oder andere Instrumente.

Die Kommission möchte zudem die Abstimmung unter den Mitgliedstaaten verbessern, um außerhalb ihrer Grenzen mit einer Stimme zu sprechen. Hierzu möchte sie eine strategische Gruppe für die internationale Zusammenarbeit im Energiebereich einsetzen.

Um die Überwachung ihrer Projekte zu optimieren, wird die Kommission eine Datenbank für Energieprojekte einrichten, die von den Partnerländern geführt und von der EU, den EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) finanziert wird.

See also

  • Generaldirektion Energie – Versorgungssicherheit und internationale Zusammenarbeit (EN)

Letzte Änderung: 29.11.2011

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