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Island – Verbraucher- und Gesundheitsschutz

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Angleichung an den Besitzstand ist auf einem guten Stand. Der Bericht 2011 weist jedoch darauf hin, dass im Bereich Verbraucherschutz weitere Fortschritte erzielt werden müssen. Das Land ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der EU-Besitzstand umfasst zum einen den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher in einigen besonderen Bereichen (irreführende und vergleichende Werbung, Preisangaben, Verbraucherkredite, missbräuchliche Vertragsklauseln, Fernverkauf und Haustürgeschäfte, Pauschalreisen, Timesharing, einstweilige Verfügungen zum Schutz von Verbraucherinteressen, gewisse Aspekte des Verkaufs von Konsumgütern und damit verbundene Garantien) sowie die Sicherheit der Konsumgüter (Haftung für fehlerhafte Produkte, gefährliche Warennachahmungen und allgemeine Produktsicherheit sowie den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen). Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen den Besitzstand in nationales Recht umsetzen sowie für unabhängige Verwaltungsstrukturen sorgen und Durchführungsbefugnisse schaffen, die eine wirksame Marktüberwachung und die Durchsetzung des Besitzstands erlauben. Geeignete gerichtliche und außergerichtliche Streitbelegungsverfahren, Information und Bildung Aufklärung der Verbraucher als auch eine Funktion für die Verbraucherorganisationen sollten ebenfalls gewährleistet sein. Zudem behandelt dieses Kapitel besonders verbindliche Regeln im Bereich Gesundheitswesen.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Island hat bereits einen guten Stand bei der Angleichung an den Besitzstand im Bereich Verbraucherschutz und Gesundheit erreicht. Es bedarf jedoch insbesondere im Bereich Verbraucherschutz weiterer Anstrengungen, um eine vollständige Angleichung zu erzielen. Eine aktivere Beteiligung am System RAPEX ist unbedingt erforderlich.

See also

Letzte Änderung: 13.10.2011

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