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Island – Justiz und Sicherheit

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrem Bericht 2011 stellt die Kommission fest, dass Island im Bereich Justiz und Sicherheit Fortschritte erzielt hat und bereits hohe Standards sowie einen umfangreichen Teil des Besitzstands der Europäischen Union (EU) in diesem Bereich anwendet.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die EU-Politik im Bereich Justiz und Inneres zielt darauf ab, die Union als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiter zu entfalten. In Bereichen wie Grenzkontrolle, Visa, Einwanderung, Asyl, polizeiliche Zusammenarbeit, Kampf gegen das organisierte Verbrechen und Zusammenarbeit im Bereich von Drogen, Kooperation der Zollbehörden und justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen müssen die Mitgliedstaaten richtig ausgerüstet sein, um die wachsende Anzahl gemeinschaftlicher Rahmenregelungen angemessen umsetzen zu können. Vor allem erfordert dies eine starke und gut integrierte Organisationsfähigkeit innerhalb der Strafverfolgungsbehörden und anderer zuständiger Stellen, die die notwendigen Standards erreichen müssen. Eine professionelle, verlässliche und effiziente Polizeiorganisation ist von höchster Wichtigkeit. Der ausführlichste Teil der EU-Politik zu Recht, Freiheit und Sicherheit ist der Schengen-Besitzstand, der die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU mit sich bringt. Für die neuen Mitgliedstaaten werden jedoch umfangreiche Teile des Schengen-Besitzstands erst gemäß einem nach dem Beitritt zu fassenden gesonderten Beschluss des Rates umgesetzt.

Die Politik der EU in den Bereichen Judikative und Grundrechte ist bestrebt, die Union als ein Gebiet der Freiheit, der Sicherheit und der Gerechtigkeit zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Begründung einer unabhängigen und effizienten Rechtsprechung ist von überragender Bedeutung. Unparteilichkeit, Integrität und ein hoher Standard der Gerichte bei der richterlichen Entscheidung sind unerlässlich bei der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit. Dies erfordert stetes Engagement zur Beseitigung äußerer Einflüsse auf die Judikative und den Einsatz angemessener Mittel bei Finanzierung und Ausbildung. Gesetzliche Garantien für ein faires Verfahren müssen gegeben sein. Gleichermaßen müssen die Mitgliedstaaten die Korruption wirksam bekämpfen, da sie eine Bedrohung für die Stabilität der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit darstellt. Solide rechtliche Rahmenbedingungen und verlässliche Institutionen werden für die Untermauerung einer schlüssigen Politik der Vorbeugung und Abschreckung der Korruption benötigt. Die Mitgliedstaaten müssen die Achtung der Grundrechte und der Rechte der EU-Bürger gewährleisten, so wie es der Besitzstand und die Charta der Grundrechte garantieren.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Das Land hat die Unabhängigkeit der Gerichte und den strategischen Rahmen für die Korruptionsbekämpfung weiter gestärkt. Bei diesen Maßnahmen muss das Monitoring der Umsetzung fortgesetzt werden. Darüber hinaus hat das Land den Schutz der Grundrechte verstärkt. Das Monitoring der Maßnahmen in diesem Bereich muss ebenfalls verstärkt werden.

Die Rechtsangleichung in Bezug auf die Rechte der Staatsbürger und den Datenschutz ist nicht abgeschlossen.

Island wendet weiterhin das Schengen-Abkommen an und hat bei der Rechtsangleichung in den Bereichen Recht, Freiheit und Sicherheit zufriedenstellende Fortschritte erzielt. Weitere Anstrengungen werden erwartet, um die Ratifizierung und Umsetzung der internationalen Übereinkommen in Bezug auf den Schutz von Kindern, die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und Falschgeld abzuschließen.

See also

Letzte Änderung: 13.10.2011

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