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Jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entschließung über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in der EU

WAS IST DER ZWECK DIESER ENTSCHLIESSUNG?

In dieser Entschließung wird ein erneuerter Rahmen für eine verbesserte jugendpolitische Zusammenarbeit der EU-Länder im Zeitraum 2010-2018 dargelegt. Sie folgt auf einen ersten Rahmen, der 2002 für den Zeitraum 2002-2009 angenommen wurde.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das vorrangige Ziel des erneuerten Rahmens beziehungsweise der EU-Strategie für die Jugend besteht darin, die Zusammenarbeit und die bereits getroffenen Maßnahmen wirksamer zu gestalten und jungen Menschen noch weitere Vorteile in der EU zu bieten.

Die Strategie verfolgt zwei Hauptziele:

  • mehr Möglichkeiten und mehr Chancengleichheit für alle jungen Menschen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt;
  • Förderung des gesellschaftlichen Engagements aller jungen Menschen.

Zum Erreichen dieser Ziele sollte der Dialog zwischen Jugend und politischen Entscheidungsträgern gefördert werden, um das gesellschaftliche Engagement zu erhöhen, die soziale Integration zu fördern und die Integration junger Menschen in die Politikgestaltung der EU sicherzustellen.

Dazu werden spezielle Initiativen, die auf junge Menschen ausgerichtet sind, sowie Initiativen für die durchgängige Berücksichtigung von Jugendbelangen in acht spezifischen Bereichen gefördert:

  • allgemeine und berufliche Bildung;
  • Beschäftigung und Unternehmergeist;
  • Gesundheit und Wohlbefinden;
  • Mitwirkung junger Menschen am demokratischen Prozess und Teilhabe an der Gesellschaft im Rahmen eines spezifischen strukturierten Dialogs der EU;
  • Freiwilligentätigkeit;
  • soziale Eingliederung;
  • Jugend in der Welt mit Aktionen, die darauf ausgerichtet sind, jungen Menschen dabei zu helfen, sich verstärkt außerhalb der EU beziehungsweise in Bereichen wie Klimawandel, internationaler Zusammenarbeit und Menschenrechte zu engagieren;
  • Kreativität und Kultur.

Aufgabe der EU-Länder und der Kommission

In der Entschließung werden die Europäische Kommission und die EU-Länder ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verwirklichung der Ziele der Jugendstrategie beitragen. Die Tätigkeiten in diesen Bereichen müssen mithilfe einer offenen Koordinierungsmethode angewandt werden, die politisches Engagement der EU-Länder und spezifische Arbeitsmethoden erfordert.

Die wesentlichen Durchführungsinstrumente der EU-Jugendstrategie sind:

  • Erfahrungsaustausch der EU-Länder;
  • Schwerpunkt auf gesicherten Erkenntnissen;
  • Überwachung und Berichterstattung;
  • Dialog mit der Jugend und
  • Einsatz von EU-Programmen wie dem Programm Erasmus+.

Die EU-Strategie für die Jugend fördert zudem ein Vorgehen, bei dem den Problemen der Jugend in anderen Bereichen der Politik, die erhebliche Auswirkungen auf das Leben junger Menschen haben, Rechnung getragen wird. Jugendbeschäftigung (einschließlich der Jugendgarantie) sowie soziale Integration (EU-Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung).

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1-11).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2016-2018) (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 1-9).

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Mai 2014 zum Überblick über den strukturierten Dialog einschließlich der sozialen Inklusion junger Menschen (ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 1-4).

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Mai 2014 zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend für die Jahre 2014-2015 (ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 5-11).

Letzte Aktualisierung: 23.11.2017

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