EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen

Dieser Bericht bewertet die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ durch die Mitgliedstaaten. Außerdem benennt er die Themen, auf die noch ein besonderes Augenmerk gerichtet werden sollte. Dazu gehören die Qualifikationsniveaus, die Strategien für lebenslanges Lernen und das Wissensdreieck.

RECHTSAKT

Gemeinsamer Fortschrittsbericht 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ – „Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen“ [Amtsblatt C 86 vom 5.4.2008].

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser dritte Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ bestätigt, dass in vielen Bereichen bereits erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Trotzdem müssen noch weitere Anstrengungen unternommen werden, und zwar insbesondere hinsichtlich der Qualifikationsniveaus, der Strategien für lebenslanges Lernen und des aus Bildung, Forschung und Innovation bestehenden „Wissensdreiecks“.

Insgesamt waren die Fortschritte europaweit uneinheitlich, und die Reformen wurden nicht zügig genug durchgeführt. Die meisten Mitgliedstaaten haben jedoch in den folgenden Bereichen bereits Reformen umgesetzt oder in die Wege geleitet:

  • Entwicklung von Strategien für lebenslanges Lernen, die politische Prioritäten und die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Bildungsbereichen festlegen und die entweder alle Aspekte der allgemeinen und beruflichen Bildung abdecken oder sich auf bestimmte Systeme oder Phasen konzentrieren;
  • Entwicklung von Qualifikationsrahmen und Validierung des nichtformalen und informellen Lernens, wobei es jetzt allerdings wesentlich ist, dass die Mitgliedstaaten mit der Anwendung dieser Instrumente beginnen;
  • Vorschulbildung, zu der in mehreren Mitgliedstaaten erfolgreich Pilotprojekte in den Bereichen Lehrpläne, Lehrerfortbildung, Qualitätsbewertung und Finanzierung durchgeführt wurden, die nun auf breiter Ebene umgesetzt werden sollten;
  • Modernisierung der Hochschulbildung, insbesondere durch die Verbesserung der Hochschulautonomie;
  • durchgehende Berücksichtigung der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Politik der Europäischen Union (EU), wobei Fortschritte bei der Verknüpfung der operationellen Programme mit dem Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ und bei der Entwicklung europäischer Referenzinstrumente wie dem Europäischen Qualifikationsrahmen und den Schlüsselkompetenzen erzielt wurden.

In den nachfolgenden Bereichen waren die Fortschritte unzureichend:

  • praktische Umsetzung der Strategien für lebenslanges Lernen;
  • Verringerung der Zahl der Schulabbrecher, Erhöhung des Anteils der jungen Menschen, die mindestens die Sekundarstufe II abschließen, und Erwerb von Schlüsselkompetenzen;
  • Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Entwicklung der Lehrer;
  • Förderung von Spitzenleistungen auf den Gebieten Lehre, Forschung und Wissenstransfer sowie Steigerung sowohl der öffentlichen als auch der privaten Investitionen in die Hochschulbildung;
  • Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen , insbesondere älterer und gering qualifizierter Arbeitnehmer;
  • Verbesserung der Attraktivität, Qualität und Relevanz der beruflichen Bildung, was auch ihre angemessene Integration in das übrige Bildungssystem einschließt;
  • Ausbau der auf nationaler Ebene angebotenen Programme zur grenzüberschreitenden Mobilität, schwerpunktmäßig zur Förderung der Mobilität auch im Bereich der Berufsbildung.

Die zukünftige Arbeit sollte sich insbesondere auf die Umsetzung der Strategien für lebenslanges Lernen, die Hervorhebung der Bedeutung der Bildung für das Wissensdreieck und die Verbesserung der Governance konzentrieren. Kohärenz und Umfang der Strategien der Mitgliedstaaten für lebenslanges Lernen sind nicht unbedingt ausreichend. Die Strategien sollten besser mit politischen Maßnahmen verknüpft, die Ressourcen zielgerichteter eingesetzt und die Bemühungen zur Entwicklung von Lernpartnerschaften zwischen nationalen Einrichtungen und den betroffenen Kreisen vergrößert werden. Daher ist es notwendig,

  • die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen bildungspolitischer Maßnahmen eingehender zu erforschen;
  • die Anstrengungen zur Sicherung nachhaltiger Investitionen zu verstärken;
  • das Qualifikationsniveau insbesondere durch den frühzeitigen Erwerb von Schlüsselkompetenzen und durch berufliche Bildung anzuheben;
  • sozioökonomische Benachteiligungen zu beseitigen, wobei der Gerechtigkeit beim Zugang, bei der Teilhabe, bei der Behandlung der Lernenden und bei den Ergebnissen Vorrang eingeräumt werden sollte;
  • Migranten in der Bildungspolitik und den Bildungssystemen zu berücksichtigen;
  • die Vorbereitung der Lehramtskandidaten auf den Beruf und die fortlaufende berufliche Entwicklung von Lehrkräften zu verbessern.

Bildung stellt ein grundlegendes Element des Wissensdreiecks dar und trägt somit zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung bei. Neben der Hochschulbildung spielen auch die schulische und die berufliche Bildung eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Innovation. Daher ist es von größter Bedeutung, dass die Anstrengungen zur Ermöglichung von Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen und Unternehmen verstärkt und auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung Spitzenleistungen und Schlüsselkompetenzen entwickelt werden.

Um die Governance weiter zu verbessern, sollten folgende Punkten unbedingt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene angemessene Berücksichtigung finden:

  • Aufstellung von bildungspolitischen Prioritäten im Hinblick auf das lebenslange Lernen;
  • Verknüpfung der relevanten Politikbereiche (z. B. Innovation, Forschung, Beschäftigung);
  • Integration der Entwicklungen in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung und Erwachsenenbildung im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“;
  • Abstimmung zwischen den Leitlinien für den Lissabon-Prozess und dem Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“;
  • Überprüfung der Entwicklung der nationalen Politik und Information über diese Entwicklung;
  • Rolle der Zivilgesellschaft;
  • Entwicklung von Benchmarks und Indikatoren;
  • Nutzung der gemeinschaftlichen Fonds und Programme.

Zwar haben die Mitgliedstaaten bei der Reform ihrer Bildungssysteme in einigen Teilbereichen bereits Erfolge erzielt, doch gibt es nach wie vor bestehende sowie bestimmte neue Herausforderungen, die noch in Angriff genommen werden müssen. Die Anstrengungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen sollten verstärkt werden. Es ist daher wesentlich, dass die Arbeit an einem aktualisierten strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Zeit nach 2010 jetzt aufgenommen wird und dass eine enge Verknüpfung mit der weiteren Entwicklung des Lissabon-Prozesses erfolgt.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website „Europäische Strategie und Zusammenarbeit bei allgemeiner und beruflicher Bildung“ der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission.

Letzte Änderung: 27.11.2008

Top