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Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung

In dieser Mitteilung werden die von der Europäischen Kommission angestrebten Reformen zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung vorgestellt. Diese Reformen umfassen eine verstärkte Überwachung der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten, die Einführung eines Europäischen Semesters und spezifische Maßnahmen für den Euroraum.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2010 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung [KOM(2010) 250 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung zieht die Kommission die Konsequenzen aus der Wirtschaftskrise, die 2009 die Welt erschütterte. Sie geht davon aus, dass die wirtschaftspolitische Koordinierung der Mitgliedstaaten für die Europäische Union von grundlegender Bedeutung ist.

Durch die weltweite Wirtschaftskrise wurden gewisse Schwächen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion aufgedeckt:

  • das haushaltspolitische Ungleichgewicht der Mitgliedstaaten und insbesondere die Schuldenberge der öffentlichen Haushalte, die sehr leicht zu einer Krisensituation führen können;
  • die gegenseitige Abhängigkeit der EU-Volkswirtschaften;
  • die fehlende politische Koordinierung auf EU-Ebene;
  • die makroökonomischen und finanziellen Ungleichgewichte im Euroraum, die die wirtschaftliche Lage verschlimmert haben.

Angesichts dieser Herausforderungen ist die Kommission bemüht, die wirtschaftspolitische Überwachung der Mitgliedstaaten zu verbessern, um große Haushaltsdefizite zu vermeiden. Darüber hinaus schlägt sie vor, die Überwachung der makroökonomischen Entwicklung auszuweiten und die wirtschaftspolitische Steuerung im Euroraum zu verstärken.

In dieser Mitteilung wird das Dreisäulenkonzept vorgestellt:

  • bessere Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts;
  • Einrichtung eines Europäischen Semesters;
  • Errichtung eines Rahmens für das Krisenmanagement im Euroraum.

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist ein Pakt, durch den sich die Mitgliedstaaten zur Überwachung ihres öffentlichen Defizits verpflichten, um haushaltspolitische Ungleichgewichte zu verhindern. Dieser Pakt

  • umfasst eine präventive Komponente, die sich auf die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme stützt: jedes Jahr legen die Mitgliedstaaten diese Programme der Kommission vor. In den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen sind insbesondere die haushaltspolitischen Ziele und wirtschaftspolitischen Perspektiven jedes Mitgliedstaates festgelegt;
  • eine korrektive Komponente in Form desDefizitverfahrens: in diesem Fall können Empfehlungen ausgesprochen oder sogar Sanktionen auferlegt werden, wenn ein Mitgliedstaat den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht einhält.

Die Kommission schlägt vor, die präventive und die korrektive Komponente des Paktes zu verstärken, indem dem Schuldenstand eine größere Bedeutung beigemessen wird. So könnten die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme neue Ziele bezüglich der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen umfassen. Die Kommission schlägt ebenfalls vor, die Wechselwirkung zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und den Haushaltsdefiziten im Defizitverfahren stärker zu berücksichtigen.

Zudem sollten die Defizitverfahren beschleunigt werden, damit schnellstmöglich Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet werden und sie dadurch die Möglichkeit erhalten, die entstehenden haushaltspolitischen Ungleichgewichte zu beheben.

Europäisches Semester

Die Kommission schlägt die Einrichtung eines Europäischen Semesters zu Beginn jedes Jahres vor. Ziel dieses Semesters ist insbesondere die Verstärkung der politischen Koordinierung und die wirtschaftliche Überwachung der Mitgliedstaaten.

Zu Beginn des Europäischen Semesters muss der Europäische Rat die wichtigsten wirtschaftlichen Herausforderungen feststellen und den Mitgliedstaaten strategische Hinweise für die durchzuführende Politik geben. Diese Informationen dienen den Mitgliedstaaten dann als Grundlage für die Erarbeitung ihrer Stabilitäts- und Konvergenzprogramme sowie ihrer nationalen Reformprogramme.

Das Europäische Semester respektiert den Zeitplan der nationalen Parlamente und ermöglicht es, diese Programme vorzustellen und zu untersuchen während sich wichtige Haushaltsentscheidungen auf nationaler Ebene noch in der Vorbereitungsphase befinden.

Besondere Maßnahmen für den Euroraum

Die gegenseitige Abhängigkeit der EU-Volkswirtschaften ist wegen der einheitlichen Währung im Euroraum noch stärker ausgeprägt. Die Kommission schlägt daher für die Mitgliedstaaten des Euroraums eine verstärkte wirtschaftspolitische Überwachung vor.

Für jeden Mitgliedstaat könnte ein „Anzeiger“ erstellt werden, der einen Satz von Indikatoren umfasst, etwa zum öffentlichen Schuldenstand, den Kreditkosten, der Entwicklung der Leistungsbilanz, der Produktivität oder auch zur Beschäftigung. Diese Anzeiger würden mit einer qualitativen Bewertung einhergehen. Sie würden anschließend als Grundlage für Empfehlungen etwa zu folgenden Themen dienen:

  • Staatseinnahmen und -ausgaben;
  • Funktionieren der Arbeits-, Produkt- und Dienstleistungsmärkte.

Die Kommission schlägt ebenfalls die Einrichtung eines Rahmens für das Krisenmanagement vor, um die Finanzstabilität im Euroraum sicherzustellen. Dieser Rahmen hätte die Form von Krediten für die Länder des Euroraums, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Voraussetzung für die Kreditvergabe wäre die Einhaltung eines Programms, in dem die Maßnahmen beschrieben sind, die die Länder zur Sanierung ihrer Haushalte unternehmen müssen.

Nächste Schritte

Die Kommission wird mehrere Legislativvorschläge vorlegen, um die in dieser Mitteilung vorgestellten Reformen umzusetzen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus. [Amtsblatt L 118 vom 12.5.2010].

Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung – Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU [KOM(2010) 367 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Diese Mitteilung nimmt die Vorschläge der Mitteilung „Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung“ auf. Sie entwickelt diese politischen Ideen zu konkreten und detaillierten Vorschlägen weiter und erläutert insbesondere die geplanten präventiven und korrektiven Maßnahmen zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Sie erklärt auch den Ablauf des Europäischen Semesters.

Letzte Änderung: 30.07.2010

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