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Empfehlungen für den künftigen Umstieg auf den Euro

Im Anschluss an die letzten Erweiterungen der Europäischen Union (EU) bereiten sich neue Mitgliedstaaten auf die Aufnahme in die Eurozone vor. Um diesen Umstieg zu erleichtern, nutzt die Kommission die aus den vorherigen Einführungsphasen des Euro gewonnenen Erkenntnisse.

RECHTSAKT

Empfehlung (EG) Nr. 78/2008 der Kommission vom 10. Januar 2008 für Maßnahmen zur Erleichterung künftiger Umstellungen auf den Euro [Amtsblatt L 23 vom 26.1.2008]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission hat eine Empfehlung verabschiedet, um künftige Erweiterungen der Eurozone vorzubereiten. Dabei erfolgt die Übernahme des Euro als Währung durch die neuen Länder zum gleichen Zeitpunkt wie die Einführung des Euro-Bargelds.

Zur Planung und Koordinierung der Umstellung auf den Euro sollten die Mitgliedstaaten spezielle Strukturen schaffen. Nationale Umstellungspläne, die die wesentlichen Aspekte der Umstellung behandeln, sollten in Zusammenarbeit mit den wichtigsten Wirtschaftsakteuren aufgestellt und regelmäßig aktualisiert werden*.

Die Bürger informieren

Die Staaten werden ermuntert, vor und nach Einführung des Euro Informationskampagnen durchzuführen. Sie sollten die Bürger insbesondere für die neue Werteskala sensibilisieren, sie über die praktischen Maßnahmen informieren, die für die Einführung der neuen Währung ergriffen wurden, sowie über die Sicherheitsmerkmale des Euro. Besondere Aufmerksamkeit sollte schutzbedürftigen Personengruppen sowie Personen mit erschwertem Zugang zu Informationen geschenkt werden.

Die doppelte Auszeichnung der Preise und aller Beträge, die zu zahlen, gutzuschreiben oder abzubuchen sind, sollte möglichst schnell nach Festlegung des amtlichen Umrechnungskurses für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten nach Einführung des Euro Pflicht sein. Die Mitgliedstaaten sollten in diesem Zeitraum die Preisentwicklung beobachten und die Bürger hierüber regelmäßig informieren.

Die Umstellung auf den Euro erleichtern

Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um die von der Umstellung auf den Euro betroffenen Wirtschaftsakteure vorzubereiten und diese Vorbereitung beobachten. Insbesondere sollten sie die Unternehmen über den Zeitplan der Einführung der neuen Währung und über die in ihren Verwaltungs- und Finanzsystemen vorzunehmenden Änderungen informieren. Die Staaten sollten die praktischen Umstellungsvorbereitungen der Wirtschaftsakteure überwachen und zu diesem Zweck insbesondere regelmäßige Umfragen durchführen. Die öffentlichen Verwaltungen, die Kreditinstitute und die Unternehmen sollten ihr Personal auf den Umgang mit dem neuen Bargeld vorbereiten.

Die Umtauschgeschäfte sollten vor Umstellung auf den Euro beginnen. Die Kreditinstitute und Verkaufsstellen sollten von der vorzeitigen Abgabe* und Weitergabe* von Euro-Banknoten und -Münzen Gebrauch machen. Euro-Münzkits sollten an kleine Verkaufsstellen und die Bürger ausgegeben werden.

Bargeldabhebungen und Umtauschgeschäfte sollten während der Einführungsphase des Euro erleichtert werden. Die Verkaufsstellen sollten verpflichtet sein, Wechselgeld nur noch in Euro herauszugeben und die Geldautomaten und elektronische Kassenterminals sollten sofort ab dem Tag der Euro-Einführung umgestellt werden. Die Bankinstitute sollten ihre Öffnungszeiten in den ersten Tagen des Parallelumlaufs verlängern, um den Umtausch der bisherigen Landeswährung in den Euro zu erleichtern.

Unlautere Geschäftspraktiken bekämpfen

Mit dem Einzelhandel und dem Dienstleistungssektor sollten Vereinbarungen ausgehandelt werden, damit die Einführung des Euro preisneutral bleibt. Ein entsprechendes Logo sollte die Einzelhändler kennzeichnen, die diese Vereinbarungen unterzeichnet haben, wobei die Einhaltung der im Rahmen dieser Vereinbarungen eingegangenen Verpflichtungen in Zusammenarbeit mit den Verbraucherverbänden überwacht werden sollte. Abschreckende Maßnahmen und Geldstrafen könnten vorgesehen werden.

Für Zahlungsvorgänge in Euro sollten die gleichen Bankgebühren gelten wie für Zahlungsvorgänge in der bisherigen Landeswährung.

Hintergrund

In den Mitgliedstaaten, in denen die Einführung des Euro 1999 und 2002 erfolgte, hat die Übergangszeit zwischen der Einführung des Euro auf den Geldmärkten und dem Beginn des Bargeldumlaufs lange gedauert. Für die Mitgliedstaaten, die kürzlich den Euro eingeführt haben, und die Staaten, die sich auf die Einführung des Euro vorbereiten, hat sich das Vorgehen bei der Umstellung auf den Euro geändert und besteht in einer Einführung der Euro-Banknoten und des Euro-Münzgelds am gleichen Tag. Die letzte Empfehlung 2000/C 303/05 der Kommission zur Erleichterung der Umstellung auf den Euro [ABl. C 303 vom 24.10.2000] entspricht damit nicht mehr dem Kontext der bevorstehenden Erweiterungen der Eurozone.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Vorzeitige Abgabe: die physische Auslieferung von Euro-Banknoten und -Münzen durch eine künftige NZB des Eurosystems an zugelassene Geschäftspartner im Staatsgebiet eines künftig teilnehmenden Mitgliedstaats der Eurozone.
  • Weitergabe: die Auslieferung vorzeitig abgegebener Euro-Banknoten und -Münzen durch einen zugelassenen Geschäftspartner an professionelle Dritte im Staatsgebiet eines künftig teilnehmenden Mitgliedstaats der Eurozone.
  • Wirtschaftsakteure: Begriff, der insbesondere die Kreditinstitute, den Einzelhandel, die Geldtransportunternehmen, die Vendingbranche, Verbraucherverbände und Handelskammern bezeichnet.

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission, Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen.

Letzte Änderung: 22.01.2009

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