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Zypern - Beschäftigung und Sozialpolitik

Kurzfristige Prioritäten

  • Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau der nötigen Kapazitäten zur Entfaltung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes;
  • Verstärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung in den Bereichen Arbeitsrecht, Chancengleichheit und Koordinierung der sozialen Sicherheit;
  • Verstärkung der Durchsetzungsstrukturen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (insbesondere der Arbeitsinspektion).

Evaluierung (November 2001)

Im Hinblick auf diese Prioritäten wurden befriedigende Fortschritte erzielt.

Evaluierung (Oktober 2002)

Zypern hat die Sozialpartner beim Aufbau der notwendigen Kapazitäten unterstützt, die durch entsprechende Ausbildung verstärkt werden dürften.

Ende 2002 soll ein Gleichstellungsausschuss eingesetzt und mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Im Bereich der öffentlichen Gesundheit sind die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen entweder umgesetzt oder in der Umsetzung begriffen.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten

  • Umsetzung des EU-Rechts in innerstaatliches Recht und Anwendung dieser Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Gleichberechtigung von Frau und Mann und öffentliche Gesundheit;
  • Ausbau der entsprechenden Verwaltungsstrukturen sowie der für die Koordinierung der sozialen Sicherheit notwendigen Strukturen;
  • Entwicklung einer nationalen Beschäftigungsstrategie auf der Grundlage der gemeinsamen Überprüfung der Beschäftigungslage und im Hinblick auf die spätere Beteiligung an der europäischen Beschäftigungsstrategie.

Evaluierung (November 2001)

Diese Prioritäten wurden teilweise umgesetzt.

Evaluierung (Oktober 2002)

Es wurde mit den Vorbereitungsarbeiten zur Ausarbeitung einer Beschäftigungsstrategie begonnen.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 2000/248/EG vom 20.03.2000Amtsblatt L 78 vom 29.03.2000

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1745 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1202Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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