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Polen - Binnenmarkt

Kurzfristige Prioritäten

  • Unter anderem Normung und Zertifizierung (weitere Schritte zur Rechtsangleichung und Abschluss eines Europäischen Abkommens über die Konformitätsbewertung);
  • Fortführung der Rechtsangleichung in den Bereichen Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum sowie öffentliches Auftragswesen;
  • Stärkung der Aufsichtsbehörde und Fertigstellung der Liste der staatlichen Beihilfen;
  • Liberalisierung des Kapitalverkehrs;
  • Verabschiedung eines Gesetzes über die staatlichen Beihilfen.

Bewertung (Oktober 1999)

In diesem Bereich wurden nur sehr geringe Fortschritte verzeichnet.

Im Normungs- und Zertifizierungsbereich kam es bei der Übernahme des neuen Konzepts und der Schaffung entsprechender Verwaltungsstrukturen zu erheblichen Verzögerungen. Bei den staatlichen Beihilfen wurden bisher weder der gesetzliche Rahmen noch eine unabhängige Aufsichtsbehörde geschaffen. Ebenso wenig wurden hinsichtlich der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum Fortschritte festgestellt. Im öffentlichen Auftragswesen ist die Vorzugsklausel für Inländer nach wie vor in Kraft. Die zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs notwendige Gesetzgebung ist noch nicht so weit verabschiedet, dass Polen seine Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen erfüllen würde.

Bewertung (November 2000)

Obwohl neue Prüf- und Zertifizierungsgesetze verabschiedet wurden, ist der Zugang zum polnischen Markt für europäische Wirtschaftstreibende immer noch schwierig. Hinsichtlich der verwaltungstechnischen Aspekte des geistigen und gewerblichen Eigentums besteht weiterhin großer Handlungsbedarf. Weder bei der Umsetzung der Richtlinien nach dem „neuen Konzept" noch beim freien Kapitalverkehr konnten Fortschritte festgestellt werden.

Bewertung (November 2001)

Die europäischen Unternehmen stoßen beim Zugang zum polnischen Markt noch immer auf Schwierigkeiten. Der Erlass von Rechtsvorschriften im Bereich der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum ist gut vorangekommen. Beim freien Kapitalverkehr kam es zu beschränken Fortschritten. Dagegen wurden im Bereich Wettbewerbsrecht Fortschritte erzielt. Ferner wurde eine Regulierungsbehörde für Telekommunikation eingerichtet

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten

  • Rechtsangleichung im Bereich öffentliches Auftragswesen;
  • Angleichung der Rechtsvorschriften über die Konformitätsbewertung von Waren, Finanzdienstleistungen;
  • Weitere Verbesserungen in den Bereichen Wettbewerb, audiovisuelle Medien, Grundbesitz, Kontrollen an den Außengrenzen;
  • Modernisierung der Einrichtungen für Normung und Konformitätsbewertung;
  • Aufbau und Betrieb eines Marktaufsichtssystems;
  • Angleichung der horizontalen technischen Vorschriften für gewerbliche Waren;
  • Stärkung der Kartellbehörden und der Behörden für staatliche Beihilfen;
  • Förderung der Unternehmensentwicklung, insbesondere der KMU;
  • Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in den Bereichen Telekommunikation, Verbraucherschutz und Binnenmarkt für Energie.

Bewertung (Oktober 1999)

Das neue Gesetz über das öffentliche Auftragswesen wurde verabschiedet und soll im Jahr 2000 in Kraft treten, jedoch müssen noch weitere Änderungen der Rechtsvorschriften vorgenommen werden. Ein Gesetzentwurf zur Normung und Zertifizierung wird vom Parlament geprüft. Im Bereich Kartellrecht wurden Fortschritte erzielt, und die Regierung plant weitere Rechtsangleichungen, um das polnische Wettbewerbsrecht dem gemeinschaftlichen Besitzstand anzupassen. Ein Gesetz über staatliche Beihilfen wird demnächst verabschiedet, aber die Angleichung der Bestimmungen über Staatsmonopole muss noch weiter vorangetrieben werden. Die Angleichung des polnischen Rechts an den gemeinschaftlichen Besitzstand in bezug auf den Binnenmarkt für Energie läuft weiter.

Bewertung (November 2000)

Die neuen Gesetze über die staatlichen Beihilfen und die Telekommunikation bilden die Rechtsgrundlage für die Konsolidierung der entsprechenden Behörden.

Bewertung (November 2001)

Es wurden Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen erlassen. Beim freien Kapitalverkehr bestehen weiterhin Hindernisse. Ferner wurden Anstrengungen im Hinblick auf die Einrichtung der Kontroll- und Regulierungsmechanismen im Dienstleistungssektor unternommen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation hat ihre Arbeit aufgenommen. Bei der gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen wurden Fortschritte erzielt. Die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen muss verbessert werden. Bei den Verwaltungskapazitäten für den Zoll und den Verbraucherschutz herrscht weiterhin Stärkungsbedarf.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/260/EG des Rates vom 30. 3.1998

Amtsblatt L 121 vom 23. 4.1998

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2002 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 701 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 509 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1752

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1207

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union

Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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