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Türkei – Verbraucher- und Gesundheitsschutz

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1201 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrem Bericht 2011 stellt die Kommission Fortschritte sowohl im Bereich der öffentlichen Gesundheit als auch beim Verbraucherschutz fest. Allerdings muss die Türkei noch die Angleichung an das europäische Recht in diesem Bereich abschließen und ihre Verwaltungskapazität aufbauen.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der EU-Besitzstand umfasst zum einen den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher in einigen besonderen Bereichen (irreführende und vergleichende Werbung, Preisangaben, Verbraucherkredite, missbräuchliche Vertragsklauseln, Fernverkauf und Haustürgeschäfte, Pauschalreisen, Timesharing, einstweilige Verfügungen zum Schutz von Verbraucherinteressen, gewisse Aspekte des Verkaufs von Konsumgütern und damit verbundene Garantien) sowie die Sicherheit der Konsumgüter (Haftung für fehlerhafte Produkte, gefährliche Warennachahmungen und allgemeine Produktsicherheit sowie den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen). Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen den Besitzstand in nationales Recht umsetzen sowie für unabhängige Verwaltungsstrukturen sorgen und Durchführungsbefugnisse schaffen, die eine wirksame Marktüberwachung und die Durchsetzung des Besitzstands erlauben. Geeignete gerichtliche und außergerichtliche Streitbelegungsverfahren, Information und Bildung Aufklärung der Verbraucher als auch eine Funktion für die Verbraucherorganisationen sollten ebenfalls gewährleistet sein. Zudem behandelt dieses Kapitel besonders verbindliche Regeln im Bereich Gesundheitswesen.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Beim Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte verzeichnet.

Auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes müssen noch überarbeitete Rahmengesetze für den Verbraucherschutz und die allgemeine Produktsicherheit angenommen werden. Zur Verbesserung der Marktaufsicht müssen weitere finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt und die Zusammenarbeit mit im Bereich des Verbraucherschutzes tätigen Nichtregierungsorganisationen ausgebaut werden.

Im Bereich der öffentlichen Gesundheit hat die Türkei die Rechtsangleichung noch nicht abgeschlossen; auch die erforderliche Verwaltungskapazität für eine verstärkte Durchsetzung der Rechtsvorschriften zwecks Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitssituation der Bevölkerung wurde nicht aufgebaut.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht 2010 stellte fest, dass die Vorbereitungen im Bereich Verbraucherschutz und öffentliche Gesundheit auf einem guten Weg sind. Allerdings sind im Bereich Verbraucherschutz noch weitere Anstrengungen notwendig, um die Verbraucherschutzorganisationen zu stärken und eine effiziente Umsetzung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Im Bereich öffentliche Gesundheit stellt der Bericht beträchtliche Fortschritte im Hinblick auf die Angleichung an den EU-Besitzstand fest. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften muss jedoch noch verbessert werden.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht für 2009 zeigte keine bedeutenden Fortschritte auf, die Kommission kündigte aber Vorbereitungen für die Weiterführung der Reformen an.

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 –Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht 2008 unterstrich, dass das Land nunmehr ein zufriedenstellendes Maß an Verbraucherschutz vorweisen konnte. Allerdings müssen die Verwaltungskapazität und die Zusammenarbeit der für die Marktüberwachung zuständigen Behörden weiter ausgebaut werden. Zudem entsprachen die für die Marktüberwachung verwendeten Haushaltsmittel nicht der Größe des Landes. Die Kommission bedauerte außerdem, dass der Einfluss der Verbraucherverbände nicht zugenommen hat.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1436 –Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht 2007 erläuterte die Fortschritte der Türkei beim Verbraucherschutz. Außerdem wurde festgestellt, dass es der Verbraucherbewegung in der Türkei an Einfluss mangelt.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1390 –Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht 2006 wurde darauf hingewiesen, dass die Türkei sich weiter um die Anpassung an die europäischen Standards in Bezug auf die Meldung gefährlicher Produkte und den Austausch entsprechender Informationen bemühen müsse. Der Bericht betonte jedoch die beim Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher erzielten Fortschritte, beispielsweise die Umsetzung der EU-Richtlinie über Kreditkarten.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1426 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 2005 wurden Fortschritte bei der Umsetzung der nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen festgestellt, keinerlei Fortschritte jedoch bei den sicherheitsrelevanten Maßnahmen. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung sei noch nicht wirksam verbessert worden.

Bericht der Kommission [KOM(2004) 656 endg. – SEK(2004) 1201 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht 2004 wurde festgestellt, dass die Türkei einige Fortschritte bei der Umsetzung des Besitzstands für Maßnahmen gemacht hat, die nicht mit der Sicherheit zusammenhängen. Sie sollte jedoch ihre Bemühungen zur Umsetzung und Durchführung des Besitzstands im Hinblick auf die Haftung für mangelhafte Produkte fortsetzen.

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - ­SEK(2003) 1212 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht 2003 wurde festgestellt, dass die Türkei Fortschritte gemacht habe, dass sie jedoch die Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorantreiben muss.

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 2002 wurde vorgeschlagen, dass die Türkei ihre Anstrengungen auf eine weitere Angleichung an den Besitzstand und auf die effektive Durchführung der bereits umgesetzten Maßnahmen konzentrieren solle.

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 SEK(2001)1756 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2000) 713 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(1999) 513 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 1999 wurde hervorgehoben, dass die Anpassung der türkischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand langsam voranschreitet. Verbesserungen wurden insbesondere im institutionellen Bereich erwartet.

Bericht der Kommission [KOM(1998) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht 1998 hielt die Kommission fest, dass die Annahme eines Rahmengesetzes über den Verbraucherschutz im September 1995 einen großen Erfolg bei der Angleichung der Rechtvorschriften darstelle.

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Letzte Änderung: 30.12.2011

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