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Malta

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(1999) 69 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 508 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 708 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. SEK(2001) 1751 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. SEK(2002) 1407 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. SEK(2003) 1203 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In der Stellungnahme von 1999 wurde auf den geschützten Charakter der maltesischen Wirtschaft, auf die Schwierigkeit der Bewertung der Fähigkeit der maltesischen Industrie, dem Wettbewerbsdruck in der Europäischen Union (EU) standzuhalten, und auf die klare Notwendigkeit der Umstrukturierung der lokalen Industrie vor dem Beitritt hingewiesen.

Im Bericht von 1999 wurde festgestellt, dass Malta seine Industrie und seine Struktur kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) umstrukturieren muss.

In ihrem Bericht vom November 2000 vermerkte die Kommission, dass Malta bei der Festlegung einer industriepolitischen Strategie Fortschritte erzielt hatte. Die Regierung hatte Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds ergriffen.

Aus dem Bericht vom November 2001 geht hervor, dass Malta bei der Formulierung einer Industriepolitik und der Investitionsförderung weitere Fortschritte erzielte. Privatisierung und Umstrukturierung kamen dagegen langsamer voran. Was die KMU anbetrifft, so waren im Bereich der Unternehmenspolitik sowie bei der Verabschiedung von Maßnahmen, die die Unternehmensentwicklung erleichtern sollen, Fortschritte zu verzeichnen.

In dem Bericht vom Oktober 2002 wurde festgestellt, dass Malta im Bereich der Industriepolitik sowie der Politik zu Gunsten der KMU insbesondere bezüglich der Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes Fortschritte erzielt hat.

In dem Bericht vom November 2003 wird festgestellt, dass Malta den sich aus den Beitrittsverhandlungen auf den Gebieten der Industriepolitik und der Politik zugunsten der KMU ergebenden Verpflichtungen und Anforderungen nachkommt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Ziel der Industriepolitik der Gemeinschaft ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, um den Lebensstandard anzuheben und ein hohes Beschäftigungsniveau sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist sie auf Folgendes ausgerichtet: Förderung eines günstigen Umfelds für die Initiative und die Weiterentwicklung der Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Zur Umsetzung der Industriepolitik der Europäischen Gemeinschaft werden Instrumente aus mehreren Politikbereichen der Gemeinschaft eingesetzt. Dazu gehören sowohl Instrumente der Marktsteuerung (Produktspezifikation und Marktzugang, Handelspolitik, staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik) als auch Maßnahmen zur Förderung der Strukturanpassung in der Industrie (stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld, Technologie, Ausbildung usw.).

Damit die Beitrittsländer in der Lage sind, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Europäischen Union standzuhalten, müssen sie zum Zeitpunkt des Beitritts über eine hinreichend wettbewerbsfähige Industrie verfügen. Sie müssen nachweisen können, dass sie im Einklang mit Artikel 157 (vormals Artikel 130) des Vertrages über die Europäische Union eine Politik der offenen und wettbewerbsorientierten Märkte verfolgen.

BEWERTUNG

Malta entwickelt weiterhin seine Industriepolitik. Die Geschäftswelt wird besser in den Entscheidungsprozess eingebunden. Bei der Investitionsförderung sind keinerlei Fortschritte festzustellen. Der Privatisierungsprozess ist kaum vorangekommen. Malta muss seine Privatisierungen und Umstrukturierungsmaßnahmen beschleunigt vorantreiben. Die Leistungsfähigkeit der für die Privatisierung zuständigen Dienste des Wirtschaftsministeriums muss erhöht werden.

Seit der Stellungnahme aus dem Jahre 1997 hat Malta bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer Industriepolitik Fortschritte erzielt. Dieses Kapitel ist vorläufig abgeschlossen. Es wurde keine Übergangsregelung beantragt, und Malta hat seine Verpflichtungen eingehalten (siehe Bericht 2002).

Vor dem Beitritt muss Malta seine Industriestrategie sowie Privatisierung und Umstrukturierung des Schiffbausektors zum Abschluss bringen.

Im Hinblick auf die Politik zu Gunsten der KMU wurde ein Programm für die Errichtung von Technologieparks auf den Weg gebracht. Malta ist im April 2002 der europäischen Charta für Kleinunternehmen beigetreten.

Zwecks Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes wurden die für die Unterstützung von Unternehmen zuständigen Stellen rationalisiert. Die Definition der KMU entspricht noch nicht vollständig dem gemeinschaftlichen Besitzstand.

Im Anschluss an die Stellungnahme aus dem Jahre 1997 ist es Malta gelungen, seine Industriepolitik anzupassen.

Dieses Kapitel ist vorläufig abgeschlossen. Es wurde keine Übergangsregelung beantragt, und Malta hat seine Verpflichtungen eingehalten (siehe Bericht 2002). Vor dem Beitritt wird Malta seine KMU bei der Umstrukturierung sowie bei der weiteren Vereinfachung des unternehmerischen Umfeldes unterstützen müssen.

Letzte Änderung: 04.03.2004

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