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Zypern

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(93) 313 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 710 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(99) 502 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 702 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1745 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1202 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1993 vertrat die Europäische Kommission die Ansicht, dass die Integration Zyperns in den Binnenmarkt keine größeren Schwierigkeiten bereiten würde. Allerdings wurden erhebliche Schwächen in den Bereichen Technologie, Qualifikation der Arbeitskräfte und Produktionsqualität festgestellt.

Im Bericht vom November 1998 wurde anerkannt, dass die allgemeinen Grundsätze der zyprischen Industriepolitik mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union übereinstimmten; es wurde jedoch auch festgestellt, dass im Bereich der Umstrukturierung der Industrie weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich sind.

In ihrem Bericht des Jahres 1999 stellte die Kommission fest, dass im Bereich der Umstrukturierung große Anstrengungen unternommen worden waren, um Schwächen im industriellen Gefüge Zyperns auszugleichen.

Im Bericht vom November 2000 hebt sie hervor, dass einige Fortschritte im Bereich der Industriepolitik, insbesondere bei der Investitionsförderung, gemacht wurden. Bei der Privatisierung und der Umstrukturierung seien hingegen nur geringe Fortschritte erzielt worden. Der wichtigste Fortschritt im Bereich der Mittelstandspolitik war die Erleichterung des Zugangs der Unternehmen zu Finanzmitteln.

Aus dem Bericht vom November 2001 ging hervor, dass Zypern im Bereich der Investitionsförderung weitere Anstrengungen unternommen hatte. Hinsichtlich der KMU wurden Fortschritte bei der Umsetzung der Unternehmenspolitik sowie bei der Verbesserung des unternehmerischen Umfelds erzielt.

Der Bericht vom Oktober 2002 hob hervor, dass Zypern im Bereich der Industriepolitik und bei der Anpassung seiner Mittelstandspolitik weitere Fortschritte erzielt hat.

In dem Bericht vom November 2003 wird festgestellt, dass die zyprische Gesetzgebung auf dem Gebiet der Industriepolitik und der Politik zugunsten der KMU die sich aus den Beitrittsverhandlungen ergebenden Verpflichtungen erfüllt. Zypern wird jedoch aufgefordert, seine Verwaltungskapazitäten weiter zu verstärken.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Ziel der Industriepolitik der Gemeinschaft ist eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit mit Blick auf eine Anhebung des Lebensstandards und die Erhöhung der Beschäftigungsquote. Sie will ferner ein Umfeld schaffen, das die Initiative, die Entwicklung der Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft und die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen begünstigt und eine bessere Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung fördert. Zur Umsetzung der Industriepolitik werden Instrumente aus mehreren Politikbereichen der Gemeinschaft eingesetzt. Dazu gehören sowohl Instrumente der Marktsteuerung (Produktspezifikation und Marktzugang, Handelspolitik, staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik) als auch Maßnahmen zur Förderung der Strukturanpassung der Industrie (stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld, Technologie, Ausbildung usw.).

Die Industrie der Beitrittsländer muss zum Zeitpunkt des Beitritts einen gewissen Grad an Wettbewerbsfähigkeit erreicht haben, um dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Europäischen Union standhalten zu können. Die Beitrittsländer müssen nachweisen, dass ihre Politik auf die Schaffung offener und wettbewerbsfähiger Märkte entsprechend den Bestimmungen von Artikel 157 (vormals Artikel 130) des Vertrags über die Europäische Union abzielt.

BEWERTUNG DER LAGE

Zypern treibt die Umsetzung seiner Industriepolitik weiterhin voran. Sie ist hauptsächlich darauf ausgerichtet, die Umstrukturierung der traditionellen Industriezweige zu fördern, Hightech-Industrie anzusiedeln und ausländische Investitionen ins Land zu holen. Die fortschreitende Marktöffnung und der Abbau von Verwaltungsverfahren stellen einen Anreiz für Investitionen dar.

Bei der Privatisierung und der Umstrukturierung muss Zypern dafür sorgen, dass die Industriepolitik mit den Vorschriften der Gemeinschaft über staatliche Beihilfen und Wettbewerb übereinstimmt. Durch eine Änderung des Systems der staatlichen Beihilfen müssten der Unternehmergeist und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Damit Zypern aus den Strukturfonds den größtmöglichen Nutzen ziehen kann, müsste für den Zeitraum 2004-2006 ein nationaler Entwicklungsplan ausgearbeitet werden.

Seit der Stellungnahme von 1993 und dem Bericht von 1998 hat Zypern bei der Anpassung seiner Industriepolitik gute Fortschritte erzielt. Was noch aussteht, ist die Steigerung der Produktivität und die Senkung der Produktionskosten.

Dieses Kapitel wird vorläufig abgeschlossen. Es wurde keine Übergangsregelung beantragt. Zypern ist seinen Verpflichtungen nachgekommen (siehe Bericht 2002).

Was die Politik zugunsten der KMU betrifft, so hat Zypern im April 2002 die Europäische Charta der Kleinunternehmen angenommen. Es wurden Anstrengungen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds unternommen. Dies gilt insbesondere für die Erleichterung des Zugangs zu den neuen Technologien, die Förderung des Unternehmergeists in der jungen Generation und die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln. Die KMU-Definition entspricht dem Besitzstand der Gemeinschaft.

Seit dem Bericht von 1999 sind in diesem Bereich Fortschritte zu verzeichnen. Hier muss der Zugang der KMU zur Innovation erleichtert werden. Außerdem müssen die Verwaltungsstrukturen verstärkt werden und für Forschung und Technik umfangreichere Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Dieses Kapitel wird vorläufig abgeschlossen. Es wurde keine Übergangsregelung beantragt. Zypern ist seinen Verpflichtungen nachgekommen.

Letzte Änderung: 08.03.2004

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