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Rumänien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2003 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(99) 510 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission KOM(2000) 710 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1753 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1409 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1211 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1200 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2005 534 endg. - SEK(2005)1354 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

INHALT

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass Rumänien im Agrarsektor bei der Anpassung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand nur mäßige Fortschritte erzielt habe. Erhebliche Anstrengungen zur Umstrukturierung der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie wurden daher für notwendig erachtet.

Der Bericht vom November 1998 hob hervor, dass in der Landwirtschaft ermutigende Fortschritte erzielt wurden. Für die Fischerei ermittelte derselbe Bericht, dass trotz einer Reihe von Fortschritten institutioneller, rechtlicher und politischer Art weiterhin erhebliche Anpassungsanstrengungen im Hinblick auf einen Beitritt geleistet werden mussten.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurden die von Rumänien unternommenen Anstrengungen bestätigt; allerdings wurde auf die Notwendigkeit von Maßnahmen im Pflanzenschutzsektor hingewiesen. Im Fischereisektor waren seit dem vorhergehenden Bericht keine Fortschritte erzielt worden.

Im Bericht vom November 2000 wurde darauf hingewiesen, dass die Modernisierung der rumänischen Landwirtschaft erhebliche Probleme bereitete. Bei der Fischerei war die Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand nach wie vor unzureichend.

Im Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass es bei der Umstrukturierung des Agrarsektors wenig Fortschritte gegeben hatte. Im Fischereisektor wurden, insbesondere mit dem Erlass eines neuen Gesetzes über Fischereiressourcen, Fischerei und Aquakultur, wichtige Fortschritte erzielt.

Der Bericht vom Oktober 2002 ließ erkennen, dass Rumänien seine Bemühungen im Bereich der Fischerei und der Landwirtschaft fortgesetzt hatte.

Der Bericht vom November 2003 zeigte, dass die Fortschritte bei der Umstrukturierung der rumänischen Landwirtschaft durch die sehr begrenzten Management- und Verwaltungskapazitäten beeinträchtigt wurden. Im Fischereisektor waren im Vergleich zum Vorjahr nur geringe Fortschritte erzielt worden.

Dem Bericht vom Oktober 2004 war zu entnehmen, dass Rumänien bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes und beim Ausbau der Verwaltungskapazität in der Landwirtschaft und in der Fischerei zufrieden stellende Fortschritte erzielt hatte. Allerdings wurde Rumänien in dem Bericht aufgefordert, der Rechtsdurchsetzung besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Im Bericht vom Oktober 2005 wird festgestellt, dass Rumänien in der Lage sein dürfte, die Vorschriften aus dem Bereich Landwirtschaft, wenngleich in begrenztem Maße, anzuwenden. Allerdings sind in einigen Bereichen größere Anstrengungen notwendig. Für den Fischereisektor hebt der Bericht die Notwendigkeit hervor, die Fischereiaufsicht zu verbessern.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, für eine Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Das Europa-Abkommen bildet den Rechtsrahmen für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen Rumänien und der Europäischen Gemeinschaft und zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Modernisierung, Umstrukturierung und Privatisierung der rumänischen Landwirtschaft und Agroindustrie sowie bei den Pflanzenschutznormen ab. Das Weißbuch über die Staaten Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) deckt die Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinär-, Pflanzenschutz- und Futtermittelkontrollen sowie Bestimmungen für die Vermarktung der Erzeugnisse ab. Mit diesen Bestimmungen sollen der Schutz der Verbraucher, der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sowie der Tier- und Pflanzengesundheit gewährleistet werden.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst die gemeinsame Marktorganisation, die Strukturpolitik, die Abkommen mit Drittländern, die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen und die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

Das Europa-Abkommen enthält Bestimmungen über den Handel mit Fischereierzeugnissen zwischen der Gemeinschaft und Rumänien. Das Weißbuch sieht keine Maßnahmen in diesem Sektor vor.

BEWERTUNG DER LAGE

Landwirtschaft

Rumänien hat bei der Einführung der gesamten institutionellen Struktur gute Fortschritte erzielt und die beiden Zahlstellen eingerichtet. Die Einführung der Verwaltungskapazitäten hingegen ist nicht über das Planungstadium hinausgekommen. Beim Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (IVKS) stehen die Durchführungsarbeiten - trotz der Fortschritte in der Vorbereitungsphase - zum Großteil noch aus.

Im Bereich der Gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) hat Rumänien die Zahlstelle benannt. In den Bereichen Ackerkulturen und Zucker, Obst und Gemüse, Wein, Alkohol und Milch wurden Fortschritte erzielt.

Es wurde eine Generaldirektion Entwicklung des ländlichen Raums eingerichtet. Rumänien wurde eine Übergangszeit von drei Jahren bewilligt, in der Sondermaßnahmen zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raums getroffen werden können.

Im Veterinärbereich ist der Umsetzungsgrad trotz umfangreicher Änderungen auf legislativer Ebene nach wie vor unzureichend. Beim Veterinärkontrollsystem, bei der transmissiblen spongiformen Enzephalopatie (TSE), den tierischen Nebenerzeugnissen, der Tierseuchenkontrolle und der öffentlichen Gesundheit sind weitere Anstrengungen notwendig.

Fischerei

Insgesamt kommt Rumänien seinen Verpflichtungen nach und erfüllt die Anforderungen, die sich aus den Beitrittsverhandlungen ergeben. Die Bereiche Bestandsbewirtschaftung, Flottenmanagement, Überwachung und Kontrolle, Strukturmaßnahmen und Marktpolitik sind noch verbesserungsbedürftig. Rumänien muss seine administrativen und operativen Kapazitäten ausbauen und die Einrichtungen, die für die Durchführung der strukturpolitischen Maßnahmen und die Erzeugerorganisationen zuständig sind, konsolidieren.

Letzte Änderung: 10.02.2006

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