EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Lettland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2005 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 704 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(99) 506 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM (2000) 706 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000)700 endg. - SEK (2001) 1749 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Europäischen Kommission [KOM(2002)700 endg. - SEK(2002) 1405]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass Lettland trotz der Fortschritte, die bei der Durchführung der im Weißbuch über die Länder Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt aufgeführten Maßnahmen erzielt wurden, noch erhebliche Anstrengungen bei der Anpassung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand unternehmen musste. Sie forderte insbesondere, in folgenden Bereichen Anstrengungen zu unternehmen:

  • Durchführung und Durchsetzung der Vorschriften in den Bereichen Tier- und Pflanzenschutz sowie Ausbau und Modernisierung der Betriebe auf EU-Standard. Dies ist besonders wichtig in Bezug auf die Überwachungs- und Kontrollsysteme zum Schutz der Außengrenzen der EU;
  • Stärkung der Verwaltungsstrukturen, damit die Verwaltung die notwendigen Kapazitäten hat, um die Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durchzuführen und durchzusetzen;
  • weitere Umstrukturierung der Land- und Ernährungswirtschaft zur Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit.

Die Kommission stellte außerdem fest, dass Lettland nur eine begrenzte Anzahl GAP-Mechanismen anwendete, dass eine grundlegende Reform dieses Sektors notwendig war und dass zur Vorbereitung des Beitritts zur EU mittelfristig beträchtliche Anstrengungen erforderlich sein würden.

Im Fischereisektor bekräftigte die Kommission, dass die erforderliche Modernisierung und die Übernahme der einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft große Anstrengungen erforderten, mittelfristig jedoch in diesem Sektor keine größeren Probleme zu erwarten sein dürften.

Der Bericht vom November 1998 stellte fest, dass in der Agrarpolitik auf allen vorstehend und in der Stellungnahme genannten Gebieten Fortschritte gemacht und die Rechtsvorschriften nach den Vorgaben der Beitrittspartnerschaft weiter angepasst wurden. Im Fischereisektor hat Lettland seine Anstrengungen fortgesetzt und insbesondere spezifische Programme angenommen.

Der Bericht vom Oktober 1999 unterstrich, dass die Privatisierung landwirtschaftlicher Nutzflächen gut fortgeschritten war. In den anderen Bereichen (Rechtsangleichung, Umsetzung der Auflagen in den Bereichen Tier- und Pflanzenschutz, Stärkung der Verwaltungsstrukturen und Umstrukturierung der Agro-Nahrungsmittelindustrie) waren noch erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich. Im Bereich der Fischerei muss Lettland seine Bemühungen intensivieren, um die Wettbewerbsfähigkeit seiner Flotte zu steigern und die Übernahme der Marktinterventionsmechanismen der Gemeinsamen Fischereipolitik vorzubereiten.

Aus dem Bericht vom November 2000 ging hervor, dass Lettland bei der Angleichung seiner Agrarvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand Fortschritte gemacht hatte. Im Fischereisektor hat Lettland zwar die Angleichung vorangetrieben, doch es sind noch weitere Arbeiten erforderlich.

Im Bericht vom November 2001 wurde festgestellt, dass im Bereich der Agrarpolitik keine wesentliche Änderung stattgefunden hatte. Im Pflanzenschutz und im Veterinärwesen waren jedoch Fortschritte gemacht worden.

In der Fischerei wurde die Rechtsangleichung fortgesetzt. So wurde 2001 eine Verordnung über die Anlandungen und Verkäufe von Fischen, den Transport der Fischereierzeugnisse sowie die Lager- und Produktionsräume verabschiedet. Bei den Verwaltungskapazitäten sind Fortschritte festgestellt worden wie die Verstärkung der Behörde für den Schutz der Meeresumwelt und die Intensivierung der Kontrollen. Außerdem wurden Rechtsvorschriften über die Vermessung der Fischereifahrzeuge und die Schaffung eines Registers für Fischereifahrzeuge in der Nationalen Fischereibehörde erlassen. Schließlich hat sich bei Lettlands Politik der staatlichen Beihilfen im Fischereisektor nichts geändert.

Im Bericht vom Oktober 2002 wird darauf hingewiesen, dass Lettland seine Bemühungen im Agrarbereich fortgesetzt hat. In der Fischerei beziehen sich die unternommenen Bemühungen hauptsächlich auf die Verwaltung der Ressourcen, die Überwachung und die Kontrolle.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, für eine Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Das Europa-Abkommen bildet den Rechtsrahmen für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen Lettland und der Europäischen Gemeinschaft und zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Modernisierung, Umstrukturierung und Privatisierung der lettischen Landwirtschaft und Agro-Nahrungsmittelindustrie sowie bei den Pflanzenschutznormen ab. Das Weißbuch über die Staaten Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) deckt die Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinär-, Pflanzenschutz- und Futtermittelkontrollen sowie Bestimmungen für die Vermarktung der Erzeugnisse ab. Mit diesen Rechtsvorschriften sollen der Schutz der Verbraucher, der öffentlichen Gesundheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit gewährleistet werden.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst eine gemeinsame Marktorganisation, strukturpolitische Maßnahmen, Abkommen mit Drittländern, die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen und die wissenschaftliche Forschung zur Unterstützung dieser Tätigkeiten.

Das Europa-Abkommen enthält Bestimmungen über den Handel mit Fischereierzeugnissen mit der EU. Im Weißbuch sind für die Fischerei keine Maßnahmen vorgesehen.

BEWERTUNG DER LAGE

Agrarpolitik

Der Anteil der Landwirtschaft an der Bruttowertschöpfung belief sich im Jahre 2001 auf 4,7% und der Anteil der Beschäftigung in der Landwirtschaft auf 15,1% der Gesamtbeschäftigung. Der Handelsbilanzüberschuss zu Gunsten der Gemeinschaft ist von 151,6 Mio. EUR im Jahre 1999 auf 193,2 Mio. EUR im Jahre 2000 gestiegen. Aus dem staatlichen Haushalt wurden 40,07 Mio. EUR für die Landwirtschaft bereitgestellt.

  • Horizontale MaßnahmenDie Zahlstelle dürfte rasch eingerichtet werden. Im Bereich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen, des biologischen Landbaus und der Qualitätspolitik müssen weitere Bemühungen unternommen werden.
  • Gemeinsame MarktorganisationenLettland muss noch einschlägige Rechtsvorschriften ausarbeiten bzw. sie in bestimmten Sektoren anpassen. Der Dienst für die Unterstützung des ländlichen Raums ist noch nicht voll operationell.
  • Ländliche Entwicklung und ForstwirtschaftDie Ausarbeitung des Programms zur ländlichen Entwicklung muss fortgesetzt werden.Bei der Bodenreform sind die Fortschritte zu langsam.
  • Veterinärwesen und Pflanzenschutz einschließlich LebensmittelsicherheitDie Übernahme und Umsetzung des rechtlichen Besitzstandes müssen beschleunigt werden.Im Bereich Tierschutz ist die Angleichung der Rechtsvorschriften praktisch abgeschlossen. Weitere Bemühungen sind in den Bereichen Tiergesundheit, Grenzkontrollen, insbesondere Teilnahme am ANIMO-Programm, Schutz der öffentlichen Gesundheit und Behandlung tierischer Abfälle zu unternehmen. Lettland muss auch den Rechtsrahmen für die Tierernährung übernehmen.Im Pflanzenschutzsektor sind die Übernahme und Umsetzung der Rechtsvorschriften recht weit fortgeschritten, obwohl bei Saatgut sowie der Registrierung der Einführer und Erzeuger noch weitere Bemühungen erforderlich sind. Auch müssen die Änderungen der Verwaltungsstrukturen abgeschlossen und die Kontrollverfahren an den Grenzen angewendet werden.Im Bereich Lebensmittelsicherheit wurden beträchtliche Fortschritte erzielt. Die zuständigen Stellen müssen umstrukturiert werden.

Seit der Stellungnahme von 1997 hat Lettland Fortschritte gemacht. Die Verhandlungen gehen weiter. Das Land muss insbesondere den Besitzstand vollständig übernehmen und seine Verwaltungskapazitäten verstärken.

Fischerei

Lettland muss die Angleichung der Rechtsvorschriften bei den Strukturmaßnahmen und der Marktpolitik abschließen. Außerdem muss das Land seine Verwaltungskapazitäten verstärken.

Seit der Stellungnahme von 1997 sind Fortschritte gemacht worden, wobei Lettland seine Verpflichtungen teilweise erfüllt hat. Die Sprotte ist auf die Liste der Arten gesetzt worden, für die Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik gelten, und es wurde eine besondere Bewirtschaftungsregelung für die Rigaer Bucht gewährt.

Letzte Änderung: 13.01.2003

Top