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Rumänien

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2003 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 702 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 510 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 710 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommmission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1211 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2003) 1200 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2005) 1354 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 hatte die Europäische Kommission die Auffassung vertreten, dass Rumänien in allen Bereichen der Sozialpolitik erheblich im Rückstand sei, insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, öffentliche Gesundheit sowie Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik. Weiter gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass sowohl bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und beim Ausbau der öffentlichen Verwaltung als auch bei der Schaffung wirksamer Strukturen zur Durchsetzung der Vorschriften noch viel getan werden müsse, wenn Rumänien in die Lage versetzt werden solle, die mit einer EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen im Bereich der Sozialpolitik einzulösen.

Seit dem Bericht vom November 1998 stellt die Kommission in ihren Jahresberichten fest, dass die Reform nach wie vor insgesamt schleppend verlaufe und dass nur wenige Fortschritte zu verzeichnen seien.

In ihrem Bericht von 2003 bestätigt die Kommission, dass Rumänien im Allgemeinen die Anforderungen aus den Beitrittsverhandlungen in dem Bereich Beschäftigung und Soziales erfüllt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen.

Im Bericht vom Oktober 2004 heißt es, dass die Verhandlungen über dieses Kapitel vorläufig abgeschlossen sind und Rumänien keine Übergangsbestimmungen beantragt hat. Generell hält das Land die Verpflichtungen ein und erfüllt die Anforderungen, die sich aus den Beitrittsverhandlungen im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung ergeben.

Um die Beitrittsvorbereitungen abzuschließen, sollte Rumänien seine Anstrengungen künftig auf die Vollendung der Rechtsangleichung in den Teilbereichen des Arbeitsrechts, auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Chancengleichheitsfragen, auf die Förderung des sozialen Dialogs und auf die Verbesserung des Gesundheitszustands seiner Bevölkerung richten.

Im Bericht von 2005 wird festgestellt, dass Rumänien insgesamt die aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen in den Bereichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Beschäftigungspolitik, soziale Sicherung und Bekämpfung von Diskriminierungen erfüllt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Neben den verschiedenen speziellen Aktionsprogrammen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit und des Europäischen Sozialfonds, umfassen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer sowie Tabakerzeugnisse.

In allen diesen Bereichen setzen die Rechtsvorschriften der Union Mindestnormen mit Schutzklauseln für die am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten fest.

Darüber hinaus sind der soziale Dialog und die Konsultation der Sozialpartner auf europäischer Ebene in Artikel 138 und 139 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorgesehen.

BEWERTUNG DER LAGE

Rumänien kommt mit seinen Reformen in der Beschäftigungspolitik nur schleppend voran.

Die offizielle Arbeitslosenquote lag Anfang 2000 bei ca. 8 %, die verdeckte Arbeitslosigkeit ist jedoch hoch. Außerdem stellt die Langzeitarbeitslosigkeit in Rumänien ein gravierendes Problem dar, wobei es erhebliche regionale Unterschiede gibt. Im Bericht von 2003 wird auf dieselben Probleme sowie auf den Anstieg der Arbeitslosenquote auf 8,4 % im Jahr 2002 verwiesen. Rumänien wird außerdem aufgefordert, das Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose zur Verbesserung der Vermittelbarkeit zu erhöhen. Im Bericht für 2004 wird festgestellt, dass die Arbeitslosenquote 2003 bei 6,6 % lag, was einem Rückgang gegenüber 2002 entspricht.

Rumänien und die Kommission haben im Oktober 2002 ein gemeinsames Dokument zur Bewertung der Beschäftigungsprioritäten unterzeichnet. Im Jahr 2002 wurde der erste nationale Aktionsplan des Landes angenommen. Er gilt für den Zeitraum von August 2002 bis Dezember 2003. Der zweite nationale Aktionsplan für Beschäftigung für den Zeitraum 2004-2005 wurde Anfang 2004 genehmigt, eine nationale Beschäftigungsstrategie für den Zeitraum 2004-2006 im August 2004. Ein erster Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Beschäftigungsprioritäten wurde der Kommission im April 2004 vorgelegt.

Dem Bericht von 2005 zufolge müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um ethnische Minderheiten, vor allem die Roma, in den Arbeitsmarkt zu integrieren und um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen Rumäniens zu verbessern.

Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurden in den Jahren 1997, 1998 und 1999 zwar Fortschritte erzielt - insbesondere, was die Zahl der umgesetzten Richtlinien anbelangt -, doch bleibt noch viel zu tun. Im Bericht von 2000 wurde in der Tat festgestellt, dass während des Berichtszeitraums keine signifikanten Fortschritte erzielt wurden.

Im Bericht von 2003 wird darauf hingewiesen, dass im Bereich Arbeitsschutz sichtliche Fortschritte erzielt wurden, indem im Dezember 2002 zur Übernahme von 20 Richtlinien über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz eine Überarbeitung der allgemeinen Arbeitsschutznormen erfolgte. Außerdem wurde die Leistungsfähigkeit des Arbeitsaufsichtsamts verbessert. So gibt es seit 2002 ein nationales Schulungsprogramm für Mitarbeiter der Arbeitsaufsicht, das im Jahr 2003 fortgeführt wurde. Der Bericht für 2004 verweist auf die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zuständigen Ministerien und die Weiterführung der Sensibilisierungskampagnen und Schulungsmaßnahmen für Arbeitsaufsichtsbeamte. Jedoch ist trotz dieser positiven Entwicklungen die Rechtsangleichung im Bereich der Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen und im Bereich der neuesten Rechtsvorschriften über Asbest und physikalische Einwirkungen (Vibrationen, Lärm und elektromagnetische Felder) noch nicht abgeschlossen.

Im Bericht von 2005 wird festgestellt, dass neuere Bestandteile des Besitzstands, die sich auf die Vibrations-, Lärm- und Asbestbelastung von Arbeitnehmern beziehen, noch umgesetzt werden müssen.

Aus dem Bericht von 2000 geht hervor, dass die grundlegenden Vorschriften im Bereich Chancengleichheit inzwischen erlassen wurden. Im gleichen Bericht wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Harmonisierung mit den spezifischen Richtlinien zum Zugang zur Beschäftigung, zur Beweislast und zu Sicherheit und Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen noch aussteht. Bei der Umsetzung des nationalen Plans für Chancengleichheit wurden 2002 durch die Aufstellung eines einschlägigen nationalen Schulungsprogramms für die Mitarbeiter der zentralen und regionalen Abteilungen des Arbeitsministeriums Fortschritte erzielt. Im Laufe des Jahres 2002 wurde außerdem die Richtlinie über Beweislast übernommen. Die Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Besitzstands im Bereich des Mutterschutzes am Arbeitsplatz wurden 2003 genehmigt und eine umfangreiche Änderung des Gesetzes über die Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt Ende 2003 angenommen. Die Umsetzung des nationalen Aktionsplans für Chancengleichheit wurde fortgesetzt, auch wurden einschlägige Sensibilisierungskampagnen für die Öffentlichkeit durchgeführt. Diese Art von Maßnahmen muss fortgeführt werden.

Dem Bericht von 2005 zufolge wurde im Bereich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern der Großteil des Besitzstands umgesetzt. Weitere Angleichungen sind jedoch im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung erforderlich. Rumänien muss garantieren, dass das Staatliche Gleichstellungsamt ordnungsgemäß arbeiten kann und langfristig tragfähig und unabhängig bleibt.

Im Bereich der öffentlichen Gesundheit ist das neue Sozial- und Krankenversicherungssystem am 1. April 1999 in Kraft getreten.

Auch im Laufe des Jahres 2002 waren einige Entwicklungen festzustellen. Im November 2002 wurde ein Gesetz über Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/AIDS verabschiedet. Außerdem wurden 2002 weitere Rechtsvorschriften angenommen, um die Reform des Gesundheitswesens voranzutreiben. Zu ihrer vollständigen Umsetzung sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Im Jahr 2004 wurde ein nationaler Aktionsplan für den Ausbau des nationalen Systems zur Überwachung übertragbarer Krankheiten genehmigt und eine nationale Strategie für die Gesundheitsversorgung erarbeitet. Auch wurde, was die Bekämpfung des Tabakkonsums betrifft, der gemeinschaftliche Besitzstand im Juni 2004 in die rumänischen Rechtsvorschriften übernommen.

Im Bericht von 2005 wird daran erinnert, dass die Rechtsvorschriften über menschliches Blut, menschliches Gewebe und menschliche Zellen noch umgesetzt werden müssen, und dass der Bekämpfung des Handels mit menschlichen Eizellen besondere Aufmerksamkeit gezollt werden sollte. Auch muss Rumänien noch ein mit dem europäischen System in Einklang stehendes nationales System zur Überwachung übertragbarer Krankheiten entwickeln. Der Zugang zur Gesundheitsfürsorge, einschließlich der Prävention, sollte für alle Bürger sichergestellt werden, um den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern. Das nach wie vor bestehende Problem von Misshandlungen in psychiatrischen Kliniken muss umgehend in Angriff genommen werden.

Der soziale Dialog kam 1997 auf nationaler Ebene durch ein Gesetz zur Regelung des Wirtschafts- und Sozialrats in Gang. Auch auf regionaler und lokaler Ebene wurden Stellen eingerichtet, in denen die Sozialpartner zusammenarbeiten. Deren Rolle wurde durch Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften gestärkt. Trotz dieser Fortschritte überwiegen aufgrund der traditionellen Verhaltensmuster und der Schwäche der unabhängigen Arbeitgeberverbände nach wie vor dreiseitige Absprachen und Vereinbarungen.

In einem neuen Gesetz vom Februar 2003 wird ein Rahmen für die Gründung, Organisation und Arbeitsweise der Gewerkschaften festgelegt. Zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaftsverbänden wurde ein einjähriger Tarifvertrag für 2003 geschlossen. Mit dem Gesetz vom März 2003 wurde außerdem die Rolle des Wirtschafts- und Sozialausschusses als beratendes Gremium gestärkt und sein Arbeitsbereich erweitert. Die überarbeitete Verfassung, die im Oktober 2003 genehmigt wurde, stärkt die Rolle des dreiseitigen Wirtschafts- und Sozialrats als Beratungsinstanz noch zusätzlich.

Viel versprechende Maßnahmen zur Förderung des bilateralen sozialen Dialogs sowie zur Stärkung der Rolle der Sozialpartner wurden ergriffen, dennoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die unabhängigen bilateralen Verhandlungen in den Unternehmen sowie auf Sektor- und Regionalebene zu konsolidieren.

Im Bericht von 2005 wird festgestellt, dass generell weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um sowohl den trilateralen als auch den autonomen bilateralen sozialen Dialog insbesondere auf Branchen- und Sektorebene zu fördern und die Kapazitäten der Sozialpartner und vor allem der Arbeitgeber für die Umsetzung des Besitzstands zu verbessern.

Im Bereich Arbeitsrecht wurde im Jahr 2000 ein Gesetz über Arbeitskonflikte verabschiedet. In den Jahren 2001 und 2002 konnten keine Fortschritte festgestellt werden, da die Annahme des neuen Arbeitsgesetzbuchs noch nicht erfolgt war. Durch das Inkrafttreten des Arbeitsgesetzbuches im März 2003 konnten große Fortschritte im Bereich des Arbeitsrechts erzielt werden. Zur Umsetzung großer Teile des Besitzstandes müssen allerdings noch Durchführungsvorschriften erlassen werden, und es sind noch weitere Anpassungen erforderlich, um die Vereinbarkeit mit den Richtlinien über Massenentlassungen, Jugendarbeitsschutz und den Übergang von Unternehmen zu gewährleisten. Im Bericht 2004 wird auf einige Fortschritte verwiesen, insbesondere beim Übergang von Unternehmen und der Sensibilisierung für das neue Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsgesetzbuch wurde im Juni 2005 geändert, auch wurden neue Rechtsvorschriften, insbesondere bezüglich der Europäischen Betriebsräte, genehmigt. Die Übernahme des Besitzstands muss in den Bereichen vervollständigt werden, die noch nicht im Arbeitsgesetzbuch erfasst sind (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, Entsendung von Arbeitnehmern, sektorale Arbeitszeit usw.).

Der Bericht für 2005 erinnert außerdem daran, dass die Umsetzung der neueren Rechtsvorschriften des Besitzstands (Richtlinien zum Statut der Europäischen Gesellschaft bzw. der Europäischen Genossenschaft sowie Richtlinie zu Information und Anhörung) noch aussteht.

Auch die Anstrengungen zur Verbesserung der Verwaltungskapazitäten der Arbeitsaufsichtsbehörde sind fortzusetzen.

Zur Förderung der sozialen Eingliederung wurden auf lokaler Ebene in 41 Bezirken und in Bukarest Ausschüsse zur Bekämpfung der Armut eingesetzt, außerdem haben die Bezirke mehrheitlich Pläne zur Armutsbekämpfung aufgestellt.

Die Kommission und Rumänien haben einen Kooperationsprozess eingeleitet, der das Land auf die Teilnahme am Prozess der sozialen Eingliederung nach dem Beitritt vorbereiten soll. Im Rahmen dieses Prozesses werden die Probleme der sozialen Ausgrenzung ermittelt und politische Abhilfemaßnahmen konzipiert.

Im Bericht für 2004 wird daran erinnert, dass bei der Ermittlung der im Bereich der sozialen Eingliederung zu bewältigenden Herausforderungen große Fortschritte erzielt wurden, d. h. bei Kindern, die eine staatliche Einrichtung verlassen, bei arbeitslosen Jugendlichen, bei Familienangehörigen von Landwirten, bei Rentnern, Obdachlosen und Roma. Das Armutsniveau ist weiterhin hoch, jedoch im Vergleich zu den Vorjahren leicht rückläufig.

Inzwischen wurde das gemeinsame Memorandum zur sozialen Eingliederung, das die wichtigsten Herausforderungen und angemessene politische Reaktionen zur Förderung der sozialen Eingliederung erfassen soll, erstellt. Auf der Grundlage dieses Memorandums sollen eine integrierte Strategie und ein nationaler Aktionsplan zur sozialen Eingliederung ausgearbeitet werden. Die vorrangigen Ziele dieser Strategie und dieses Plans sollten darauf gerichtet sein, die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter aus der Subsistenzwirtschaft herauszuführen, die Schattenwirtschaft zu reduzieren, die Schulbesuchsquote zu erhöhen und diskriminierendes Verhalten gegenüber benachteiligten Gruppen wie z. B. der Roma-Minderheit oder Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen. Im Bericht von 2005 wird präzisiert, dass für die vollständige Umsetzung von Strategie und Plan nachhaltige Bemühungen erforderlich sind; insbesondere sollten die Verwaltungskapazitäten des Arbeitsministeriums gestärkt werden.

Was die Bekämpfung der Diskriminierung betrifft, so stellen die derzeitigen Rechtsvorschriften einen wichtigen Fortschritt dar, es sind jedoch noch einige Anpassungen erforderlich. Der nationale Rat für die Bekämpfung der Diskriminierung hat seine Arbeit im letzten Quartal des Jahres 2002 aufgenommen und sich seitdem mit 450 Fällen beschäftigt. Seine Leistungsfähigkeit könnte noch verbessert werden.

Im Bericht für 2004 heißt es, dass die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung geändert wurden und vor allem Definitionen der mittelbaren Diskriminierung, der Mehrfachdiskriminierung und der Viktimisierung aufgenommen wurden, um die Unterstützung für die Opfer zu verbessern.

Dem Bericht von 2005 zufolge muss in Rumänien die Rechtsangleichung insbesondere im Hinblick auf die Verlagerung der Beweislast noch fortgesetzt werden. Auch die Verwaltungskapazitäten des Nationalen Rates für die Bekämpfung von Diskriminierung sollten insgesamt ausgebaut werden. Trotz viel versprechender Bemühungen muss die Lage der Roma-Minderheit noch erheblich verbessert werden.

Die Regierung hat im Februar 2003 im Bereich Sozialschutz auf Bezirks- und Gemeinderatsebene spezialisierte Strukturen eingerichtet, die für die soziale Fürsorge im Bereich Familie und Kinder, Alleinstehende, ältere Menschen, Behinderte und andere Menschen in Not zuständig sind. Der Erfolg dieser Strukturen hängt von den bereitgestellten Mitteln und dem zur Verfügung gestellten qualifizierten Personal ab. Im Jahr 2004 wurden in beträchtlichem Umfang Rechtsvorschriften, vor allem zur Organisation des Systems der Sozialdienste, verabschiedet. Ferner wurde das Sozialprogramm für 2003-2004 genehmigt. Es konsolidiert die Sozialpolitik der Regierung und fördert die soziale Solidarität. Seit 2000 haben sich die Staatsausgaben im Sozialbereich, einschließlich Bildung und Wohnungswesen, erhöht. Im Bericht von 2005 wird daran erinnert, dass ausreichende Mittel für die Umsetzung des Dezentralisierungsprozesses sicherzustellen sind. Darüber hinaus sollte der Zugang zu Sozialhilfeleistungen, vor allem für die Roma-Minderheit, verbessert werden. Eine große Herausforderung besteht weiterhin im Rentenbereich, wo die langfristige finanzielle Tragfähigkeit des rumänischen Rentensystems sicherzustellen ist.

Wie in der Stellungnahme vom Juli 1997 ausgeführt und im Bericht vom November 2000 bekräftigt, muss Rumänien noch größere Anstrengungen unternehmen, um die Funktionsfähigkeit seiner Verwaltung und insbesondere derjenigen Stellen zu verbessern, die für die Durchführung der meisten sozialpolitischen Maßnahmen zuständig sind, so in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, öffentliche Gesundheit, Arbeitsmarkt und Beschäftigungsförderung. Dies trifft, trotz erzielter Fortschritte, auch für das Jahr 2003 zu. Ebenso wird im Bericht für 2004 und für 2005 betont, dass weiterhin Anstrengungen erforderlich sind, um die Verwaltungskapazität in Bezug auf Management und Durchführung des Europäischen Sozialfonds zu stärken.

Letzte Änderung: 04.01.2006

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