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Bodenpolitik in Entwicklungsländern

In den Entwicklungsländern kommt der Bodenpolitik eine besondere Bedeutung zu. Die Bewirtschaftung von Grund und Boden im ländlichen Raum schafft Einkommen, Arbeitsplätze und Ausfuhrerlöse. Somit trägt die Europäische Union (EU) zur Durchführung einer ausgewogenen und gerechten Landreform bei.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 19. Oktober 2004 – EU-Leitlinien für die Unterstützung bei der Planung und Reform der Bodenpolitik in Entwicklungsländern [KOM(2004) 686 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) unterstützt die bodenpolitischen Reformprozesse der Entwicklungsländer. Zu diesem Zweck legt die Kommission Leitlinien vor, die als Richtschnur für die Maßnahmen der Kommission und der EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich gelten sollen.

Aus der Landreform hat sich eine Politik im Hinblick auf die Verteilung der Landressourcen und die Landnutzung entwickelt. Diese Reformen wirken sich auf mehrere Bereiche aus, etwa die Bekämpfung der Armut, Umweltmanagement, Regulierung der Bodenmärkte, gute Regierungsführung und die Demokratie. Sie müssen sich auf einen nationalen Konsens stützen, der von Organisationen des ländlichen Raums unterstützt wird.

Unterstützung der Bodenpolitik

Die EU unterstützt bestimmte Aspekte der bodenpolitischen Reformen, um

  • den Schutz der Bodenrechte mithilfe funktionierender Institutionen und durch Berücksichtigung der traditionellen und informellen Grundbesitzsysteme zu garantieren;
  • die bestehenden Praktiken und Regeln sowie Konfliktfälle und Übertragungsweisen der Böden zu analysieren;
  • innovative Systeme für den Zugang zu Land zu schaffen, die über die Zuteilung von Landrechten hinausgehen, und die die Dorf-, Familien- oder Einzelrechte berücksichtigen;
  • die Reform der Bodenverwaltung zu unterstützen, insbesondere durch die Einrichtung einfacher und transparenter Verfahren, die Möglichkeit bei Streitigkeiten Rechtsmittel einzusetzen und für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit;
  • die Pachtmärkte zu unterstützen, die die ärmere Bevölkerung zugänglicher für sind und den Risiken eines landwirtschaftlichen Betriebs weniger ausgesetzt sind. Für eine derartige Maßnahme ist ein angepasstes Vertragsrecht Voraussetzung.

Entwicklungshilfe

Die öffentliche Entwicklungshilfe, die durch die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten geleistet wird, kann zur Unterstützung der öffentlichen Debatte, für die Vorbereitung und für die Durchführung von Reformen genutzt werden. Sie soll auch zur Einrichtung thematisch orientierter Projekte (Forschung, Umwelt, soziale Entwicklung) und von Maßnahmen für die Evaluierung der Reformen beitragen.

Die nationalen Reformprozesse müssen auch die Zivilgesellschaft und die Minderheitengruppen im Rahmen eines partizipativen Prozesses einbeziehen. Außerdem müssen die Reformen vorrangig auf die Bereiche abzielen, in denen noch große Ungleichheiten bestehen.

Die EU muss auch zur Bildung von Partnerschaften beitragen, um gemeinsame Ansätze zu fördern und Erfahrungen auszutauschen, aber auch, um die Koordinierung mit internationalen Gebern zu erleichtern.

Um effizient zu sein, muss die europäische Finanzhilfe bestimmte Grundsätze befolgen:

  • sie muss maßgeschneiderte Lösungen einsetzen, die eng auf die gesellschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen vor Ort abgestimmt sind,
  • sie muss Partnerschaften mit den zuständigen öffentlichen Behörden und den Akteuren der Zivilgesellschaft gründen;
  • sie muss einen regelmäßigen politischen Dialog führen und die Koordinierung der zuständigen Behörden anregen;
  • sie muss langfristige Prozesse unterstützen;
  • sie muss das Gleichheitsprinzip zwischen Männern und Frauen bei der Kontrolle und Nutzung der Bodenressourcen erhalten;
  • sie muss Informations- und Sensibilisierungskampagnen durchführen;
  • sie muss die Forschung unterstützen;
  • sie muss benachteiligte Bevölkerungsgruppen schützen, insbesondere indigene Völker.

Letzte Änderung: 26.10.2010

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