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EU-Drogenstrategie (2005-2012)

Im Dezember 2004 hat der Europäische Rat die EU-Drogenstrategie für den Zeitraum 2005-2012 verabschiedet. Sie soll einen umfassenden Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens gewährleisten und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Drogenprävention ergänzen. Durch die Bekämpfung der Drogenherstellung und des internationalen Drogenhandels sowie durch eine Stärkung der Koordinationsmechanismen der Europäischen Union, mit der dafür gesorgt wird, dass sich die Maßnahmen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene gegenseitig ergänzen, soll die Strategie der Öffentlichkeit zudem ein hohes Maß an Sicherheit bieten.

RECHTSAKT

Vermerk des Rates vom 22. November 2004 zur EU-Drogenstrategie (2005-2012) [15074/04 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] (pdf).

ZUSAMMENFASSUNG

Der Rat zeigt zwei allgemeine Ziele der Drogenbekämpfung auf:

  • die Europäische Union (EU) ist bestrebt, zu einem hohen Maß an Gesundheitsschutz, Wohlergehen und sozialem Zusammenhalt beizutragen, indem sie die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Vermeidung bzw. Verringerung des Drogenkonsums, der Drogenabhängigkeit sowie der drogenbedingten Gesundheitsschäden und Risiken für die Gesellschaft ergänzt;
  • die EU und ihre Mitgliedstaaten sind bestrebt, ein hohes Maß an Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten und ergreifen dazu Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogenherstellung, des grenzüberschreitenden Drogenhandels sowie der Abzweigung chemischer Grundstoffe und intensivieren die Präventivmaßnahmen gegen Drogenstraftaten durch wirksame Zusammenarbeit im Rahmen eines gemeinsamen Konzepts.

Die Strategie umfasst zwei Handlungsschwerpunkte – die Reduzierung der Nachfrage und des Angebots – und zwei bereichsübergreifende Themen – internationale Zusammenarbeit und Forschung sowie Information und Evaluierung.

Handlungsschwerpunkt: Reduzierung der Nachfrage

Im Bereich der Nachfragereduzierung wurden folgende Prioritäten ermittelt:

  • verbesserter Zugang zu Drogenpräventionsprogrammen und Verbesserung ihrer Wirksamkeit sowie verstärkte Aufklärung über diese Programme;
  • verbesserter Zugang zu Frühinterventionsprogrammen (Maßnahmen);
  • verbesserter Zugang zu gezielten bzw. breit gefächerten Therapieprogrammen;
  • verbesserter Zugang zu Leistungen zur Prävention und Behandlung von HIV/AIDS.

Handlungsschwerpunkt: Reduzierung des Angebots

Im Bereich der Angebotsreduzierung wurden folgende Prioritäten ermittelt:

  • Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU sowohl in strategischer Hinsicht als auch auf Ebene der Kriminalprävention;
  • Intensivierung einer wirksamen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Strafverfolgung durch die Nutzung bestehender Instrumente und Regelungsrahmen;
  • Unterbindung der illegalen Ein- und Ausfuhr von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, auch in das Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, die gleiche Interessen haben und/oder mit den gleichen drogenbedingten Problemen zu kämpfen haben, in den Bereichen Rechtsdurchsetzung, strafrechtliche Ermittlungen und Kriminaltechnik;
  • Intensivierung der Bemühungen im Strafverfolgungsbereich gegenüber Drittländern, insbesondere Erzeugerländern und Regionen entlang der Schmuggelrouten.

Schwerpunkte bilden die Drogenherstellung, der grenzüberschreitende Drogenhandel (innerhalb der EU), die in diese Aktivitäten verwickelten kriminellen Netze und die damit verbundene Schwerkriminalität. Zudem muss der Drogenfluss aus der EU in Drittländer eingeschränkt werden.

Zur Reduzierung des Angebots sind viele Instrumente und Regelungsrahmen geschaffen worden, so der Rahmenbeschluss zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels, die gemeinsamen Ermittlungsgruppen, der Europäische Haftbefehl, Europol und Eurojust, die zentrale Meldestelle (Financial Intelligence Unit), die Maßnahmen zur Einziehung von Vermögenswerten sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität mit seinen zugehörigen Protokollen.

Bereichsübergreifendes Thema: Internationale Zusammenarbeit

Im Hinblick auf die Außenbeziehungen sind folgende Prioritäten ermittelt worden:

  • Koordiniertes, wirksames und stärker wahrnehmbares Auftreten der Union in internationalen Organisationen und Gremien zur Verbesserung und Förderung eines ausgewogenen Konzepts zur Bewältigung des Drogenproblems;
  • Besondere Bemühungen gegenüber den Bewerberländern und den potenziellen Bewerberländern wie den Ländern des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses;
  • Unterstützung von Drittländern einschließlich der EU-Nachbarländer und der wichtigsten Erzeuger- und Transitländer bei einer wirksameren Reduzierung von Drogennachfrage und -angebot sowohl durch engere Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten als auch durch Einbeziehung der Drogenproblematik in den allgemeinen GASP-Dialog und die Entwicklungszusammenarbeit. Neue Kooperationsabkommen zwischen der EU und Drittländern sollten weiterhin eine besondere Klausel über die Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung beinhalten.

Bereichsübergreifendes Thema: Information, Forschung und Evaluierung

Im Bereich der Information und Forschung wurden folgende Prioritäten ermittelt:

  • Verbesserung der EU-Wissensinfrastruktur im Drogenbereich und Konsolidierung der im Zeitraum 2000-2004 entwickelten Drogeninformationssysteme und -instrumente unter umfassender Einbeziehung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und von Europol;
  • Jeder EU-Aktionsplan sollte auf EU-Ebene zu unterstützende vorrangige Forschungsthemen enthalten, wobei der raschen Entwicklung der Drogenproblematik Rechnung zu tragen ist.

Damit eindeutige Aussagen über die Vorzüge und Unzulänglichkeiten der auf EU-Ebene laufenden Maßnahmen und Tätigkeiten getroffen werden können, sieht die EU-Drogenstrategie 2005-2012 vor, dass die Evaluierung auch weiterhin fester Bestandteil eines drogenpolitischen Konzepts der EU sein sollte.

Koordinierung

Die Aktionspläne sollten Initiativen einschließen, die zur weiteren Einführung eines europäischen Koordinierungsmechanismus beitragen werden. Innerhalb der EU sollte die Koordinierung der Drogenpolitik von der horizontalen Drogengruppe des Rates (GDH) übernommen werden, deren Aufgabe es ist, eine klare und zusammenhängende Drogenpolitik zur Verabschiedung durch den Rat auszuarbeiten und anschließend deren Umsetzung zu gewährleisten. Damit die GHD ihre Führungsrolle wahrnehmen kann, muss sie über Entwicklungen auf nationaler Ebene und die Aktivitäten der anderen Ratsgruppen auf diesem Gebiet auf dem Laufenden gehalten werden.

Folgemaßnahmen

Im Jahre 2012 wird die Kommission in Zusammenarbeit mit der EBDD, Europol und den Mitgliedstaaten eine Gesamtbewertung der EU-Drogenstrategie und der Aktionspläne für den Rat und das Europäische Parlament veranlassen.

Hintergrund

Die gegenwärtige Lage in der EU im Drogenbereich wird im Jahresbericht der EBDD und dem von Europol beschrieben. Die Ergebnisse der Abschlussbewertung der EU-Drogenstrategie 2000-2004 und des Drogenaktionsplans 2000-2004 zeigen, dass bei der Verwirklichung einiger Ziele Fortschritte erzielt wurden. Die vorliegenden Daten lassen jedoch nicht darauf schließen, dass die Drogenabhängigkeit oder die Verfügbarkeit von Drogen wesentlich zurückgegangen ist.

Auf seiner Tagung vom 17. und 18. Juni 2004 hat der Europäische Rat den Rat aufgefordert, bis spätestens Dezember 2004 Vorschläge für eine neue Drogenstrategie der EU für den Zeitraum 2005-2012 anzunehmen. Diese Strategie beruht auf der vorherigen Strategie und dem zugehörigen Aktionsplan und berücksichtigt diese Dokumente ebenso wie die Zwischenbewertung des Aktionsplans, die Antwort des Rates auf diese Bewertung und die Ergebnisse der Abschlussbewertung.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

EU-Drogenaktionsplan 2009-2012 vom 20. Dezember 2008 [Amtsblatt C 326 vom 20.12.2008]. Der EU-Drogenaktionsplan 2009-2012 schließt sich an denjenigen für den Zeitraum 2005-2008 an. Er baut auf die zur Umsetzung der EU-Drogenstrategie 2005-2012 eingeführten Maßnahmen auf und soll so Drogenangebot und -nachfrage verringern. Zu diesem Zweck legt der Aktionsplan fünf Schwerpunktbereiche mit spezifischen Maßnahmen zur Koordinierung der Drogenpolitik auf nationaler und europäischer Ebene fest.

EU-Drogenaktionsplan (2005-2008) vom 8. Juli 2005 [Amtsblatt C 168 vom 8.7.2005].

Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2005 – Das Haager Programm: Zehn Prioritäten für die nächsten fünf Jahre. Die Partnerschaft zur Erneuerung Europas im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts [KOM(2005) 184 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Beschluss 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen [Amtsblatt L 127 vom 20.5.2005].

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 12. November 2003 zur Koordinierung der Drogenpolitik in der Europäischen Union [KOM(2003) 681 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission will die Koordinierung der Drogenpolitik in der EU verstärken, erläutert, wie wichtig die Koordinierung ist, erinnert an die wichtigsten vorhandenen Koordinierungsmodelle und weist auf die wesentlichen Bestandteile einer wirksamen Koordinierung hin. Sie empfiehlt insbesondere die Einbeziehung aller Aspekte der Drogenpolitik (soziale und gesundheitliche Aspekte, Strafverfolgung und Jugendpolitik), die enge Zusammenarbeit zwischen den für die Anwendung der Gesetze zuständigen Behörden sowie die Koordinierung zwischen diesen und der Sozial- und Gesundheitsfürsorge sowie eine systematische Bewertung der Strategien und Aktivitäten in diesem Bereich.

Letzte Änderung: 09.06.2009

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