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Prävention und Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit

Zweck dieser Empfehlung ist es, dazu beizutragen, das zweite Ziel der EU-Drogenbekämpfungsstrategie (2000-2004) zu erreichen, nämlich binnen 5 Jahren eine deutliche Senkung der Inzidenz drogenbedingter Gesundheitsschäden (HIV, Hepatitis B und C, Tuberkulose) sowie der Zahl drogenbedingter Todesfälle herbeizuführen.

RECHTSAKT

Empfehlung 2003/488/EG des Rates vom 18. Juni 2003 zur Prävention und Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit [Amtsblatt L 165 vom 3.7.2003].

ZUSAMMENFASSUNG

Die vorliegende Empfehlung ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Suchtprävention und die Senkung der drogenbedingten Risiken zu einem Ziel der Gesundheitspolitik zu erklären. Sie sieht außerdem diverse Interventionen vor, um ein eine deutliche Senkung der Inzidenz drogenbedingter Gesundheitsschäden (HIV, Hepatitis B und C, TBC usw.) sowie der Zahl der drogenbedingten Todesfälle herbeizuführen. Dazu gehören folgende Interventionen:

  • Information und Beratung von Drogenabhängigen sowie ihrer Familienangehörigen und der Öffentlichkeit;
  • Einbeziehung von Methoden der „aufsuchenden Sozialarbeit" in die nationale Drogenpolitik (auf lokaler Ebene, Kontakte zu bestimmten Zielgruppen);
  • Förderung der Einbeziehung Gleichaltriger und Freiwilliger in die aufsuchende Sozialarbeit;
  • Förderung der Schaffung von Netzwerken der einschlägigen Berufsgruppen;
  • Angebot einer umfassenden Substitutionsbehandlung (geeignete psychosoziale Betreuung, Entgiftung);
  • Verhinderung der Abzweigung von Substitutionsstoffen;
  • Angebot der gleichen Dienstleistungen an inhaftierte Drogenabhängige wie an nicht inhaftierte, unter Berücksichtigung der Bemühungen, keine Drogen in die Haftanstalten gelangen zu lassen;
  • Förderung der Hepatitis-B-Durchimpfung und von Vorbeugungsmaßnahmen gegen HIV, Hepatitis B und C, Tuberkulose sowie sexuell übertragbare Krankheiten, ebenso wie der Früherkennung der genannten Krankheiten;
  • Gewährleistung des Zugangs zu Kondomen, Nadeln und Spritzen sowie zu den Rückgabestellen und einschlägigen Programmen;
  • Bereitstellung von Notdiensten, die Überdosis-Fälle behandeln können;
  • Organisation einer geeigneten Verknüpfung von gesundheitlicher, psychologischer und sozialer Erstversorgung sowie Einführung von Strategien zur zielgerichteten Risikominderung;
  • Förderung von Ausbildung und Zulassung von Fachkräften im Bereich Risikominderung.

Schließlich schlägt die Empfehlung vor, eine einschlägige Bewertung der durchgeführten Aktionen mittels folgender Maßnahmen zu erarbeiten:

  • Auswahl der Interventionen anhand wissenschaftlicher Nachweise;
  • Einbeziehung der Bedarfsbewertung in die Anfangsphase jedes Programms;
  • Erarbeitung und Einführung von Bewertungsprotokollen für alle Programme;
  • Erstellung und Umsetzung von Qualitätskriterien für die Qualitätsbewertung, wobei die Leitlinien der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) berücksichtigt werden sollten;
  • Organisation der Erhebung und Verbreitung von Informationen gemäß den Empfehlungen der EBDD durch nationale Informationszentren des Europäischen Informationsnetzes für Drogen und Drogensucht (Reitox);
  • Nutzung der Evaluierungsergebnisse für die Ausarbeitung wirksamerer Strategien;
  • Angebot von Evaluations-Fortbildungsprogrammen;
  • Einführung innovativer Verfahren, die alle Beteiligten einbeziehen;
  • Förderung des Austauschs von Know-how, Erfahrungen, Programmergebnissen usw. innerhalb der EU und mit den Bewerberländern.

Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten, der Kommission binnen zwei Jahren über die Umsetzung der Empfehlung Bericht zu erstatten.

Er ersucht die Kommission, gemäß dem Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung (2002-2004) mit den zuständigen internationalen Organisationen (der Weltgesundheitsorganisation, dem Drogenbekämpfungsprogramm der Vereinten Nationen und der Pompidou-Gruppe des Europarates) zusammenzuarbeiten und mit der fachlichen Unterstützung der EBDD einen Bericht vorzubereiten, der die Überarbeitung und Aktualisierung dieser Empfehlung zum Inhalt hat.

Hintergrund

Die Drogenbekämpfungsstrategie der Europäischen Union (2000-2004), die im Dezember 1999 vom Europäischen Rat gebilligt wurde, umfasst drei auf die öffentliche Gesundheit bezogene Hauptziele:

  • eine deutliche Senkung der Prävalenz des illegalen Drogenkonsums sowie des Erstkonsums in den nächsten fünf Jahren;
  • eine deutliche Senkung der Inzidenz drogenbedingter Gesundheitsschäden (HIV, Hepatitis B und C, TBC usw.) sowie der Zahl drogenbedingter Todesfälle in den nächsten fünf Jahren;
  • eine deutliche Zunahme der Zahl der erfolgreich behandelten Abhängigen.

Im Rahmen dieser Drogenbekämpfungsstrategie wurde im Mai 1999 ein Aktionsplan zur Drogenbekämpfung (2000-2004) eingeleitet, um die Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene zu fördern. Gleichzeitig sieht das im September 2002 angenommene Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) die Erarbeitung von Strategien und die Durchführung von Maßnahmen in diesem Bereich vor.

Die vorliegende Empfehlung wurde im Anschluss an diese Programme angenommen, damit die Ziele der Drogenbekämpfungsstrategie (2000-2004) erreicht werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

EU-Drogenaktionsplan (2005-2008) [Amtsblatt C 168 vom 8.7.2005]

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Ergebnisse der Abschlussbewertung der EU-Drogenstrategie und des EU-Drogenaktionsplans (2000-2004) [KOM(2004) 707 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Halbzeitbewertung des Drogenaktionsplans der EU (2000-2004) [KOM(2002) 599 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) [Amtsblatt L 271 vom 9.10.2002].

Antidrogenstrategie der Europäischen Union (2000-2004) vom 1. Dezember 1999 [Dokument des Rates 12555/3/99 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung (2000-2004) [KOM(1999) 239 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Beschluss Nr. 102/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Suchtprävention innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1996-2000) [Amtsblatt L 19 vom 22.1.1997].

Letzte Änderung: 26.01.2007

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