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Prävention des Rauchens

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung des Rates zur Prävention des Rauchens und für Maßnahmen zur gezielteren Eindämmung des Tabakkonsums

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DER EMPFEHLUNG?

Diese Empfehlung soll die EU-Länder dazu veranlassen, eine Reihe von Rechts- und anderen Maßnahmen zu ergreifen, um den Tabakkonsum der Menschen, insbesondere Jugendlicher, zu verhindern. Diese umfassen die Eindämmung des Verkaufs von Tabakerzeugnissen sowie die Tabakwerbung.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Zur Verhinderung des Tabakverkaufs an Kinder und Jugendliche werden die EU-Länder ersucht, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
    • die Auflage an Tabakverkäufer, sich zu vergewissern, dass die Kunden nicht minderjährig sind;
    • die Entfernung von Tabakerzeugnissen aus Selbstbedienungsauslagen in Geschäften;
    • die Beschränkung des Zutritts zu Zigarettenautomaten für Minderjährige;
    • die Beschränkung des Fernabsatzes von Tabak, z. B. über das Internet, auf Erwachsene;
    • das Verbot des Verkaufs von für Kinder bestimmten Süßigkeiten und Spielzeug, die Tabakerzeugnissen ähneln;
    • das Verbot des Verkaufs von einzelnen Zigaretten oder Zigarettenpackungen mit weniger als 19 Stück.
  • Zur Eindämmung der Tabakwerbung und von Werbemaßnahmen werden die EU-Länder ersucht, die Verwendung folgender Elemente zu verbieten:
    • Tabak-Markennamen bei tabakfremden Produkten und Dienstleistungen;
    • die Verbreitung von Werbeartikeln wie z. B. Aschenbechern, Feuerzeugen, Sonnenschirmen sowie Tabakproben;
    • Preisnachlässe, Präsente, Prämien oder die Möglichkeit, an mit Tabak in Verbindung stehenden Gewinnspielen teilzunehmen;
    • Reklametafeln, Plakate und sonstige Werbemaßnahmen für Tabakerzeugnisse innerhalb und außerhalb öffentlicher Gebäude;
    • Kinowerbung für Tabakerzeugnisse;
    • jede andere Form von Reklame oder Sponsoring, mit der direkt oder indirekt für Tabakerzeugnisse geworben wird.
  • Die EU-Länder werden außerdem ersucht,
    • Hersteller, Importeure und wichtige Händler dazu zu verpflichten, ihre Ausgaben für Reklame, Marketing, Sponsoring und Werbekampagnen bekannt zu geben;
    • Maßnahmen zu treffen, um am Arbeitsplatz, in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln einen angemessenen Schutz vor dem Passivrauchen zu gewährleisten. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sowie auf Einrichtungen für Kinder gerichtet werden;
    • weiterhin Strategien zur Eindämmung des Tabakkonsums zu entwickeln, insbesondere durch gesundheitliche Aufklärung;
    • junge Menschen in Aktivitäten gegen den Tabakkonsum einzubeziehen;
    • Preismaßnahmen für Tabakprodukte zu treffen, um vom Tabakkonsum abzuschrecken;
    • die Übereinstimmung mit den genannten Maßnahmen zu überprüfen;
    • die Europäische Kommission alle zwei Jahre über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
  • Die Kommission wird ersucht,
    • die getroffenen Maßnahmen zu überwachen und zu bewerten;
    • spätestens ein Jahr nach Erhalt der einzelstaatlichen Informationen Bericht zu erstatten;
    • zu prüfen, ob es weiterer Maßnahmen bedarf.
  • Die Kommission hat zahlreiche Initiativen für die Förderung der Prävention des Rauchens unternommen. Dazu zählen Kampagnen wie „Ex-Raucher sind nicht aufzuhalten“ sowie die schrittweise Abschaffung der Beihilfen für Tabakerzeuger.
  • Verbindliche Rechtsvorschriften, die im Jahr 2003 angenommen (Richtlinie 2003/33/EG) und im Jahr 2014 ersetzt wurden (Richtlinie 2014/40/EU) legen EU-weite Anforderungen an die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak- und ähnlichen Erzeugnissen, z. B. elektronischer Zigaretten, fest.
  • Im Jahr 2009 ersuchte eine weitere Empfehlung die EU-Länder, Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz, in öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln zu ergreifen.

HINTERGRUND

Ein Viertel (26 %) der Europäer raucht. Rauchen gilt als wichtigste vermeidbare Ursache für Krankheit und vorzeitigen Tod in der EU. Etwa 700 000 Todesfälle hängen jedes Jahr mit dem Rauchen zusammen.

Weiterführende Informationen zur Tabakpolitik sind auf der Website der Europäischen Kommission erhältlich.

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2002 zur Prävention des Rauchens und für Maßnahmen zur gezielteren Eindämmung des Tabakkonsums (ABl. L 22 vom 25.1.2003, S. 31-34)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen (ABl. L 152 vom 20.6.2003, S. 16-19).

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2003/33/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 1-38). Siehe konsolidierte Fassung.

Empfehlung des Rates vom 30. November 2009 über rauchfreie Umgebungen (ABl. C 296 vom 5.12.2009, S. 4-14)

Letzte Aktualisierung: 03.05.2016

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