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Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich psychische Gesundheit

Die mit der psychischen Gesundheit verbundenen Probleme haben sowohl soziale, wirtschaftliche als auch strukturelle Auswirkungen, die das Wohl der gesamten Bevölkerung betreffen. Deshalb muss durch geeignete Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten über die psychische Gesundheit informiert, ihre Bedeutung gefördert und ihren Störungen vorgebeugt werden.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates vom 3. Juni 2005 über Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich psychische Gesundheit [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Schlussfolgerungen wurden im Anschluss an die Europäische Ministerkonferenz der Weltgesundheitsorganisation „Psychische Gesundheit: Herausforderungen annehmen, Lösungen schaffen", die vom 12.-15. Januar 2005 in Helsinki stattfand, angenommen.

Sie stützen sich auf eine Reihe von Maßnahmen, die direkt oder indirekt mit der psychischen Gesundheit verbunden sind, und zwar

Vorrangige Maßnahmen

Die Europäische Ministerkonferenz der WHO zur psychischen Gesundheit hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, auf der Ebene der Mitgliedstaaten einen Aktionsplan im Bereich psychische Gesundheit durchzuführen. Dieser Aktionsplan sollte seine Maßnahmen auf die Verbesserung des Wohlbefindens und der Funktionstüchtigkeit der Betroffenen konzentrieren.

Der Rat betont, dass es notwendig ist, die Bedeutung der weit reichenden sozialen, wirtschaftlichen und strukturellen Aspekte, die mit Fragen der psychischen Gesundheit verknüpft sind, umfassender anzuerkennen und Synergien zwischen dem Aktionsplan und den Ergebnissen der Projekte, die aus den laufenden und künftigen Programmen der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit finanziert werden, anzustreben.

Die Bevölkerung muss außerdem stärker für die Bedeutung der psychischen Gesundheit für jeden Einzelnen und den Nutzen entsprechender Strategien in diesem Bereich sensibilisiert werden.

Die Kommission dürfte im Laufe des Sommers 2005 ein Grünbuch zur psychischen Gesundheit vorlegen. Darin werden Informations-, Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen vorgeschlagen.

Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten

  • nach Maßgabe ihrer jeweiligen Bedürfnisse der Umsetzung der von der Europäischen Ministeriellen WHO-Konferenz "Psychische Gesundheit" verabschiedeten Erklärung und des damit verbundenen Aktionsplans gebührende Aufmerksamkeit zu widmen und zugleich die notwendige langfristige Perspektive der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu berücksichtigen;
  • Maßnahmen zu treffen, um qualitativ hochwertige und vergleichbare Daten zu Fragen der psychischen Gesundheit und zu den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen verbreiteter psychischer Probleme zu erheben;
  • Maßnahmen zu treffen, um umfassende, integrierte und effiziente Versorgungssysteme für psychische Gesundheit zu konzipieren und umzusetzen, die sowohl Gesundheitsförderung und Vorbeugung als auch Behandlung, Rehabilitation, Pflege und soziale Wiedereingliederung abdecken;
  • weiterhin angemessene Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen zu entwickeln, die sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten als auch zwischen ihnen sinnvolle und zuverlässige Vergleiche der Situation im Bereich der psychischen Gesundheit und der Methoden zur Gesundheitsförderung und Vorbeugung ermöglichen;
  • einschlägige Finanzierungsinstrumente wie die Strukturfonds und das Programm PHARE optimal einzusetzen, um die spezifischen Bedürfnisse im Bereich der psychischen Gesundheit abzudecken.

Maßnahmen auf der Ebene der Kommission

Die Kommission wird ersucht,

  • die Umsetzung der von der Europäischen Ministeriellen WHO-Konferenz "Psychische Gesundheit" verabschiedeten Erklärung zu fördern;
  • dafür Sorge zu tragen, dass bei der integrierten Folgenabschätzung für künftige einschlägige Rechtsvorschriften der Gemeinschaft Fragen der psychischen Gesundheit Berücksichtigung finden;
  • den deutlichen Zusammenhang zwischen psychischer und physischer Gesundheit sowie dem Drogen- und Alkoholmissbrauch hervorzuheben;
  • besonderes Augenmerk auf Lebensphasen zu richten, in denen Menschen besonders verletzlich sind, wie dies vor allem bei Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen der Fall ist.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Grünbuch der Kommission vom 14. Oktober 2005 „Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union" [KOM(2005) 484 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mit diesem Grünbuch eröffnet die Kommission eine breite Debatte über die Problematik der psychischen Gesundheit. Zweck des Grünbuchs ist es, eine öffentliche Konsultation einzuleiten, deren Ergebnisse dazu dienen sollen, die Bekämpfung psychischer Erkrankungen wirkungsvoller zu gestalten und das psychische Wohlergehen in der EU zu fördern. Im Grünbuch werden drei große Interventionsbereiche auf EU-Ebene vorgeschlagen:

  • Eröffnung eines Dialogs mit den Mitgliedstaaten über einen Aktionsplan zur psychischen Gesundheit,
  • Einrichtung einer EU-Plattform für psychische Gesundheit,
  • Aufbau einer Informationsbasis für psychische Gesundheit auf EU-Ebene.

Schlussfolgerungen des Rates „Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucher" vom 2. und 3. Juni 2003 zur Bekämpfung der der Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen

Mit diesen Schlussfolgerungen weist der Rat nachdrücklich auf die Probleme im Zusammenhang mit der Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen hin. Der Rat ruft zu konkreten Maßnahmen auf, um die soziale Eingliederung zu verbessern und die Phänomene der Diskriminierung und Stigmatisierung zu bekämpfen.

Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2001 zur Bekämpfung von stress- und depressionsbedingten Problemen [Amtsblatt C 6 vom 9.1.2002]

Mit diesen Schlussfolgerungen ruft der Rat zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vorbeugung von stress- und depressionsbedingten Problemen sowie zur Förderung der psychischen Gesundheit auf.

Entschließung des Rates vom 18. November 1999 zur Förderung der psychischen Gesundheit [Amtsblatt C 86 vom 24.3.2000]

Letzte Änderung: 05.01.2006

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