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Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen

Mit diesen Schlussfolgerungen weist der Rat nachdrücklich auf die Problematik der Stigmatisierung und der Diskriminierung im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen hin. Störungen der psychischen Gesundheit können in der Tat das Risiko der sozialen Ausgrenzung verstärken. Außerdem wirken sich Stigmatisierung und Diskriminierung nachteilig auf den Verlauf und die Folgen psychischer Erkrankungen aus.

Der Rat ruft deshalb zu konkreten Maßnahmen auf, mit denen die soziale Eingliederung verbessert und die Phänomene der Diskriminierung und Stigmatisierung bekämpft werden sollen.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 2. und 3. Juni 2003 zur Bekämpfung der Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen

ZUSAMMENFASSUNG

Auswirkungen

Die Stigmatisierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen beeinträchtigt Gleichheit und soziale Integration. Zudem hat sie Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz. Es gibt Belege für die schädlichen Auswirkungen von Stigmatisierung und Diskriminierung auf den Verlauf und die Folgen psychischer Erkrankungen sowie auf den Lebensstandard und die Lebensqualität der betroffenen Personen und ihrer Angehörigen.

Maßnahmen und Sensibilisierung

Es ist wichtig, effektive Maßnahmen in allen einschlägigen Politikbereichen zu fördern, um soziale Integration und Gerechtigkeit zu stärken sowie Diskriminierung und Stigmatisierung zu bekämpfen. Gleichermaßen ist es notwendig, zum einen die Bedeutung der psychischen Gesundheit für alle und zum anderen die Probleme, die durch Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen entstehen, deutlicher herauszustellen und die Öffentlichkeit stärker dafür zu sensibilisieren.

Eingliederung und Wiedereingliederung

Der Zugang zu geeigneten und effektiven Behandlungsmethoden sowie der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Ausbildung und anderen öffentlichen Diensten sind von großer Bedeutung, um die Eingliederung und die Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in die Gesellschaft zu erleichtern.

Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten werden ersucht,

  • den Auswirkungen der Probleme in Verbindung mit Stigmatisierung und Diskriminierung aufgrund psychischer Erkrankungen in allen Altersgruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und sicherzustellen, dass diese Probleme erkannt werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Verringerung der Gefahr der sozialen Ausgrenzung gelegt werden sollte;
  • zuverlässige Daten über die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Stigmatisierung aufgrund psychischer Erkrankungen zu erheben;
  • Maßnahmen zur Bekämpfung der Stigmatisierung sowie zur Förderung der sozialen Integration in aktiver Partnerschaft und im Dialog mit allen Beteiligten im Hinblick auf eine integrierte und koordinierte Vorgehensweise zu treffen.

Maßnahmen der Kommission

Um die Stigmatisierung und Diskriminierung im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen zu verringern, wird die Kommission ersucht,

  • einen besonderen Schwerpunkt auf die aktive Zusammenarbeit bei allen einschlägigen politischen Konzepten und Maßnahmen der Gemeinschaft zu legen, insbesondere bei Tätigkeiten in den Bereichen Beschäftigung, Diskriminierungsbekämpfung, Sozialschutz, Bildung und Gesundheitswesen;
  • Maßnahmen zur Erleichterung des Informations- und Erfahrungsaustauschs im Rahmen der nationalen Politik zu treffen, um den Gesundheitsschutz für Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen zu gewährleisten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Stigmatisierung und Diskriminierung sowie auf die Förderung der sozialen Integration für Menschen mit psychischen Erkrankungen gelegt werden sollte.

HINTERGRUND

Diese Schlussfolgerungen ergaben sich aus der vom Ratsvorsitz veranstalteten Konferenz mit dem Titel „Psychische Erkrankungen und Stigmatisierung in Europa: die Herausforderungen der sozialen Eingliederung und der Gerechtigkeit", die vom 27.-29. März 2003 in Athen stattfand.

Die Schlussfolgerungen des Rates stützen sich auf eine Reihe von Maßnahmen, die direkt oder indirekt mit der Frage psychischer Erkrankungen zu tun haben. Dazu gehören insbesondere:

  • die Entschließung des Rates vom 18. November 1999 zur Förderung der psychischen Gesundheit, in der die Kommission unter anderem aufgefordert wird, die Möglichkeit zu prüfen, dass Tätigkeiten im Bereich der psychischen Gesundheit in künftige Aktionsprogramme für die öffentliche Gesundheit aufgenommen werden;
  • die Entschließung des Rates vom 29. Juni 2000 zu Maßnahmen im Bereich der gesundheitsrelevanten Faktoren;
  • die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2001 zu einer Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der schädlichen Wirkungen des Alkohols, in denen unter anderem der enge Zusammenhang zwischen Alkoholmissbrauch, sozialer Ausgrenzung und psychischen Erkrankungen hervorgehoben wird;
  • die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2001 zur Bekämpfung von stress- und depressionsbedingten Problemen;
  • das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen (2001-2006), in dem, unter anderem, die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen hervorgehoben werden;
  • das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008), das dazu beitragen soll, ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und Ungleichheiten im Gesundheitsbereich abzubauen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Grünbuch der Kommission vom 14. Oktober 2005 - Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union, [KOM(2005) 484 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mit diesem Grünbuch eröffnet die Kommission eine breite Debatte über die Frage der psychischen Gesundheit. Die Initiative zielt darauf ab, eine öffentliche Konsultation darüber einzuleiten, welche Möglichkeiten bestehen, um besser mit psychischen Erkrankungen umzugehen und das psychische Wohl in der EU zu fördern.

Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2001 zur Bekämpfung von stress- und depressionsbedingten Problemen [Amtsblatt C 6 vom 9.1.2002].

In diesen Schlussfolgerungen wird anerkannt, dass stress- und depressionsbedingte Probleme und ihre generationsübergreifenden Auswirkungen für alle Altersgruppen von großer Bedeutung sind.

Entschließung des Rates vom 18. November 1999 zur Förderung der psychischen Gesundheit [Amtsblatt C 86 vom 24.0.2000].

Mit dieser Entschließung fordert der Rat die Kommission auf,

  • die Möglichkeit zu prüfen, dass Tätigkeiten im Bereich der psychischen Gesundheit in das künftige Aktionsprogramm für die öffentliche Gesundheit aufgenommen werden;
  • als Teil des Gemeinschaftssystems für die Gesundheitsberichterstattung Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit zu konzipieren und durchzuführen und einen Bericht über die psychische Gesundheit zu erstellen;
  • die Auswirkungen der Gemeinschaftstätigkeit auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Jugendpolitik, Soziales und Beschäftigung, zu bewerten;
  • nach Konsultation der Mitgliedstaaten zu prüfen, ob es eines Vorschlags für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der psychischen Gesundheit bedarf.

Auch die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, eine Aktion zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Prävention psychischer Erkrankungen zu konzipieren und durchzuführen, den Austausch bewährter Verfahren sowie gemeinsame Projekte mit anderen Mitgliedstaaten zu fördern sowie die Forschung im Bereich der psychischen Gesundheit und ihrer Förderung voranzutreiben und zu unterstützen.

Letzte Änderung: 09.02.2006

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