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Förderung der Krebsfrüherkennung in der EU

Krebs ist eine weit verbreitete Erkrankung und häufige Todesursache in Europa. Die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung fallen in die Zuständigkeit der einzelnen EU-Länder. Dennoch kann die EU die Politik der EU-Länder ergänzen und zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und zur Krankheitsbekämpfung beitragen.

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2003 zur Krebsfrüherkennung (Amtsblatt L 327 vom 16. Dezember 2003, S. 34-38).

ZUSAMMENFASSUNG

Krebs ist eine weit verbreitete Erkrankung und häufige Todesursache in Europa. Die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung fallen in die Zuständigkeit der einzelnen EU-Länder. Dennoch kann die EU die Politik der EU-Länder ergänzen und zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und zur Krankheitsbekämpfung beitragen.

WAS IST DER ZWECK DER EMPFEHLUNG?

Früherkennungsuntersuchungen ermöglichen die Krebsdiagnose bereits im Frühstadium und erhöhen die Chancen einer erfolgreichen Behandlung. Mit dieser Empfehlung ruft der Rat die EU-Länder zur Einführung von Früherkennungsprogrammen auf. Sie umfasst Aspekte wie die Registrierung und Verarbeitung der Früherkennungsdaten, Überwachung des Ablaufs und Schulung des Personals. Die Europäische Kommission erstattet Bericht über die Durchführung dieser Programme, ermutigt die nationalen Behörden zur Zusammenarbeit im Forschungsbereich und zum Austausch vorbildlicher Verfahren und wirkt unterstützend bei der Erarbeitung von Leitlinien zur Krebsfrüherkennung.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Zwei Berichte der Kommission zur Umsetzung der Empfehlung aus dem Jahr 2003 bestätigen, dass bereits deutliche Fortschritte erzielt werden konnten.
  • 24 von 28 EU-Ländern (1) haben vor 2013 einen nationalen Krebsüberwachungsplan aufgestellt.
  • Im Jahr 2014 setzte die Kommission eine Expertengruppe für Krebsbekämpfung ein, die auf diesem Gebiet unterstützend und beratend tätig wird.
  • Im Jahr 2014 wurde eine Initiative zur Ausarbeitung eines europäischen Leitfadens für die Qualitätsverbesserung bei der umfassenden Krebsbekämpfung auf den Weg gebracht.
  • Die vierte Auflage des Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung ist derzeit in Vorbereitung.
  • Es bestehen Europäische Leitlinien für Brustkrebs (2013), Gebärmutterhalskrebs (2007, aktualisiert im Jahr 2014) und Darmkrebs (2010). Ausgehend von den derzeitigen Hochrechnungen dürften zwischen 2010 und 2020 in der EU weit über 500 Millionen Früherkennungsuntersuchungen für diese drei Krebsarten durchgeführt werden.
  • Die Kommission erarbeitet momentan Leitlinien zur Qualitätssicherung bei der Früherkennung und Diagnose von Brustkrebs.
  • Zwischen 2007 und 2014 investierte die Union über 1,4 Mrd. EUR in die Krebsforschung.
  • Seit 2012 ist die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission für die Koordinierung des europäischen Krebsinformationssystems zuständig.

HINTERGRUND

Die Gesamtzahl der krebsbedingten Todesfälle in der EU wird für 2012 auf 1,263 Millionen geschätzt. Lungenkrebs war dabei die häufigste Todesursache, gefolgt von Darmkrebs, Brustkrebs und Magenkrebs. Im selben Jahr wurden schätzungsweise etwas mehr als 2,6 Millionen neue Krebsfälle (ohne Einbeziehung von Nichtmelanom-Hautkrebserkrankungen) diagnostiziert.

Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission zu schweren und chronischen Erkrankungen erhältlich.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umsetzung der Mitteilung der Kommission „Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft“ vom 24. Juni 2009 [KOM (2009) 291 endg.] und zweiter Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Krebsfrüherkennung vom 2. Dezember 2003 (2003/878/EG) (COM(2014) 584 final vom 23.9.2014).

Beschluss der Kommission vom 3. Juni 2014 zur Einsetzung einer Expertengruppe der Kommission für Krebsbekämpfung und zur Aufhebung des Beschlusses 96/469/EG (2014/C 167/05) (Amtsblatt C 167 vom 4. Juni 2014, S. 4-8).

Letzte Aktualisierung: 09.07.2015



(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).

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