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Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010)

Dieser Fahrplan unterstützt die Ziele der Gleichstellungsagenda. Er baut auf der Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) auf, bilanziert diese und hebt die notwendigen Verbesserungen hervor. 2008 soll ein Bericht über den Stand der Umsetzung des Fahrplans folgen und 2010 eine Evaluierung des Fahrplans einschließlich eines Vorschlags für ein geeignetes Follow-up.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 [KOM(2006) 92 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Fahrplan nennt sechs prioritäre Aktionsbereiche und für jeden dieser Bereiche Ziele und Aktionsschwerpunkte, die die Umsetzung erleichtern sollen. Obwohl die Rechtsvorschriften zur Gleichstellung und der soziale Dialog deutliche Fortschritte ermöglicht haben, steht die Europäische Union (EU) weiterhin vor großen Herausforderungen.

Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer

  • Einige Ziele der Lissabon-Strategie betreffen zwar die Geschlechterdimension, doch sind zu ihrer Erreichung verstärkte Anstrengungen erforderlich; dies gilt vor allem für die Beschäftigungs- und die Arbeitslosenquote für Frauen.
  • Trotz einschlägiger EU-Rechtsvorschriften besteht zwischen Frauen und Männern weiterhin ein Einkommensunterschied von 15 %. Dieser Unterschied ist auf strukturelle Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt und auf direkte Diskriminierung zurückzuführen.
  • Frauen stellen im Schnitt 30 % der Unternehmer/innen in der EU. Der Zugang zu Finanzmitteln und Ausbildung ist für sie häufig schwieriger als für Männer.
  • Die Gefahr der Verarmung ist bei Frauen größer als bei Männern, denn bei Frauen ist die Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung ihrer beruflichen Laufbahn und damit des Erwerbs individueller Pensionsansprüche größer. Die Sozialsysteme sollten ihnen angemessene Leistungen bieten.
  • Frauen und Männer sind mit jeweils spezifischen Gesundheitsrisiken konfrontiert. Die medizinische Forschung, die statistischen Erhebungen und Indikatoren für Sicherheit und Gesundheit sind überwiegend auf Männer und männlich dominierte Arbeitsbereiche ausgerichtet.
  • Die EU verpflichtet sich zur Bekämpfung der doppelten Diskriminierung, der Immigrantinnen und weibliche Angehörige ethnischer Minderheiten ausgesetzt sind.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

  • Flexible Arbeitsregelungen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorteilhaft. Allerdings nutzen Frauen häufiger Bestimmungen der Vereinbarkeitspolitik, was sich negativ auf ihre berufliche Position und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit auswirken kann.
  • Die EU ist mit einer negativen demografischen Entwicklung und der Bevölkerungsalterung konfrontiert, die sich auf den Arbeitsmarkt auswirken. Der Zugang zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten und die Work-Life-Balance müssen unbedingt erleichtert und die Dienstleistungen für ältere Menschen verbessert werden.
  • Männer sollen ermutigt werden, Elternurlaub zu nehmen oder Teilzeit zu arbeiten.

Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen

  • Die nach wie vor zu geringe Repräsentation von Frauen in der Zivilgesellschaft, in der Politik und in den oberen Ebenen der öffentlichen Verwaltung ist ein Demokratiedefizit.
  • Die Repräsentation von Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen kann Innovation und Arbeitsproduktivität fördern, vor allem in Bezug auf die Flexibilität der Arbeitskräfte und die Transparenz bei Beförderungsverfahren.
  • Die Mitgliedstaaten haben das Ziel von 25 % Frauen in Führungspositionen im Bereich der öffentlichen Forschung festgelegt.

Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt

  • Die EU bekämpft Verletzungen der grundlegenden Rechte auf Leben, Sicherheit, Freiheit, Würde sowie körperliche und seelische Unversehrtheit. Sie ergreift Maßnahmen gegen auf Gewohnheit beruhende Praktiken, die diese Rechte verletzen.
  • Die Kommission schlägt vor, den Frauenhandel zu kriminalisieren und gleichzeitig die Nachfrage nach Menschen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu verhindern. Die neue Richtlinie über Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel soll insbesondere die Reintegration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

Beseitigung von Geschlechterstereotypen

  • Bildung, Ausbildung und Kultur sollten Frauen ermutigen, sich für nicht traditionelle Bildungswege und Arbeitsbereiche mit hoher Anerkennung zu interessieren.
  • Frauen arbeiten in der Regel in weniger anerkannten Arbeitsbereichen und finden sich im Allgemeinen auf den unteren Stufen in der Unternehmenshierarchie wieder.
  • Die Medien tragen dazu bei, Geschlechterstereotype weiterzugeben. Ein regelmäßiger Dialog zwischen den Behörden und den Interessierten ist notwendig.

Förderung der Gleichstellung in Drittländern

  • Im Rahmen des Erweiterungsprozesses sind die Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern zur Übernahme des Besitzstands im Bereich der Gleichstellung verpflichtet.
  • Gleichstellung ist ein erklärtes Ziel der europäischen Nachbarschafts-, Entwicklungs- und Außenpolitik. Die EU fördert die internationalen Grundsätze der Millenniumserklärung zur Entwicklung und die Pekinger Aktionsplattform (PAP)(EN).

Zentrale Aktione

Die Kommission soll die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung modernisieren. Sie wurden 2006 in Bezug auf die Förderung der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung überarbeitet. Die Kommission wird dafür sorgen, dass der Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter weitestmöglich in alle Politikbereiche integriert wird, d. h. z. B in die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung und die neue, gestraffte offene Koordinierungsmethode, die in den Bereichen Pensionen, soziale Integration, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege zum Tragen kommt.

Das wichtigste Instrument zur Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist Sensibilisierung. Die Kommission will den Dialog mit den europäischen Bürgern intensivieren, und zwar u. a. mit Hilfe des Plans D für Demokratie, Dialog und Diskussion und des Portals „Europa für Sie“.

Die Notwendigkeit besserer Statistiken ist in den meisten Bereichen deutlich geworden. Neue Indikatoren und ein neuer zusammengesetzter Gleichstellungsindex dürften den Vergleich der Daten auf EU-Ebene vereinfachen. Die Aufschlüsselung der Statistiken nach dem Geschlecht ist ebenfalls wichtig.

Zur Geschlechterdimension im Gesundheitswesen und zu den Berufen im Gesundheits- und Sozialbereich sind mehr Forschungsarbeiten erforderlich. Die europäische Datenbank über Frauen und Männer in Entscheidungsprozessen wird fortgeführt. Das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung kann als Instrument für die Finanzierung zielgerichteter Forschungsarbeiten eingesetzt werden.

Auf internationaler Ebne sieht die von der Kommission unterstützte Pekinger Aktionsplattform bessere Strukturen für die Erhebung von Daten über die Geschlechterdimension in den Entwicklungsländern vor.

Finanzierung

Ein neues Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, das über ein Budget von 50 Mio. EUR verfügt, soll beim Follow-up der meisten dieser Maßnahmen eine Schlüsselrolle spielen.

Das Programm PROGRESS finanziert bereichsübergreifende Maßnahmen, da die Gleichstellung der Geschlechter ein Teil mehrerer Politikbereiche ist. Daher soll die Kommission die Bewertung geschlechterspezifischer Auswirkungen und die Einbeziehung der Genderperspektive in das Haushaltsverfahren auf EU-Ebene fördern.

Die Strukturfonds sind eine wichtige Finanzierungsquelle, die dazu beitragen wird, dass die Barcelona-Ziele für den Bereich Kinderbetreuung und den Aufbau von Betreuungsmöglichkeiten im Gesundheitsbereich erreicht werden. Der Europäische Sozialfonds (ESF) spielt eine Rolle bei der Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt, bei der Integration von Frauen aus Drittländern in die EU und bei der Beseitigung von Geschlechterstereotypen.

Hintergrund

Mehrere Veranstaltungen sollen die Möglichkeit bieten, die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen, insbesondere das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle (2007), das Europäische Jahr gegen Ausgrenzung und Armut (2010) sowie die Euromed-Ministerkonferenz 2006 zum Thema Gleichstellung.

Die Kommission soll ein EU-Netzwerk von Frauen in wirtschaftlichen und politischen Entscheidungspositionen und ein Netzwerk der Gleichbehandlungsstellen aufbauen. Sie wird eng mit den NGO und den Sozialpartnern zusammenarbeiten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Halbzeitbilanz zu den Fortschritten beim Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 2010) [KOM(2008) 760 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Dieser Bericht ist eine Halbzeitbilanz der seit Annahme des Fahrplans 2006-2010 erzielten Ergebnisse. Die Umsetzung des Fahrplans erfolgte in Form von zwei jährlichen Arbeitsprogrammen und seine Ziele wurden 2007 durch die Verabschiedung des Pakts für die Gleichstellung der Geschlechter gestärkt. Aus dem Programm PROGRESS wurden die transversale Umsetzung des Fahrplans in anderen Politikbereichen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation finanziert.

Die größten Fortschritte in Bezug auf die Gleichstellung wurden in den Bereichen erzielt, in denen gemeinsame quantitative Ziele festgelegt wurden. So waren in nahezu allen Bereichen des Fahrplans Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings waren die Fortschritte in den Mitgliedstaaten unterschiedlich und es sind Anstrengungen notwendig, um die für 2010 festgelegten Ziele zu erreichen. Der Bericht macht hierzu verschiedene Vorschläge:

  • verbesserte Entscheidungsstrukturen, nach Ansicht der Kommission müssen alle Beteiligten Verpflichtungen eingehen und die Wirksamkeit der nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, der EU-Programme und der Haushaltsverfahren muss bewertet werden, um den Gleichheitsgrundsatz besser zu berücksichtigen. Die internationalen und europäischen Indikatoren sollten ebenso wie die Vergleichbarkeit der harmonisierten statistischen Daten verbessert werden. Die Aufnahme der Arbeit des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen ist für die Erreichung der Ziele des Fahrplans wichtig.
  • Sensibilisierung für die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, dies geschieht insbesondere durch die Strategie von Lissabon, die erneuerte Sozialagenda und die offene Koordinierungsmethode (OKM) in den Bereichen Sozialschutz und soziale Eingliederung. Die Kohäsions-, die Bildungs- und Forschungspolitik sollten bewertet werden. Das Geschlechterverhältnis auf Entscheidungsebenen in der Politik, in der Wirtschaft und in den Medien sollte verbessert werden.

Die abschließende Bewertung der Auswirkungen dieser Maßnahmen wird 2010 vorgelegt.

Letzte Änderung: 18.09.2009

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