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Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen 2001

1) ZIEL

Annahme der beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2001: Die Leitlinien 2001 sehen eine Reihe von Änderungen gegenüber den beschäftigungspolitischen Leitlinien 2000 vor. Diese Änderungen wurden im Lichte der nationalen Aktionspläne und des gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2000 vorgenommen. Zweck der Leitlinien ist es, auch künftig ein kohärentes Vorgehen zu gewährleisten und den im Jahr 1997 in Luxemburg beschlossenen integrierten Ansatz weiterzuverfolgen.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Beschluss des Rates vom 19. Januar 2001 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2001.

3) INHALT

Die mit dem Luxemburg-Prozess auf den Weg gebrachte koordinierte europäische Beschäftigungsstrategie wurde auf der Lissabonner Tagung des Europäischen Rates im März 2000 auf ein neues strategisches Ziel ausgerichtet: die europäische Wirtschaft soll zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaft in der Welt werden, wobei das Ziel letztlich darin besteht, Vollbeschäftigung zu erreichen.

Die Leitlinien für das Jahr 2001 stützen sich auf vier „Pfeiler": Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, Entwicklung des Unternehmergeistes und Schaffung von Arbeitsplätzen, Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten, Förderung der Chancengleichheit für Frauen und Männer. Darüber hinaus werden einige Querschnittsziele definiert.

Querschnittsziele

Mit den Querschnittszielen werden die Leitlinien in ein kohärentes strategisches Konzept eingebunden. Einige dieser Querschnittsziele sind quantitativer Art, wie zum Beispiel die Zielvorgabe, bis zum Jahr 2010 eine Gesamtbeschäftigungsquote von 70 % zu erreichen, andere Ziele hingegen sind nicht quantifizierbar, wie zum Beispiel die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität. Die Forderungen nach lebenslangem Lernen und nach Einbeziehung der Sozialpartner in die Beschäftigungsstrategie ergänzen die an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Umsetzung der Leitlinien im Rahmen der nationalen Politik allen vier Aktionsschwerpunkten gebührende Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Beschäftigungsfähigkeit (erster Pfeiler)

Der erste der vier Aktionsschwerpunkte ist auch gleichzeitig derjenige, in dem der zahlenmäßig größte Teil der Leitlinien angesiedelt ist. Insbesondere werden folgende Aspekte abgedeckt:

  • Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Verhütung von Langzeitarbeitslosigkeit;
  • Konzipierung eines beschäftigungsfreundlicheren Ansatzes: Schaffung von Sozialleistungs-, Steuer- und Ausbildungssystemen, die die Rückkehr der Arbeitslosen ins Erwerbsleben fördern;
  • Förderung des aktiven Alterns, indem älteren Arbeitskräften der Verbleib im Erwerbsleben erleichtert wird, insbesondere durch leistungsfähige Weiterbildungssysteme;
  • Qualifizierung für den neuen Arbeitsmarkt im Kontext des lebenslangen Lernens;
  • Bekämpfung von Diskriminierungen beim Zugang zur Beschäftigung.

Unternehmergeist (zweiter Pfeiler)

Ausgehend von der Feststellung, dass Gründung und Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen für eine Wirtschaft von vitaler Bedeutung sind, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Gemeinkosten und Verwaltungsaufwand der Unternehmen weitestgehend reduziert werden.

Außerdem sollen die Mitgliedstaaten alle Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der neuen Technologien nutzen.

An die Wirtschaftsakteure auf allen Ebenen (nationale, regionale und lokale Ebene) wird appelliert, an der Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie mitzuwirken.

Im Übrigen wird eine beschäftigungsfreundlichere Ausgestaltung der nationalen Steuersysteme gefordert.

Anpassungsfähigkeit (dritter Pfeiler)

Eine wissensbasierte Wirtschaft muss sich auf ein leistungsfähiges System lebenslanger Weiterbildung stützen können. Die Unternehmen müssen ermutigt werden, ihren Beitrag dazu zu leisten. Mit Blick auf die Förderung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten wie auch der Arbeitgeber bedarf es außerdem einer Modernisierung der Arbeitsorganisation.

Chancengleichheit (vierter Pfeiler)

Zur Verwirklichung des Ziels der Chancengleichheit und zur Anhebung der Beschäftigungsquote der Frauen ist es wichtig, dass diesem Aspekt im Rahmen jedes einzelnen der vier Aktionsschwerpunkte Rechnung getragen wird. Die Gleichstellung von Männern und Frauen muss unter anderem gefördert werden durch eine stärkere Vertretung der Frauen in allen Wirtschaftsbereichen und Berufen sowie durch Gewährleistung eines gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher Arbeit.

Die Wiedereingliederung von Frauen und Männern in den Arbeitsmarkt nach einer Berufspause, wie beispielsweise nach einem Elternurlaub, muss erleichtert werden.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt.

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

Entfällt.

6) quellen

Amtsblatt L 22, 24.1.2001

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission

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